Die DFG unterhält einen Fuhrpark mit 41 PKWs (WKZ 112) unterschiedlicher Fahrzeugklassen. Eine vollständige Fahrzeugliste stellen wir im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung (Anhang B1). Diese werden Bewilligungsempfängern im Rahmen des jeweiligen Forschungsvorhabens in unterschiedlichen Einsatzgebieten (weltweit) als Leihgabe zur Verfügung gestellt („Einsatzzweck“, siehe bislang geltende Leihbedingungen in Anhang B3). Dem Selbstversicherungsgrundsatz der öffentlichen Hand folgend, soll lediglich die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausgeschrieben werden. Diese besteht auch lediglich bei dem bisherigen Versicherer. Die DFG ist Großrisiko nach § 210 VVG. Insofern besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung der in § 7 I VVG genannten Informationen. Die Schadenliste wird ebenfalls im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung gestellt (Anhang B2). Sie enthält die mit dem bisherigen Versicherer abgestimmten Daten und bezieht sich nur auf die KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung soll auch nicht angeboten werden. Für die DFG ist es wichtig, neben einem europaweiten Versicherungsschutz möglichst flexibel je nach Projekt auch Versicherungsschutz in Drittstaaten zu erhalten. Daher ist es vorteilhaft auch Versicherungsschutz von einem Versicherer in Staaten zu erhalten, die es vorschreiben, dass der Versicherungsvertrag in diesem Staat selbst geschlossen sein muss. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn der Versicherer in möglichst vielen dieser Staaten auch eine eigene Zulassung besitzt, so dass nur ein Ansprechpartner auch diesen Versicherungsschutz zumindest organisieren kann. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Mit dem Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher eine europaweite (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten) KFZ-Haftpflichtversicherung der gesamten Fahrzeuge des Fuhrparkes der DFG anbieten kann. Mit dem Los 2 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher für einzelne Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der DFG nach Bedarf für einzelne Projekte in Drittstaaten eine Haftpflichtversicherung anbieten kann. Es handelt sich überwiegend um Projekte in Afrika und Asien. Hierbei soll hinsichtlich Los 1 und Los 2 jeweils eine Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR angeboten werden. Für beide Lose soll der jeweilige Versicherungsvertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 oder gleichwertig, welche in einen Rahmenvertrag eingebettet sind geschlossen werden. Die Versicherungsverträge sollen je Los zunächst für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden. Optional sollen sich die Verträge dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
Referenznummer: DFG_2022_III-WGI_EU7
Kurze Beschreibung:
Die DFG unterhält einen Fuhrpark mit 41 PKWs (WKZ 112) unterschiedlicher Fahrzeugklassen. Eine vollständige Fahrzeugliste stellen wir im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung (Anhang B1). Diese werden Bewilligungsempfängern im Rahmen des jeweiligen Forschungsvorhabens in unterschiedlichen Einsatzgebieten (weltweit) als Leihgabe zur Verfügung gestellt („Einsatzzweck“, siehe bislang geltende Leihbedingungen in Anhang B3). Dem Selbstversicherungsgrundsatz der öffentlichen Hand folgend, soll lediglich die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausgeschrieben werden. Diese besteht auch lediglich bei dem bisherigen Versicherer.
Die DFG ist Großrisiko nach § 210 VVG. Insofern besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung der in § 7 I VVG genannten Informationen.
Die Schadenliste wird ebenfalls im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung gestellt (Anhang B2). Sie enthält die mit dem bisherigen Versicherer abgestimmten Daten und bezieht sich nur auf die KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung soll auch nicht angeboten werden.
Für die DFG ist es wichtig, neben einem europaweiten Versicherungsschutz möglichst flexibel je nach Projekt auch Versicherungsschutz in Drittstaaten zu erhalten. Daher ist es vorteilhaft auch Versicherungsschutz von einem Versicherer in Staaten zu erhalten, die es vorschreiben, dass der Versicherungsvertrag in diesem Staat selbst geschlossen sein muss.
Hierfür ist es vorteilhaft, wenn der Versicherer in möglichst vielen dieser Staaten auch eine eigene Zulassung besitzt, so dass nur ein Ansprechpartner auch diesen Versicherungsschutz zumindest organisieren kann.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt.
Mit dem Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher eine europaweite (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten) KFZ-Haftpflichtversicherung der gesamten Fahrzeuge des Fuhrparkes der DFG anbieten kann.
Mit dem Los 2 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher für einzelne Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der DFG nach Bedarf für einzelne Projekte in Drittstaaten eine Haftpflichtversicherung anbieten kann. Es handelt sich überwiegend um Projekte in Afrika und Asien.
