(1)Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Objektbesichtigung zwingend.
Der vom Auftraggeber unterzeichnete Nachweis der Objektbesichtigung ist mit dem
Angebot vorzulegen . Die Bestätigung wird beim Termin vor Ort ausgestellt und ist
vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Eine Besichtigung ist nach
Terminvereinbarung möglich.Termine sind in der Zeit von 25.7. bis 19.8.2022 bei
Frau Pettera,
s.pettera@deutsches-museum.de und Frau Knott, e.knott@deutschesmuseum.
de zu erfragen. Die unterbliebene Teilnahme an einer Objektbesichtigung
führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
(2) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot
abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu Eintragungen in die
Handwerksrolle/Industrie und Handwerks-kammer (wenn Verpflichtung besteht),
Ausschlussgründen, Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft abgeben. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den
Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft
insbesondere folgende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen
eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen Beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbe-scheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweise hinsichtlich einer
eventuell durchgeführten Selbstreinigung .
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen
Grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes
Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung
(PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie
eine Verpflich-tungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
(3) Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird
ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um
Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot
abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es
ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B.
zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der
Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt
wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets
tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der
Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
Die Versäu-mung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
(4) Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für
den Eingang der Angebote möglich.
(5) Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch über die in Ziffer I.3) angegebene
Vergabeplattform möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax
oder E-Mail sind nicht zugelassen.
(6) Angebote mit einem Angebotspreis höher als 165.000,00 € brutto werden von der
Wertung ausgeschlossen (siehe auch Formblatt Beschreibung und Gewichtung
Zuschlagskriterien).