Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob
die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 bzw.in
der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und
Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Das Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und
enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls
zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen des
Auftraggebers innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft oder des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate)
bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Ist ein den
genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist
mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine
Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen
wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich
ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu
erbringen.