Hierbei soll hinsichtlich Los 1 und Los 2 jeweils eine Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR angeboten werden.
Für beide Lose soll der jeweilige Versicherungsvertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 oder gleichwertig, welche in einen Rahmenvertrag eingebettet sind geschlossen werden.
Die Versicherungsverträge sollen je Los zunächst für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden. Optional sollen sich die Verträge dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Die DFG unterhält einen Fuhrpark mit 41 PKWs (WKZ 112) unterschiedlicher Fahrzeugklassen. Eine vollständige Fahrzeugliste stellen wir im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung (Anhang B1). Diese werden Bewilligungsempfängern im Rahmen des jeweiligen Forschungsvorhabens in unterschiedlichen Einsatzgebieten (weltweit) als Leihgabe zur Verfügung gestellt („Einsatzzweck“, siehe bislang geltende Leihbedingungen in Anhang B3). Dem Selbstversicherungsgrundsatz der öffentlichen Hand folgend, soll lediglich die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausgeschrieben werden. Diese besteht auch lediglich bei dem bisherigen Versicherer.
Die DFG ist Großrisiko nach § 210 VVG. Insofern besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung der in § 7 I VVG genannten Informationen.
Die Schadenliste wird ebenfalls im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung gestellt (Anhang B2). Sie enthält die mit dem bisherigen Versicherer abgestimmten Daten und bezieht sich nur auf die KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung soll auch nicht angeboten werden.
Für die DFG ist es wichtig, neben einem europaweiten Versicherungsschutz möglichst flexibel je nach Projekt auch Versicherungsschutz in Drittstaaten zu erhalten. Daher ist es vorteilhaft auch Versicherungsschutz von einem Versicherer in Staaten zu erhalten, die es vorschreiben, dass der Versicherungsvertrag in diesem Staat selbst geschlossen sein muss.
Hierfür ist es vorteilhaft, wenn der Versicherer in möglichst vielen dieser Staaten auch eine eigene Zulassung besitzt, so dass nur ein Ansprechpartner auch diesen Versicherungsschutz zumindest organisieren kann.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt.
Mit dem Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher eine europaweite (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten) KFZ-Haftpflichtversicherung der gesamten Fahrzeuge des Fuhrparkes der DFG anbieten kann.
Mit dem Los 2 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher für einzelne Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der DFG nach Bedarf für einzelne Projekte in Drittstaaten eine Haftpflichtversicherung anbieten kann. Es handelt sich überwiegend um Projekte in Afrika und Asien.
Hierbei soll hinsichtlich Los 1 und Los 2 jeweils eine Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR angeboten werden.
Für beide Lose soll der jeweilige Versicherungsvertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 oder gleichwertig, welche in einen Rahmenvertrag eingebettet sind geschlossen werden.
Die Versicherungsverträge sollen je Los zunächst für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden. Optional sollen sich die Verträge dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Die DFG unterhält einen Fuhrpark mit 41 PKWs (WKZ 112) unterschiedlicher Fahrzeugklassen. Eine vollständige Fahrzeugliste stellen wir im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung (Anhang B1). Diese werden Bewilligungsempfängern im Rahmen des jeweiligen Forschungsvorhabens in unterschiedlichen Einsatzgebieten (weltweit) als Leihgabe zur Verfügung gestellt („Einsatzzweck“, siehe bislang geltende Leihbedingungen in Anhang B3). Dem Selbstversicherungsgrundsatz der öffentlichen Hand folgend, soll lediglich die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausgeschrieben werden. Diese besteht auch lediglich bei dem bisherigen Versicherer.
Die DFG unterhält einen Fuhrpark mit 41 PKWs (WKZ 112) unterschiedlicher Fahrzeugklassen. Eine vollständige Fahrzeugliste stellen wir im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung (Anhang B1). Diese werden Bewilligungsempfängern im Rahmen des jeweiligen Forschungsvorhabens in unterschiedlichen Einsatzgebieten (weltweit) als Leihgabe zur Verfügung gestellt („Einsatzzweck“, siehe bislang geltende Leihbedingungen in Anhang B3). Dem Selbstversicherungsgrundsatz der öffentlichen Hand folgend, soll lediglich die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausgeschrieben werden. Diese besteht auch lediglich bei dem bisherigen Versicherer.
Die DFG ist Großrisiko nach § 210 VVG. Insofern besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung der in § 7 I VVG genannten Informationen.
Die Schadenliste wird ebenfalls im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung gestellt (Anhang B2). Sie enthält die mit dem bisherigen Versicherer abgestimmten Daten und bezieht sich nur auf die KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung soll auch nicht angeboten werden.
