Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung - Bauüberwachung
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur und über mind. zwei Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen. Für einen Stellvertreter wird auch die Qualifikation eines staatl. gepr. Technikers mit einer Berufserfahrung von mind. 10 Jahren im vorgesehenen Arbeitsbereich als vergleichbare Qualifikation anerkannt.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Die Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung (vergleichbar mit Kindertagesstätten und Gemeinde-/Bürgerhäusern) durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens drei Referenzobjekte für die Objektplanung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung (vergleichbar mit Kindertagesstätten oder Gemeinde-/Bürgerhäusern) mit Kosten der Kostengruppe 300 von mind. 400.000 EUR netto zum Inhalt haben.
- Davon muss mind. eine Referenz Planungsleistungen beinhalten, bei der die Kosten der Kostengruppe 300 mind. 1.000.000 EUR netto betragen.
- Davon muss mind. eine Referenz den Umbau bei laufenden Betrieb einer Kindertagesstätte betreffen.
- Davon muss mind. eine Referenz den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung eines Gemeinde-/Bürgerhauses betreffen.
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Der Bewerber hat darüber hinaus seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung von vergleichbaren Bauvorhaben durch mindestens 1 geeignete Referenz nachzuweisen, bei deren Realisierung die Bauleistung nach den Regelungen der VOB bzw. VOB EU vergeben und realisiert wurde.
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Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2013 abgeschlossen sein muss.
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Bei allen Referenzen hat der Bewerber darzulegen, wie sich Bauzeit und Baukosten im Projektablauf entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Eventuelle Abweichungen sind zu erläutern.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
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Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.