Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Objektplanung - Innenausbau gem. § 34 HOAI für den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Im Rundbau der Kongresshalle waren in der ursprünglichen Planung ausschließlich Nebennutzflächen, Technikflächen und zum weit überwiegenden Teil Verkehrsflächen (Wandelhallen, Vorhallen, Treppenräume etc.) zur Erschließung des eigentlichen Kongress-Saales vorgesehen.
Bis auf wenige Bereiche befindet sich der Rundbau im Rohbauzustand. Der ursprünglich geplante Ausbau mit Natursteinwandverkleidungen und -böden sowie Deckenverkleidungen wurde an keiner Stelle umgesetzt.
Mit dem Ausbau des Rundbaus soll dieser sicher und barrierefrei nutzbar gemacht werden. Ziel ist dabei ausdrücklich ein „erschlossener Rohbau“. Keinesfalls wird ein – wie auch immer geartetes – „Fertigbauen“ oder eine Ästhetisierung im Sinne einer Verschönerung verfolgt. Vielmehr ist der vorhandene Charakter des Gebäudes auch im Innern ablesbar zu erhalten. Die wenigen, neben dem Rohbau überkommenen Zeitschichten (z.B. Luftwaffenhelfer-Malereien im 3. OG, die Reste des ehem. „Café Königshof“ im 2. OG und Wandfassungen der Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen bewahrt werden.
Der Ausbau soll nach pragmatischen Grundsätzen auf einfachem Niveau erfolgen und an funktionalen Erfordernissen ausgerichtet sein. Auf ein Verputzen, einen Anstrich oder sonstige Wand- und Deckenbeläge soll weitestgehend verzichtet werden. Es kommt beispielsweise der Einbau eines begeh- und mit Förderzeugen befahrbaren Bodens im Industriestandard in Betracht. Höherwertige Beläge oder Bodenkonstruktionen sind auf Bereiche zu beschränken, die dies zwingend erfordern (z.B. Ballettprobe etc.). Schadstoffhaltige Einbauten und Beschichtungen werden entfernt.
Sämtliche Installationen sind in vorhandenen Schächten oder sichtbar „auf Putz“ zu verlegen.
Nicht (!) Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen, die dem reinen Erhalt des Gebäudes bzw. der Erschließung der Obergeschosse dienen. Dies umfasst im Besonderen den Einbau von Fenstern, die Erneuerung des Daches, die Sicherung der Fassaden und Außenmauern, statische Maßnahmen an tragenden Strukturen und die Herstellung von Flucht- und Rettungswegen einschließlich des Einbaus von Feuerwehraufzügen entsprechend den Vorschriften der Hochhaus-Richtlinie. Die in den vorgenannten Planungs-Paketen benannten Determinanten sind in der Ausbau-Planung zu berücksichtigen. Schnittstellen sind entsprechend zu bedienen.
Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg besteht im Wesentlichen aus zwei Kopfbauten und dem U-förmigen sog. Rundbau. Keines der Bauteile wurde vollendet. Der jetzige „Innenhof“ mit ca. 25.000 qm Fläche hätte ursprünglich den überdachten Veranstaltungsraum für 50.000 Personen aufnehmen sollen. Im nördlichen Kopfbau befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung), der südliche Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt. Der Rundbau soll künftig für vorwiegend kulturelle Zwecke ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur; diese können beispielsweise sein: Ateliers und Studios für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke. Ein weiterer möglicher Ausbauzweck besteht in der Einrichtung eines Interims für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg sowie der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters erforderlicher Einrichtungen. Darüber hinaus kommt der Ausbau zu musealen Zwecken und für Depotnutzungen in Frage. Die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sollen vollständig im Bestand abgebildet werden. Die Interimsbedarfe des Staatstheaters (ca. 14.600 qm NUF) können nur im Umfang von ca. 80% im Bestand untergebracht werden. Ca. 20% erfordern einen Ergänzungsbau für Nutzungen, die sehr große Räume bedingen (Zuschauerraum für 800 Personen, Bühne, Orchestergraben, Probebühne etc.) sowie für Nutzungen, die aus funktionalen Gründen zwingend bühnennah sein müssen. Der Ergänzungsbau ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens; zu ihm sind Schnittstellen zu definieren.
