Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit gewährleistet werden kann. Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geländefahrzeuge
Referenznummer: 11-0452/735
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit gewährleistet werden kann.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit gewährleistet werden kann.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geländefahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit gewährleistet werden kann.
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit gewährleistet werden kann.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müs-sen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruch-holzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewährleistet sein.
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müs-sen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruch-holzwaldflächen und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewährleistet sein.
- Anzahl der Fahrzeuge: 2;
o Fahrzeug 1: nur mit Fahrer- und Beifahrersitz, dahinter Ladefläche für spätere Nachrüs-tung von Sondereinbauten geeignet, mit Ladeflächenflächenlänge (geschlossene Heck-klappe / Hecktür) von mindestens 1,90 m
o Fahrzeug 2: mit mindestens vier vollwertigen Sitzen (Fahrer- und Beifahrersitz sowie mindestens zwei vollwertige Sitze in der zweiten Sitzreihe), hinter der zweiten Sitzreihe Ladefläche für spätere Nachrüstung von Sondereinbauten geeignet
Im Übrigen sind die Fahrzeuge identisch.
- Fahrzeuggesamtmasse max. 3,5t
- Fahrzeuge sind mit Führerscheinklasse B zu fahren
- Reichweite mit einer Tankfüllung mindestens 750 km bei maximaler Fahrzeugzuladung
- Motor mit Hubraum von mindestens 2400 cm³
- mindestens 6-Gang-Schaltgetriebe oder geländeanforderungsgerechtes Automatikge-triebe
- Nutzlast mind. 600kg
- Elektrische Servolenkung
- Bergabfahrhilfe, Geschwindigkeits- und Geländefahrtenkontrollsysteme
- Berganfahrhilfe
- All Terrain Reifen, die für Gelände geeignet sind wie unter Punkt 4.1 dieser Vergabeun-terlage beschrieben und je Fahrzeug ein Satz Winterräder (Komplettsatz)
- Airbags, Fahrer- und Beifahrerairbags mit Sitzbelegungserkennung, konfigurierbare au-tomatische Verriegelung
- Heckklappe seitlich öffnend
- Heckscheibe beheizbar
- Heckscheibenwischer
- Feststehende Abschleppösen vorn und hinten
- Klimaautomatik
- Standheizung mit Timerfunktion mit Fernbedienung
- Frontscheibe aus Wärmeschutzglas
- Frontscheibe und Scheibenwaschdüsen beheizbar
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Multifunktionslenkrad beheizbar sowie vertikal und horizontal einstellbar;
- Alarmanlage, perimetrisch und volumetrisch
- Mittelkonsole mit Armlehne;
- Kühlfach
- kabellose Aufladefunktion Mobilfunktechnik
- Digitales Radio (DAB+), mindestens 12“ TFT-Instrumentendisplay
- Keyless Entry mit Start/Stop-Taste
- hohe Gummifußmatten
- Unterfahrschutz vorn und hinten
- Außenfarbe braun oder rot (ohne Aufpreis);
- geeigneter Karosserie- bzw. Lackschutz
- Integrierte elektrische Seilwinde vorn mit Zugkraft (voreingestellt) mindestens 4,5 t, in-klusive Fernbedienung und Überlastschutz
- Integrierte elektrische Seilwinde hinten mit Zugkraft (voreingestellt) mindestens 4,5 t, in-klusive Fernbedienung und Überlastschutz
- Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsfahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Abs. 6 StVO entsprechend DIN 30710
- Neuwagen- und Mobilitätsgarantie
- Werkstatt und Service - Vertragswerkstattnetz deutschlandweit flächendeckend vorhan-den
- Nähe der nächstgelegenen Vertragswerkstatt für die angebotenen Fahrzeuge nicht mehr als 25 km vom Dienstsitz des GeoSN entfernt
Die KFZ-Zulassung und die Überführung des Fahrzeuges an den Dienstsitz des GeoSN werden durch den Auftragnehmer ausgeführt. Bei der KFZ-Zulassung ist zu beachten, dass der GeoSN über eine Kennzeichenreservierung verfügt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 222 689 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) als Nachweis für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer ist mit dem Angebot einzureichen
der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
oder
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemein-schaft und jedes Unterauftragnehmers (nicht älter als 3 Monate)
(Kopie als Anlage ist ausreichend)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes einzureichen
- der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes zu erklären
- die Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer ist anzugeben
- die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (in entsprechender Tabelle der Anlage 3 einzutragen) und
b) mit dem Angebot ist die Beschreibung in Form von Herstellerunterlagen für die angebotenen Fahrzeuge einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Dresden
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auf-traggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auf-traggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 245-707600 (2022-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (bis 31.12.2023 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen)
Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche
Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch
genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten
Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei
Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten
und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen
müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die
bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit
gewährleistet werden kann.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-
Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als
auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in
weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das
Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (bis 31.12.2023 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen)
Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche
Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch
genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten
Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei
Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten
und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen
müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die
bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit
gewährleistet werden kann.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-
Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als
auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in
weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das
Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von
zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müs-sen sowohl für den Einsatz auf
normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu
zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen
und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss
ebenfalls gewährleistet sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.