Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eignungsprüfung:
Es wird, anhand der Eignungskriterien ermittelt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die hier zu vergebene Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Bewertung der Eignungskriterien:
Siehe unter Punkt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Bewerberreduzierung:
Zum Verhandlungsverfahren werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die Auswahl erfolgt anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Bekanntmachung, Fragebogen zur Eignung). Die Bewerber mit jeweils der höchsten Punktzahl werden dann zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Dazu werden den ausgewählten Bewerber die entsprechenden Unterlagen erhalten. Maximal können 269 Punkte erreicht werden. Bei punktgleichen Bewerbern auf Platz 5 entscheidet das Los.
Die Abstufung der Bewerberzahl erfolgt anhand folgender Bewertungskriterien:
- Referenzen für den Teilnahmewettbewerb Nr.1 und Nr. 2 (max. 20 Punkte):
Für den Teilnahmewettbewerb sind weitere Referenzen vorzulegen. Diese unterliegen nur der Wertung, sofern sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Filmproduktion
- Ausrichtung auf eine der GTAI-Zielgruppen (Trade, Investment, regional
economic/business promotion)
- Branchen- bzw. Image- bzw. Wirtschaftsfilme
Hierbei können gleichwohl Referenzen vorgelegt werden, die länger als fünf Jahre
zurückliegen.
Pro vorgelegter, wertbarer und den Kriterien entsprechender Referenz werden 10 Punkte vergeben. Bewertungsmatrix:
- 0 Punkte = 0 Referenzen
- 10 Punkte = 1 Referenz
- Arbeitsprobe (Studioproduktion) (max. 200 Punkte):
Im Zusammenhang mit den Unternehmensreferenzen reicht der Bewerber je Referenz die dazugehörige Arbeitsprobe ein. Dies gilt sowohl für die Mindestreferenzen, als auch die Referenzen für den Teilnahmewettbewerb.
Es können maximal 40 Punkte je Arbeitsprobe erreicht werden. Der Bewertungsmaßstab ergibt sich aus den folgenden vier Punkten:
1. Anmutung des Studios
2. Sprachstil der Moderation
3. Einsatz von Off-Mazen, Einspielern
4. Grafische Elemente
Pro Bewertungspunkt gilt folgendes Bewertungsschema:
- 10 Punkte (sehr gut)
- 8-9 Punkte (gut)
- 7-5 Punkte (befriedigend)
- 4-3 Punkte (ausreichend)
- 2-1 Punkte (mangelhaft)
Pro eingereichte Arbeitsprobe gilt folgendes Bewertungsschema:
- 40 Punkte (sehr gut)
- 32-36 Punkte (gut)
- 28-20 Punkte (befriedigend)
- 16-12 Punkte (ausreichend)
- 8-4 Punkte (mangelhaft)
- Berufserfahrung des Kernteams (max. 49 Punkte):
Das Kernteam besteht aus folgenden Personen:
- Projektleiter:in
- Stv. Projektleiter:in
- Regisseur:in
- Redakteur:in (deutsch)
- Redakteur:in (englisch)
- Kameramann/Kamerafrau
- Cutter:in
Jedes einzelne Mitglied des Kernteams wird anhand seiner Berufserfahrung bewertet. Der Bewertungsmaßstab ergibt sich aus folgender Matrix:
> 3 < = 4 Jahre Berufserfahrung: 1 Punkt
> 4 < = 5 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte
> 5 < = 6 Jahre Berufserfahrung: 3 Punkte
> 6 < = 7 Jahre Berufserfahrung: 4 Punkte
> 7 < = 8 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
> 8 < = 9 Jahre Berufserfahrung: 6 Punkte
> 9 < = 10 Jahre Berufserfahrung: 7 Punkte