Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeberin ist die AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, die eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt.
Hintergrund dieses Beschaffungsvorhabens ist die bundesweite Initiative KHZG, durch die Krankenhausträger bei der Digitalisierung ihrer Häuser unterstützt werden. Es handelt sich um ein fördermittelfinanziertes Projekt.
Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin für maximal elf ihrer Häuser die Beschaffung einer vollständig elektronischen Patientenakte für die Bereiche Intensivmedizin und Anästhesie (PDMS/ AIMS). Dabei sollen Werte auch über elektronische Schnittstellen von medizintechnischen Geräten übernommen werden. Das System soll sich bestmöglich in das KIS ORBIS von Dedalus einbinden.
Die digitale Infrastruktur in den Bereichen der intensivmedizinischen/ anästhesiologischen Versorgung ist auf Grund seiner Geräte- und Prozesskomplexität bislang nicht an die elektronische Patientenakte angebunden. So gibt es zwischen der Normalstation und dem Intensivbereich einen Medienbruch, da die digitale Fieberkurve nur auf der Normalstation umgesetzt ist, während auf der Intensivstation noch eine Papierakte geführt wird. Die Daten der verschiedenen Überwachungssysteme (Beatmung, Monitoring, Perfusoren) werden derzeit händisch in die Papierakte übertragen. Ein PDMS/ AIMS überträgt diese Daten direkt in die elektronische Intensivkurve. Bei einer Verlegung von Normalstation auf die Intensivstation (und umgekehrt) sind alle Vor-Daten digital einsehbar.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren abzuschließen. Hintergrund ist, dass die Häuser das System sukzessive abrufen sollen, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Projektlaufzeit inklusive Implementierung soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Der Auftragnehmer soll bei der Implementierung des Systems beraten und die notwendigen Schulungen anbieten. Bieter sollen daher einen Beispielprojektplan einreichen.
Die Auftraggeberin stellt in ANLAGE 03 ein Lastenheft sowie einen Anforderungskatalog in ANLAGE 02 zur Verfügung. Sollte es zu Widersprüchen zwischen dem Lastenheft und dem Anforderungskatalog kommen, gelten die Angaben des Anforderungskatalogs.
Bieter bieten einen Gesamtpreis an und schlüsseln ihre Preise auf dem Preisblatt (ANLAGE 05) nochmals auf. Die Aufschlüsselung erfolgt nach den folgenden Preispositionen:
• Lizenz pro Haus
Erläuterung: Aufgrund der rahmenvertraglichen Ausgestaltung ist nicht garantiert, dass alle elf Häuser das Produkt abnehmen; daher muss ein Lizenzpreis pro Haus angeboten werden;
• Hardware pro Haus
Erläuterung: Aufgrund der rahmenvertraglichen Ausgestaltung ist nicht garantiert, dass alle elf Häuser das Produkt abnehmen; daher muss ein Hardwarepreis pro Haus angeboten werden;
• Schulung
Anmerkung: Es ist lediglich ein Pauschalpreis für die erforderlichen Schulungen anzubieten;
• Beratung und Implementierung
Anmerkung: Es ist zum einen ein Pauschalpreis für alle grundsätzlich notwendigen Beratungs- und Implementierungsleistungen anzubieten und zum anderen ein Stundensatz als Bedarfsposition, falls die Auftraggeberin noch darüberhinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen will;
• Wartungskosten
Anmerkung: Laufzeit: 36 Monate
Die anzubietenden Preise mit Erläuterungen ergeben sich auch aus dem Preisblatt, ANLAGE 05.
Es wird die Lieferung der Software inkl. der gesetzlich geforderten Schulungskonzepte (Medizinprodukt), sowie die Begleitung der Einführung mind. der ersten beiden Einrichtungen erwartet.
Fehlerklassen
Geringfügige Mängel, welche die Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen sowie das Ausstehen unwesentlicher Teillieferungen oder geringfügiger Leistungen des AN, verhindern die Abnahme nicht.
a) Fehlerklasse 1: Fehler, die dazu führen, dass die DV/IT-Lösung, bzw. ein Softwaremodul, eine sich aus dem Vertragsgegenstand ergebende Aufgabenstellung nicht erfüllt. Die zweckmäßige Nutzung („wirtschaftlich sinnvolle Nutzung") ist durch solche Fehler nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oder behindert.
b) Fehlerklasse 2: Alle syntaktischen und logischen Fehler eines Programms/ Moduls, sofern die zweckmäßige Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist. Die zweckmäßige Nutzung ist aber nicht so weit beeinträchtigt, dass die Funktionsprüfung nicht dennoch durchgeführt werden kann. Diese Fehler sind abnahmehindernd, sie müssen während der vereinbarten Dauer der Funktionsprüfung behoben werden.
c) Fehlerklasse 3: Fehler, durch die die zweckmäßige Nutzung nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt ist.
Fehler der Klasse 1 und der Klasse 2 sind abnahmehindernd. Sie müssen während der Dauer der Funktionsprüfung (die sich dadurch eventuell verlängert) behoben werden. Fehler der Klasse 3 werden im Rahmen der Gewährleistung (bzw. Pflegevereinbarung) und nach einem gemeinsam abgestimmten Zeitplan behoben. Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Wünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer soweit möglich, jedoch, ohne jegliche rechtliche Verpflichtung, ggf. im Rahmen neuer Releases und Versionen berücksichtigt. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht. Diese Fehlerklassen gelten für die gesamte Projektlaufzeit.
Wartungsleistungen
Wartungsleistungen werden mit einer Laufzeit von mind. 36 Monaten beauftragt (im Sinne des KHZG-Förderzeitraums). Die Häufigkeit der Wartung orientiert sich an den quartalsmäßigen Updateplanungen und werden dementsprechend beauftragt.
Lieferung
Das System ist an die Auftraggeberin zu liefern. Die Verteilung auf die einzelnen Krankenhäuser wird von ihr koordiniert.
Die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden nach Angebotseinreichung zu einer Bieterpräsentation eingeladen. Die Präsentationen finden online über Microsoft Teams statt und werden zu Angebotswertungs- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet. Mit der Angebotsabgabe erklären sich die Bieter mit der Aufzeichnung einverstanden. Sollten Bieter nicht mit einer Aufzeichnung einverstanden sein, können ihre Angebote bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt werden.