KKR - Strategische Partnerschaft Klärschlamm

KKR GmbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer in wesentlichen Teilen neu zu errichtenden Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf einem von dem strategischen Partner (SP) zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der KKR GmbH (KKR) anfallenden Klärschlämme beinhaltet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 1887/21
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer in wesentlichen Teilen neu zu errichtenden Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf einem von dem strategischen Partner (SP) zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der KKR GmbH (KKR) anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammbehandlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKR GmbH
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: https://wver.de/ 🌏
E-Mail: kkr@wver.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRRPYA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRRPYA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-07 📅
Datum des Beginns: 2029-01-01 📅
Datum des Endes: 2058-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 108-305485
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Der Abschluss der Gesellschaftervereinbarung zwischen dem Strategischem Partner und der KKR GmbH erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die weiteren Verträge werden nach Gründung des TU abgeschlossen. Die unter Ziff. II. 2. 7. aufgeführten Daten für Vertragsbeginn und Vertragsende bezeichnen den Beginn und das Ende des Entsorgungsvertrags zwischen KKR und TU. Die Leistungspflichten aus Generalübernehmervertrag und Gesellschaftervereinbarung beginnen bereits davor. Insbesondere die vom SP im Rahmen des Generalübernehmervertrages zu erbringenden Leistungen (Planung und Bau der KVA) sind vor dem 01.01.2029 zu erbringen. Außerdem muss der SP vor Beginn des Entsorgungsvertrags einen mindestens 2-monatiger Probebetrieb durchführen, spätestens ab dem 01.10.2028 (vgl. insb. Generalübernehmervertrag). Der unter II.2.6 angegebene Auftragswert entspricht der Auftragswertschätzung gem. § 3 VgV.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptgegenstand des Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der KKR anfallenden Klärschlämme im Rahmen einer strategischen Partnerschaft. Für die Sicherstellung der Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KKR einen Strategischen Partner, der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer KVA verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige, zukunftsfähige und einen sicheren und wartungsfreundlichen Betrieb gewährleistende Gesamtanlage neu zu errichten und anschließend zu betreiben. Für die gemeinsame Nutzung der KVA gründen SP und KKR ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH, an der SP und KKR als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung des SP erfolgt in einer Bandbreite von 50,0 % bis 74,9 % und der KKR von 50,0 % bis 25,1 %. Die KKR behält sich vor, die Beteiligungshöhe des SP mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote (oder früher) einheitlich festzulegen.
Mehr anzeigen
Die Leistungsbeschreibung gibt vor, dass der SP die KVA im Auftrag und in Abstimmung mit dem TU auf dem Grundstück plant und errichtet. Hierfür wird der in den Vergabeunterlagen enthaltene Generalübernehmervertrag zwischen SP und TU abgeschlossen.
Der SP muss im Rahmen des Generalübernehmervertrags eine KVA errichten, die den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung und den von ihm in seinem finalen Angebot geleisteten Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung entspricht. Die zu errichtende und zu betreibende KVA muss mindestens 37.000 MgTR Klärschlamm jährlich entsorgen können und darf maximal 45.000 MgTR Klärschlamm jährlich entsorgen.
Mehr anzeigen
Das TU wird SP und KKR mit spezifisch zugeordneten Aufgaben der Betriebsführung beauftragen.
Nicht Gegenstand des Auftrages ist die ab 01.01.2029 gemäß Abfallklärschlammverordnung verpflichtend durchzuführende Phosphorrückgewinnung. Die KKR nimmt die in der KVA anfallende Asche aus der Klärschlammverbrennung vom TU anteilig der von ihr gelieferten Mengen Klärschlamm zurück und wird diese entsprechend den Vorgaben der Abfallklärschlammverordnung entsorgen. Soweit der SP das TU ebenfalls mit eigenen Mengen beliefert, trifft ihn diese Pflicht anteilig für seine Mengen.
Mehr anzeigen
Der Transport der Klärschlämme von den Anfallorten zur KVA ist ebenso nicht Teil des Auftragsgegenstands.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 44 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Entsorgungsvertrag (zwischen KKR und TU) läuft mind. bis zum 31.12.2058. In der rechtlichen Konzeption ist er unbefristet. Er kann alle fünf Jahre zum 31.12. ordentlich gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2058, anschließend zum 31.12.2063, anschließend zum 31.12.2068, usw.
Mehr anzeigen
Die weiteren in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verträge (Gesellschaftervereinbarung zwischen KKR und SP, Betriebsführungsvertrag zwischen TU, SP und KKR) werden ebenso auf unbefristete Zeit geschlossen und sind nach der gleichen zeitlichen Vorgabe kündbar wie der Entsorgungsvertrag.
Mehr anzeigen
Der Generalübernehmervertrag kann vom SP nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. § 20 des Generalübernehmervertrags).
