Die Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) ist als Schätzung auf Basis der aktuellen Planung des Auftraggebers zum Verlauf des Vergabeverfahrens, der Auftragsausführung, der Umsetzung der Baumaßnahmen und der Ausübung der Beauftragungsoptionen (siehe Ziffer II.2.11) zu verstehen. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich im konkreten Fall sowohl eine kürzere, als auch eine längere Laufzeit ergeben.