Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Insbesondere ist zur thermischen Behandlung der Klärschlämme der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) am Standort Hildesheim geplant. Gesellschafter der KNRN sind folgende Abwasserbetriebe:
1. Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
2. Stadt Celle - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
3. Stadt Göttingen
4. Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
5. Stadt Peine - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
6. ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
7. Stadt Verden (Aller) - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
8. Stadt Barsinghausen
9. Stadtentwässerung Hildesheim KAdöR
10. Abwasserverband Matheide
11. Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
12. Stadtwerke Holzminden AöR
13. Wasserverband Peine
14. Stadt Clausthal-Zellerfeld - Eigenbetrieb Abwasserbetrieb
15. Abwasserverband Gehle-Holpe
16. Bad Pyrmont Entsorgung AöR
17. Gemeinde Lengede
18. Stadt Sarstedt
19. Stadt Wunstorf
20. Stadt Springe
21. Stadtwerke Sehnde GmbH
22. Gemeinde Wedemark
23. Stadt Einbeck
Die KNRN übernimmt mittels Rahmenverträgen bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA die temporäre Entsorgung des bei den Gesellschaftern anfallenden Klärschlamms, sofern diese einen Bedarf für eine Entsorgung ihres Klärschlamms bereits vor diesem Zeitpunkt haben. Die Gesellschafter der KNRN können einen Rahmenvertrag im vorgenannten Sinne zu jedem Zeitpunkt abschließen, der vor dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme der MKVA der KNRN liegt.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die umfassende Erfüllung ihrer mit den Rahmenverträgen eingegangenen Verpflichtungen und Wahrnehmung ihrer Rechte auf Grundlage eines Stoffstrommanagementvertrags.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2022-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: CXP4Y6JR3W3
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Insbesondere ist zur thermischen Behandlung der Klärschlämme der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) am Standort Hildesheim geplant. Gesellschafter der KNRN sind folgende Abwasserbetriebe:
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-22 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 057-149789
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
“Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die...”
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2022/S 057-149789 (2022-03-17)
Ergänzende Angaben (2022-04-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammbeseitigung📦