1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Harburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg-Meckelfeld
Beschreibung der Beschaffung: Planungsleistung VA, Ing. BW, TWP Lph 6/7
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 90
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-22 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB ( gem. Anlage 01 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Erklärung der Bewerbergemeinschaft ( gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB ( gem. Anlage 01 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Erklärung der Bewerbergemeinschaft ( gem. Anlage 02 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Verpflichtungserklärung des anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 04 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens einem und maximal drei in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Für EIU
2. Planung der Leistungsphase 6 im Gewerk Ingenieurbauwerke vollständig erbracht
3. GWU von mind. 50 Mio. EUR (gem. Anlage 05 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Qualifikationsanforderung an vorgesehenen Planer
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Infrastrukturplaner,
3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie als Infrastrukturplaner mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung Eisen-bahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden Kriterien:
a. Für EIU
b. Planung der Leistungsphase 6 im Gewerk Ingenieurbauwerke vollständig erbracht
c. GWU von mind. 20 Mio. EUR (gem. Anlage 05 des Dokumentes "22FEI58734 02 Nachweis der Eignung")
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-04
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal...”
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
_______ _______
_______
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 072-193634 (2022-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-09) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 072-193634
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Knoten HH-Meckelfeld, Planungsleistung VA, Ing. BW, TWP Lph 6/7
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SSF Ingenieure AG
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 113-319804 (2022-06-09)