Zusätzliche Informationen
Bei der Bewertung des Anbieterkonzepts für den Umzug wird insbesondere bewertet, ob und inwieweit der Einsatz von Personalressourcen und technischem Gerät (LKW, technische Hilfsmittel) für den avisierten Umzugszeitraum plausibel sind, ob und inwieweit das geplante Verpackungsmaterial für den Transport das Archivgut und die sonstigen Gegenstände geeignet vor Transportschäden, z. B. auch bei Regen, durch Erschütterungen etc., schützt, ob und inwieweit überflüssiges Verpackungsmaterial vermieden wird und ob und inwieweit die in diesem Leistungsverzeichnis dargestellten Gegebenheiten bei der Konzepterstellung berücksichtigt wurden. Angebote, in denen nur ein LKW oder nur Kleintransporter vorgesehen sind, werden grundsätzlich als nicht überzeugend bewertet.
Das Konzept wird mit den folgenden Punktwerten beurteilt:
0 - nicht überzeugend: die Angaben über die Anzahl und Größen der einzusetzenden
Fahrzeuge, Personen oder technischen Hilfsmittel sind in Bezug auf
den vorgegebenen Zeitrahmen und die im LV dargestellten
Anforderungen und Gegebenheiten unplausibel, sind unvollständig
oder fehlen
1 - im Wesentlichen schlüssig:
die Angaben über die Anzahl und Größen der einzusetzenden Fahrzeuge, Personen oder technischen Hilfsmittel sind in Bezug auf den vorgegebenen Zeitrahmen und die im LV dargestellten Anforderungen und Gegebenheiten plausibel, der Anbieter hat einen im Verhältnis zur Anforderung und den von ihm einzusetzenden Kräften und Mitteln realistischen Zeitplan für die Umzüge der einzelnen Alt-Standorte
2 - schlüssig und überzeugend:
die Angaben über die Anzahl und Größen der einzusetzenden Fahrzeuge, Personen oder technischen Hilfsmittel sind in Bezug auf den vorgegebenen Zeitrahmen und die im LV dargestellten Anforderungen und Gegebenheiten plausibel, der Anbieter stellt
konkret und plausibel dar, wie bzw. in welcher Variante er die im LV und im Umzugs- und Belegungskonzept aufgezeigten Anforderungen erfüllen würde; der Anbieter weist für sein einzusetzendes Personal Qualifikationen oder Schulungen im Umgang mit Archivgut oder mindestens Bibliotheksgut nach
3 - sehr schlüssig und in jeder Hinsicht überzeugend:
alle Angaben über die Anzahl und Größen der einzusetzenden Fahrzeuge, Personen oder technischen Hilfsmittel sind in Bezug auf den vorgegebenen Zeitrahmen und die im LV dargestellten Anforderungen und Gegebenheiten vollständig und schlüssig, der Anbieter stellt konkret und plausibel dar, wie bzw. in welcher Variante er die im LV und im Umzugs- und Belegungskonzept aufgezeigten Anforderungen erfüllen würde; der Anbieter weist für sein einzusetzendes Personal Qualifikationen oder Schulungen im Umgang mit Archivgut nach; der Anbieter kann mindestens eine Referenz für ein erfolgreich durchgeführtes Umzugsprojekt mit mehr als 1 lfd. km Archivgut oder Bibliotheksgut aus den letzten 5 Jahren für das für die Umzugsleitung verantwortliche Personal vorweisen.
Es werden für das Konzept nur volle Konzeptpunkte vergeben. Angebote mit nicht überzeugenden Konzepten (0) werden nicht berücksichtigt.
Unter den zu berücksichtigenden Angeboten, d.h. mit mindestens einem Punkt im Bereich Konzept, werden für den günstigsten Preis 3 Punkte vergeben, für das Doppelte des günstigsten Angebots 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte für die Angebotspreise linear interpoliert. Die Punkte für die Preise werden gerundet auf drei Nachkommastellen vergeben.
Die erreichten Punkte im Bereich Konzept werden mit dem Gewichtungsfaktor 4, die Punkte im Bereich Preis mit dem Gewichtungsfaktor 6 multipliziert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengezogen.
Bei Punktgleichheit bis auf drei Nachkommastellen entscheidet das Los.