Beschreibung der Beschaffung
Messtechnik:
Anzubieten ist eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit in einem personengesteuerten Fahrzeug und eine semistationäre Geschwindigkeitsmesseinheit auf einem Stativ. Die Messeinheiten sind bei Lieferung voll funktionsfähig und einsatzbereit. Die Lieferung des Fahrzeuges mit Messeinheit kann zeitlich versetzt zur Lieferung der Messeinheit auf Stativ erfolgen. Die angebotene Messtechnik entspricht dem Stand der Technik. Sie ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und vor der Auslieferung vom Eichamt aktuell zu eichen. Ein entsprechender Nachweis über die Erstzulassung der zum Einsatz kommenden Messtechnik ist der Bewerbung als Anlage beizufügen. Die Messtechnik wird höchstrichterlicher Rechtsprechung unverzüglich angepasst. Insbesondere, wenn geurteilt wird, dass die Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses ohne Speicherung von Rohmessdaten gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren verstößt. Die Messtechnik ist laserbasiert und fabrikneu. Sie muss kontaktlos funktionieren.
Die Dokumentation von Zweirädern, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist mindestens mit der Anzahl der Zweiräder möglich. Die fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer werden durch die Geschwindigkeitsmessung nicht geblendet.
Das Blitzlicht ist derart gedämpft, dass mögliche Belastungen des Wohnumfeldes bei Messungen durch das Blitzlicht vermieden werden.
Messfahrzeug:
Das Messfahrzeug ist bevorzugt als Kastenwagen, wie z. B. das Model Caddy der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge auszuführen. Das Fahrzeug kann auch ein Reimport oder eine Tageszulassung sein. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt über eine Heckmessung. Die Heckscheibe ist mit Klarglas ausgestattet. Das Fahrzeug verfügt über eine Scheibenbelüftung.
Das Fahrzeug ist mit den ggf. erforderlichen Einbauten zur Installation der Messeinheit vom TÜV abgenommen.
Das Messfahrzeug kann individuell ergonomisch eingerichtet werden. Es verfügt über individuell anpassbare Sitze, ist ausgestattet mit einer Klimaanlage und einer Standheizung. Der Transport der Messanlagentechnik muss für den Fahrzeugführer ohne Unfallgefahr möglich sein.
Wartungs- und Pflegevertrag inklusive Organisation des amtlichen Eichens:
Der Anbieter bietet dem AG Wartungs- und Pflegeverträge für die Hard- und Software an. Diese sind zunächst auf 24 Monate begrenzt und verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn nicht einer der beiden Parteien 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Zum Angebotsumfang der Wartung und Pflege gehören mindestens:
- das Eichen der Messeinheit zu den gesetzlich vorgeschriebenen Eichterminen sowie der damit verbundenen Serviceleistungen,
- die Wartung und Pflege und alle Serviceleistungen nach Herstellervorgaben aller gelieferten Komponenten, einschließlich Software.