Zusätzliche Informationen:
Der Abschluss der Gesellschaftervereinbarung zwischen dem Strategischem Partner und der KKR GmbH erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die weiteren Verträge werden nach Gründung des TU abgeschlossen.
Die unter Ziff. II. 2. 7. aufgeführten Daten für Vertragsbeginn und Vertragsende bezeichnen den Beginn und das Ende des Entsorgungsvertrags zwischen KKR und TU. Die Leistungspflichten aus Generalübernehmervertrag und Gesellschaftervereinbarung beginnen bereits davor. Insbesondere die vom SP im Rahmen des Generalübernehmervertrages zu erbringenden Leistungen (Planung und Bau der KVA) sind vor dem 01.01.2029 zu erbringen. Außerdem muss der SP vor Beginn des Entsorgungsvertrags einen mindestens 2-monatiger Probebetrieb durchführen, spätestens ab dem 01.10.2028 (vgl. insb. Generalübernehmervertrag).
Mehr anzeigen
Der unter II.2.6 angegebene Auftragswert entspricht der Auftragswertschätzung gem. § 3 VgV.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks, auf dem die KVA errichtet wird. Da das Grundstück erst in diesem Verfahren gefunden werden soll, kann der Haupterfüllungsort nicht angegeben werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachweis: Eigenerklärung
2.) durchschnittliche operative Umsatzrendite in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3.) Eigenkapitalquote der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
4.) Nachweis eines Ratings mit mindestens "Investment Grade" durch eine im Eurosystem zugelassenen externen Ratingagentur oder durch das Rating im Rahmen einer Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2021 oder, falls noch nicht vorhanden, für das Jahr 2020
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
zu 4.):
Das Rating muss mind. die Note 4- betragen (oder vergleichbare Rankingstufe entsprechend der Zuordnungstabelle der Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank sowie der Zuordnungstabelle in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1799 der Kommission vom 07.10.2016).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenz(en) über die Betriebsführung einer Abfallverbrennnungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage
Nachweis: Eigenerklärung
2.) Referenz(en) über Planung und Bau
3.) Verfügbarkeit eines Grundstücks, dass allen Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht.
Nachweis: Eigenerklärung und die in der Bewerbungsunterlage unter "Nachweiskatalog" aufgeführten Dokumente (siehe dort Ziff. 4: Stellungnahme zum Planungsrecht oder Auszug aus den Antragsunterlagen oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Ziff 5.: Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist und Ziff. 6: Flurkarte des Grundstücks mit Skizzierung des Standortes und der Grundfläche der KVA)
Mehr anzeigen
Hinweis: Mit Abgabe des finalen Angebots werden weitere Dokumente beizubringen sein (vgl. Ziff. 2.9 der Bedingungen für das Vergabeverfahren).
4.) Durchschnittliche jährliche Gesamtmenge thermisch entsorgter Klärschlamm in den Jahren 2019 bis 2021
Mindeststandards:
zu 1.)
Es muss mindestens eine Referenz über die Betriebsführung einer Abfallverbrennnungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage angegeben werden, die alle Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
Die Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit sind die folgenden:
o Betriebsführung einer Abfallverbrennungs- (MVA, KVA, Biomassekraftwerk) oder Abfallmitverbrennungsanlage (Zementwerk mit Klärschlammmitverbrennung oder Kraftwerk mit Klärschlammmitverbrennung)
o Mindestdauer 3 Jahre
o Ende der Betriebsführung darf nicht vor dem 01.01.2017 liegen.
zu 2.)
Es muss mindestens eine Referenz über Planung und Bau angegeben werden, die alle Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
o Planung und Bau und entsprechende Inbetriebnahme oder Planung und Modernisierung und entsprechende Inbetriebnahme oder Planung und Nachrüstung und entsprechende Inbetriebnahme einer Abfallverbrennungs- (MVA, KVA, Biomassekraftwerk) oder Abfallmitverbrennungsanlage (Zementwerk mit Klärschlammmitverbrennung oder Kraftwerk mit Klärschlammmitverbrennung) mit einer Mindestdurchsatzleistung von 100.000 Mg/a
Mehr anzeigen
o Inbetriebnahme darf nicht vor dem 01.01.2012 liegen.
zu 3.) Das Grundstück muss bzw. die Grundstücke müssen den Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen. Die Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit des Grundstücks bzw. der Grundstücke sind die folgenden:
o Es muss rechtlich, insbesondere planungsrechtlich zulässig sein, eine KVA mit der Kapazität von mind. 37.000 MgTR/a auf dem Grundstück bzw. den Grundstücken zu bauen. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit muss möglich sein.
o Alle in der Bewerbungsunterlage genannten Flurstücke müssen zusammenhängen, d.h. aneinander angrenzen, und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen.
o Das Grundstück muss bzw. die Grundstücke müssen
vermessen sein, damit dessen bzw. deren Übertragung oder die Bestellung eines Erbbaurechts ohne weiteres möglich ist.
entweder im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, oder es muss die Erklärung des Eigentümers nach E.1.2 der Bewerbungsunterlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, wonach der Eigentümer des benannten Grundstücks zusichert, Eigentümer zu sein und das Grundstück bzw. die Grundstücke an den Bewerber oder an eine von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen oder er zustimmt, dass das bestehende Erbbaurecht des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft auf das TU übertragen werden kann.
zu 4.)
