Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 450.000 EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 450.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 350.000 EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 350.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (1 Punkte)
— Jahresmittel < 300.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeiter (Ingenieure, Meister, Techniker u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine aus Bundes- oder Landesmitteln geförderte Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abzuwickeln war.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Anlage des Straßenverkehrs in Form einer angebauten Hauptverkehrsstraße.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um den Ausbau einer Ortsdurchfahrt auf einer Länge von mindestens 500 m.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 200–700 ≥ 5,5 Mio. EUR brutto.
| max. 5 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 47 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung)
— verantwortliche:r Projektleiter:in
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeitraum (von – bis)
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Wertungssystematik ist Vergabeunterlage E – Kriterienkatalog zu entnehmen.