Bei der Bewertung des Anbieterkonzepts für den Umzug wird insbesondere bewertet, ob und inwieweit der Einsatz von Personalressourcen und technischem Gerät (LKW, technische Hilfsmittel) für den avisierten Umzugszeitraum plausibel sind, ob und inwieweit das geplante Verpackungsmaterial für den Transport das Archivgut und die sonstigen Gegenstände geeignet vor Transportschäden, z. B. auch bei Regen, durch Erschütterungen etc., schützt, ob und inwieweit überflüssiges Verpackungsmaterial vermieden wird und ob und inwieweit die in diesem Leistungsverzeichnis dargestellten Gegebenheiten bei der Konzepterstellung berücksichtigt wurden. Angebote, in denen nur ein LKW oder nur Kleintransporter vorgesehen sind, werden grundsätzlich als nicht überzeugend bewertet.