Die Schadenliste wird ebenfalls im Rahmen der Dialogphase zur Verfügung gestellt (Anhang B2). Sie enthält die mit dem bisherigen Versicherer abgestimmten Daten und bezieht sich nur auf die KFZ-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung soll auch nicht angeboten werden.
Für die DFG ist es wichtig, neben einem europaweiten Versicherungsschutz möglichst flexibel je nach Projekt auch Versicherungsschutz in Drittstaaten zu erhalten. Daher ist es vorteilhaft auch Versicherungsschutz von einem Versicherer in Staaten zu erhalten, die es vorschreiben, dass der Versicherungsvertrag in diesem Staat selbst geschlossen sein muss.
Für die DFG ist es wichtig, neben einem europaweiten Versicherungsschutz möglichst flexibel je nach Projekt auch Versicherungsschutz in Drittstaaten zu erhalten. Daher ist es vorteilhaft auch Versicherungsschutz von einem Versicherer in Staaten zu erhalten, die es vorschreiben, dass der Versicherungsvertrag in diesem Staat selbst geschlossen sein muss.
Hierfür ist es vorteilhaft, wenn der Versicherer in möglichst vielen dieser Staaten auch eine eigene Zulassung besitzt, so dass nur ein Ansprechpartner auch diesen Versicherungsschutz zumindest organisieren kann.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt.
Mit dem Los 1 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher eine europaweite (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten) KFZ-Haftpflichtversicherung der gesamten Fahrzeuge des Fuhrparkes der DFG anbieten kann.
Mit dem Los 2 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher für einzelne Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der DFG nach Bedarf für einzelne Projekte in Drittstaaten eine Haftpflichtversicherung anbieten kann. Es handelt sich überwiegend um Projekte in Afrika und Asien.
Mit dem Los 2 wird ein Auftragnehmer gesucht, welcher für einzelne Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der DFG nach Bedarf für einzelne Projekte in Drittstaaten eine Haftpflichtversicherung anbieten kann. Es handelt sich überwiegend um Projekte in Afrika und Asien.
Hierbei soll hinsichtlich Los 1 und Los 2 jeweils eine Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. EUR angeboten werden.
Für beide Lose soll der jeweilige Versicherungsvertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 oder gleichwertig, welche in einen Rahmenvertrag eingebettet sind geschlossen werden.
Die Versicherungsverträge sollen je Los zunächst für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden. Optional sollen sich die Verträge dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Bezeichnung des Loses: Europaweite (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten) KFZ-Haftpflichtversicherung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst die europaweite (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten) KFZ-Haftpflichtversicherung sämtlicher Fahrzeuge des Fuhrparkes der DFG.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional sollen sich die Verträge dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Optional sollen sich die Verträge dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.
Bezeichnung des Loses: KFZ-Haftpflichtversicherung Drittstaaten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst die KFZ-Haftpflichtversicherung einzelner Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der DFG nach Bedarf für einzelne Projekte in Drittstaaten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
3. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
4. Eigenerklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der
Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Vorlage geeigneter Referenzen
Für Los 1 und Los 2 jeweils:
Der Bieter weist mittels Referenzen seine technische Leistungsfähigkeit nach. Hierzu hat er mindestens drei Referenzen mittels einer Liste zu übergeben. Es muss sich um Versicherungsnehmer handeln, für die eine KFZ-Versicherung (mindestens KFZ-Haftpflichtversicherung) in den letzten drei Jahren für Versicherungsnehmer bestand, die mindestens 50 Fahrzeuge zugelassen hatten. Die Liste enthält mindestens die Angabe des Versicherungsnehmers mit Anschrift, Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie wahrscheinliches Einsatzgebiet.
Der Bieter weist mittels Referenzen seine technische Leistungsfähigkeit nach. Hierzu hat er mindestens drei Referenzen mittels einer Liste zu übergeben. Es muss sich um Versicherungsnehmer handeln, für die eine KFZ-Versicherung (mindestens KFZ-Haftpflichtversicherung) in den letzten drei Jahren für Versicherungsnehmer bestand, die mindestens 50 Fahrzeuge zugelassen hatten. Die Liste enthält mindestens die Angabe des Versicherungsnehmers mit Anschrift, Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie wahrscheinliches Einsatzgebiet.
6. Vertragliche Zusammenarbeit
Die vertragliche Zusammenarbeit erfolgt in deutscher Sprache.
7. Fester Ansprechpartner
Es wird ein zuständiger fester Ansprechpartner für sämtliche Anliegen der Auftraggeberin benannt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Bewerbungsbedingungen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abweichungen des eingereichten Vertragsentwurfes zu den AKB 2015
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50