Bei dem Rundbau handelt es sich um einen unfertigen Rohbau (Torso) der als fünfgeschossiger Sonderbau der Gebäudeklasse 5 i.S.d. Art. 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BayBO und der Hochhausrichtlinie unterfällt. Der vorhandene Bestand ist ca. 40 m hoch, die Außenfassade hat eine abgewickelte Länge von ca. 540 m, die Fassade zum „Innenhof“ von ca. 410 m. Im Endausbau hätte das Gebäude eine Höhe von ca. 70 m erreichen sollen.
Die fünf Hauptgeschosse umfassen das von außen und vom „Innenhof“ aus zugängliche Sockelgeschoss, das über Treppen und Rampen nur von außen zugängliche Arkadengeschoss (eine etwa 540 m lange Arkade verbindet dort den nördlichen mit dem südlichen Kopfbau), zwei Obergeschosse, die ursprünglich zur Erschließung der nicht gebauten Ränge des Veranstaltungssaales gedient hätten, und an oberster Stelle ein reines Technikgeschoss. Neben den fünf Hauptgeschossen verfügt das Gebäude über vier Zwischengeschosse. Diese sind: ein umlaufender Installationsgang unterhalb der WC-Kerne zwischen dem Arkaden- und dem 1. Obergeschoss, Nebenräume über den WC-Kernen zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss, ein hofseitig umlaufender Installationsgang unterhalb des unteren Daches (ehem. Kolonnadenebene) zwischen dem 1. und 2. Obergeschoss und 16 großvolumige ehem. Technikräume zwischen dem 2. und dem 3. Obergeschoss oberhalb der innenliegenden Treppenräume. Der „Innenhof“ kann von der Ostseite über ein einziges großes Tor auch mit Bussen und Lastkraftwägen befahren werden.
Der Rundbau ist als teilweise mit Stahlbeton verstärkter Mauerwerksbau mit verschiedenen Deckenkonstruktionen (Stahlbetondecken, Kappendecken, sog. „Remy-Decken“ etc.) auf einer ca. 3,5 m mächtigen Stahlbeton-Fundamentplatte errichtet. Die Außenfassade ist als Verbundmauerwerk aus großen Granitquadern und Vollziegeln ausgeführt. Zahlreiche Öffnungen zum „Innenhof“ wurden aus Gründen des Witterungsschutzes vermauert. Die Dachkonstruktion ist schadhaft, die Dachhaut undicht, als Fenster dienen einfachste Konstruktionen der Nachkriegszeit.
Zur Klärung der Frage, ob die Kongresshalle überhaupt aus (bau-)technischer Sicht für die Unterbringung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur bzw. als Opern-Interim geeignet ist, wurden zwei Machbarkeitsstudien von einem Architekturbüro erstellt, die der Beratung der Auftraggeberin dien(t)en:
1. "Kongresshalle Nürnberg, Möglichkeiten kultureller Nutzung eines Teilstücks, Bauliche Voruntersuchung, Machbarkeitsstudie"
2. "Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg im Rundbau-Torso der Kongresshalle des ehem. Reichsparteitagsgeländes"
Die Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Ausweichspielstätte enthält Beiträge von Fachberatern und ist umfassender. Aufgrund von § 7 Abs. 1 und 2 VgV unterrichten wir die Bewerber und Bewerberinnen bzw. die Bieterinnen und Bieter hierüber und stellen die beiden Machbarkeitsstudien zur Verfügung (siehe Anlage Vergabeunterlagen). Die Studien wurden im Kulturausschuss bzw. in der Opernhaus-Kommission des Nürnberger Stadtrates behandelt.
Aufgrund der Größe des bestehenden Gebäudes, der Abfolge und Eigenarten erforderlicher Planungsleistungen und des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens beabsichtigt die Vergabestelle nicht zwingend ein Objektplanungsbüro mit allen Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) zu beauftragen.
Vielmehr wird die Vergabestelle in engem zeitlichen Zusammenhang mehrere Verfahren zur Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume durchführen.
Diese Verfahren umfassen nach derzeitigem Stand:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Türen, Tore und Fenster
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Dächer
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Granitfassade (Straßenseite)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Fassade (Innenhof)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Bestandsicherung (Innenräume)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Flucht- und Rettungswege
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Innenausbau (Ermöglichungsräume, Opern-Interim, Lager-/ Depotflächen)
Die Vergabestelle behält sich vor, die oben genannten Verfahren zu bündeln oder thematisch anders zusammenzufassen oder zu gliedern. Die Auflistung ist insofern rein nachrichtlich und unverbindlich.
Bewerbungen für eines, mehrere oder alle Verfahren sind möglich.