Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kreditkartendienstleistungen für das Travel Management System des Bundes
B 12.10 - 9979/21/VV : 1”
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung: Kreditkartendienstleistungen für das Travel Management System des Bundes
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kreditkarten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Datenverwaltung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Basisleistung:
Bereitstellung von Reisestellenkreditkarten
Bereitstellung von virtuellen Kreditkarten für Einmalzahlungen
Bereitstellung eines Management-...”
Beschreibung der Beschaffung
Basisleistung:
Bereitstellung von Reisestellenkreditkarten
Bereitstellung von virtuellen Kreditkarten für Einmalzahlungen
Bereitstellung eines Management- und Informationssystems
Zusatzleistungen:
Verkehrsmittelunfallversicherung zu den Reisestellenkreditkarten,
Zusatzleistungen (Rechnungsbeschaffung und Verkehrsmittelunfallversicherung) zu den virtuellen Kreditkarten für Einmalzahlungen,
Bereitstellung von Corporate Cards sowie diverse Zusatzleistungen,
Bereitstellung von Consumer Cards.
Die Laufzeit der Konzessionsvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2027. Aufgrund eines zeitversetzt parallel laufenden Vergabeverfahrens für den Reisebürovertrag kann sich der Beginn auf den 01.07.2023 verzögern, da ein gleichzeitiger Beginn erforderlich ist. Die Auftraggeberin hat das Recht, die Laufzeit der Konzessionsvereinbarung einmalig um vier Jahre zu verlängern. Von der Zuschlagserteilung bis zum 01.04.2023 soll die Implementierung der Leistung erfolgen. In dieser Phase ist noch kein Abruf der Leistung möglich. Die Abrufphase beginnt am 01.04.2023. Insgesamt soll die Laufzeit somit acht Jahre exklusive der zusätzlichen Implementierungsphase betragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85,00
Preis (Gewichtung): 15,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin hat das Recht, die Laufzeit der Konzessionsvereinbarung einmalig um vier Jahre zu verlängern”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Außerdem müssen die Referenzen die folgenden Merkmale aufweisen:
o mindestens eine Referenz mit einem über die Kreditkarte umgesetzten Reisevolumen von mindestens 100 Mio. Euro in 2019 (der Referenzkunde muss seinen Hauptsitz in Deutschland haben),
o mindestens zwei Referenzen mit regelmäßiger Nutzung der Kreditkartenauswertungen über Ihr Management- und Informations-System mit einem über die Kreditkarte umgesetzten Reisevolumen von mindestens 20 Mio. Euro in 2019 (die Referenzkunden müssen ihren Hauptsitz in Deutschland haben).
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-12
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-12
11:31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2022/S 109-308126 (2022-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Basisleistung: Bereitstellung von Reisestellenkreditkarten Bereitstellung von virtuellen Kreditkarten für Einmalzahlungen Bereitstellung eines Management-...”
Beschreibung der Beschaffung
Basisleistung: Bereitstellung von Reisestellenkreditkarten Bereitstellung von virtuellen Kreditkarten für Einmalzahlungen Bereitstellung eines Management- und Informationssystems Zusatzleistungen: Verkehrsmittelunfallversicherung zu den Reisestellenkreditkarten, Zusatzleistungen (Rechnungsbeschaffung und Verkehrsmittelunfallversicherung) zu den virtuellen Kreditkarten für Einmalzahlungen, Bereitstellung von Corporate Cards sowie diverse Zusatzleistungen, Bereitstellung von Consumer Cards. Die Laufzeit der Konzessionsvereinbarung beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2027. Aufgrund eines zeitversetzt parallel laufenden Vergabeverfahrens für den Reisebürovertrag kann sich der Beginn auf den 01.07.2023 verzögern, da ein gleichzeitiger Beginn erforderlich ist. Die Auftraggeberin hat das Recht, die Laufzeit der Konzessionsvereinbarung einmalig um vier Jahre zu verlängern. Von der Zuschlagserteilung bis zum 01.04.2023 soll die Implementierung der Leistung erfolgen. In dieser Phase ist noch kein Abruf der Leistung möglich. Die Abrufphase beginnt am 01.04.2023. Insgesamt soll die Laufzeit somit acht Jahre exklusive der zusätzlichen Implementierungsphase betragen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 109-308126
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Kreditkartendienstleistungen für das Travel Management System des Bundes
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH
Postanschrift: Dornhofstr. 10
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2023/S 057-168517 (2023-03-16)