Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird (2.) beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
In Bezug auf III.1.3) (2) der EU-Auftragsbekanntmachung "Referenz über vergleichbare Leistungen" gilt folgende Mindestanforderung:
Ziffer III.1.3.1 der EU Auftragsbekanntmachung: Nachweis mindestens einer Referenz über den Betrieb als Träger einer zweigruppigen, ganztägigen Kindertagesstätte.
Ziffer III.1.3.2 der EU-Auftragsbekanntmachung: Nachweis mindestens einer Referenz über Erfahrungen mit U 3 Betreuung eines Trägers.
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz III. 1.3.(2) der EU Auftragsbekanntmachung Leistungen über den Betrieb einer Kindertagesstätte als Träger berücksichtigt.
Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen je Mindestreferenz ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenz "Betrieb einer Kindertagesstätte als Träger" wie folgt bewertet:
Kriterium "Anzahl Gruppen"
0 - 1 Gruppen - 1 Punkt
2 und mehr Gruppen - 2 Punkte
Kriterium "Ortsnähe"
Träger einer Kindertagesstätte im Landkreis Böblingen oder benachbarter Landkreis - 2 Punkte
Träger einer Kindertagesstätte in Baden-Württemberg - 1 Punkt
Träger einer Kindertagesstätte in der Bundesrepublik Deutschland - 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet ggf. das Los.