Klimainstallation (22E00079 - 21740073 Gartenstr. 7 KI / Sanierung Liegenschaft)

Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung des 4-geschossigen Bürogebäudes (Hinterhauses EG, 1. OG, 2. OG, 3. OG) Bürogebäudes in der Gartenstraße 7 in 24103 Kiel. Die Decken sind als Stahlbetondecken ausgebildet und die Wände bestehen aus Mauerwerk. Das Gebäude besitzt ein Steildach und ist in verschiedene Gebäudeflügel unterteilt.
Das Umfeld besteht überwiegend aus Büro-/ Verwaltungs- und Wohngebäuden.
Während der Baumaßnahme ist das Gebäude freigezogen und nicht in Nutzung.
Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant:
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Einbau von Sicherheitsfenstern im EG
- Erneuerung der Wand- Boden- und Deckenbeläge
- Sanierung der Dusch- und WC-Räume
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Erneuerung der IT- und Elektroinstallation
- Schadstoffsanierung
- Aufbau einer neuen Außentreppe im Innenhof derLiegenschaft
- Bau eines außenliegenden Fahrstuhls
- Neubau eines Zwischengebäudes ( zw. Vorder- u. Hinterhaus )

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-21 Auftragsbekanntmachung
2022-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: 22E00079 - 21740073
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung des 4-geschossigen Bürogebäudes (Hinterhauses EG, 1. OG, 2. OG, 3. OG) Bürogebäudes in der Gartenstraße 7 in 24103 Kiel. Die Decken sind als Stahlbetondecken ausgebildet und die Wände bestehen aus Mauerwerk. Das Gebäude besitzt ein Steildach und ist in verschiedene Gebäudeflügel unterteilt. Das Umfeld besteht überwiegend aus Büro-/ Verwaltungs- und Wohngebäuden. Während der Baumaßnahme ist das Gebäude freigezogen und nicht in Nutzung. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant: - Umsetzung des Brandschutzkonzeptes - Einbau von Sicherheitsfenstern im EG - Erneuerung der Wand- Boden- und Deckenbeläge - Sanierung der Dusch- und WC-Räume - Herstellung der Barrierefreiheit - Erneuerung der IT- und Elektroinstallation - Schadstoffsanierung - Aufbau einer neuen Außentreppe im Innenhof derLiegenschaft - Bau eines außenliegenden Fahrstuhls - Neubau eines Zwischengebäudes ( zw. Vorder- u. Hinterhaus )
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postleitzahl: 23566
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de 📧
Fax: +49 45130086-166 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121001892 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-25 📅
Datum des Beginns: 2022-07-25 📅
Datum des Endes: 2024-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 060-153688
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung des 4-geschossigen Bürogebäudes (Hinterhauses EG, 1. OG, 2. OG, 3. OG) Bürogebäudes in der Gartenstraße 7 in 24103 Kiel. Die Decken sind als Stahlbetondecken ausgebildet und die Wände bestehen aus Mauerwerk. Das Gebäude besitzt ein Steildach und ist in verschiedene Gebäudeflügel unterteilt.
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Das Umfeld besteht überwiegend aus Büro-/ Verwaltungs- und Wohngebäuden.
Während der Baumaßnahme ist das Gebäude freigezogen und nicht in Nutzung.
Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant:
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Einbau von Sicherheitsfenstern im EG
- Erneuerung der Wand- Boden- und Deckenbeläge
- Sanierung der Dusch- und WC-Räume
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Erneuerung der IT- und Elektroinstallation
- Schadstoffsanierung
- Aufbau einer neuen Außentreppe im Innenhof derLiegenschaft
- Bau eines außenliegenden Fahrstuhls
- Neubau eines Zwischengebäudes ( zw. Vorder- u. Hinterhaus )
Geschätzter Gesamtwert: 146 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Demontage 1 St. Klima-Außengerät + 1 St. Klima-Innengerät, Demontage 4 St. Abluftventilatoren,
Montage 2 St. Klima-Außengeräte, Montage 20 St. Klima-Innengeräte, Montage 500 m Kältemittelleitungen 6-28 mm einschl. Dämmung, Montage 4 St. Abluftventilatoren, Montage 25 m Lüftungsleitungen DN100-DN125
Geschätzter Wert ohne MwSt: 146 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Text wie zu III.1.1)
Mindeststandards:
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Text wie zu III.1.1)
Mindeststandards: Text wie zu III.1.2)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:10
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:10
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift Siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121001892 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an bieteranfragen-vob@gmsh.de zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
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Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein
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müssen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
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GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de 📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Quelle: OJS 2022/S 060-153688 (2022-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 94022.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 175-494573
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 060-153688
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an bieteranfragen-vob@gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig. Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen: - Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen. - Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. - Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. - Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Name: Held Kälte- und Klimatechnik GmbH
Postanschrift: Handelsweg 10
Postort: Preetz
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland 🇩🇪
Plön 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 94022.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2022/S 175-494573 (2022-09-07)