Die durchschnittliche jährliche Gesamtmenge thermisch entsorgter Klärschlamm in den Jahren 2019 bis 2021 muss mindestens 10.000 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm betragen. Nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Neben den Unterlagen zum Nachweis der genannten Eignungsanforderungen sind die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket
- Eigenerklärung zum KorruptionsbG NRW
Betreffend die vertraglichen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird auf das umfassende Vertragswerk verwiesen, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, trifft der Auftraggeber eine Auswahl von mindestens 3 und höchstens 5 aufzufordernden Bewerbern auf Grundlage der "Matrix der Auswahlkriterien zum Teilnahmewettbewerb". Die objektiven Kriterien zur Auswahl der Bewerber sind die folgenden:
Mehr anzeigen
1.) Referenz(en) über die Betriebsführung einer Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage (Gewichtung 30 %)
In der Auswahlentscheidung werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die den diesbezüglich in Abschnitt III.1.) genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen.
Es werden die folgenden Punkte vergeben:
10 Punkte, falls der Bewerber durch die genannte(n) Referenz(en) die Betriebsführung einer Klärschlammverbrennungsanlage nachweist;
5 Punkte, falls der Bewerber durch die genannte(n) Referenz(en) die Betriebsführung einer Verbrennungsanlage nachweist, in der Klärschlamm mitverbrannt wurde;
ansonsten 0 Punkte.
Sofern mehrere Referenzen angegeben werden, die die Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen, ist die bestbewertete Referenz für die Wertung maßgeblich.
2.) Referenz(en) über Planung und Bau (Gewichtung 20 %)
10 Punkte, wenn 3 oder mehr Referenzen eingereicht werden.
5 Punkte, wenn 2 Referenzen eingereicht werden.
0 Punkte, wenn 1 Referenz eingereicht wird.
3.) Beleg über die technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags: Genehmigungslage betreffend das Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
im Hinblick auf die KVA (Gewichtung 30 %)
Für die Bewertung ist ausschließlich das bzw. die Grundstück/e relevant, das bzw. die später als Standort der KVA dienen soll/en. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein.
Mehr anzeigen
Es gelten die in Abschnitt III.1.) genannten Mindestanforderungen an das Grundstück bzw. die Grundstücke.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage
liegt bereits vollziehbar vor: 10 Punkte
ist beantragt: 5 Punkte
Die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage ist planungsrechtlich zulässig. Es ist möglich, dass die KVA auf dem Grundstück immissionsschutzrechtlich zulässig ist.: 0 Punkte
4.) Beleg über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung insg. 20 %)
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewichtung 5 %)
Die Punktevergabe erfolgt wie folgt:
Jahresumsatz größer oder gleich 100,0 Mio. Euro: 10 Punkte
Jahresumsatz kleiner oder gleich 5,0 Mio. Euro: 0 Punkte
dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation
4.2) durchschnittliche operative Umsatzrendite in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewichtung 5 %)
Umsatzrendite 8,0 % oder höher: 10 Punkte
Umsatzrendite 1,0 % oder geringer: 0 Punkte
4.3) aktuelles Rating einer im Eurosystem zugelassenen externen Ratingagentur oder durch das Rating im Rahmen einer Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2021 oder, falls noch nicht vorhanden, für das Jahr 2020 (Gewichtung 10 %)
Es gelten die in Abschnitt III.1.) diesbezüglich genannten Mindestanforderungen.
Rating 1: 10 Punkte
Rating 4-: 1 Punkt
dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
Es gelten die Ratingstufen nach Bonitätseinstufungen der Deutschen Bundesbank; andere Ratingstufen werden entsprechend der Zuordnungstabelle der Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank (das Dokument wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) sowie der Zuordnungstabelle in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1799 der Kommission vom 7. Oktober 2016 (frei abrufbar im Internet verfügbar) zugeordnet. Um einen Gleichklang zu den dort genannten Ratingstufen herzustellen, wird bei Erfüllung der genannten Mindestanforderung (Rating: 4-) 1 Punkt vergeben.
Mehr anzeigen
Gesamtpunktberechnung:
Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz (Dezimalzahl) der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Konzeption der KVA
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Ausfallkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Betriebsführungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kapazität der Anlage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Kostenkriterium (Name): Höhe der Kosten (Entsorgungspreis und Transportkostenzuschlag einschl. Umweltkosten)
Kostenkriterium (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRRPYA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRPYA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 108-305485 (2022-06-02)