Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von Küchenausstattung für die Mensa am Hubland gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens. Die Vergabe erfolgt in den Losen - Los 1: Geschirr und Gläser - Los 2: Besteck Hersteller Amefa - Los 3: Tabletts Hersteller Cambro - Los 4: Gastro-Normbehälter und Zubehör - Los 5: Artikel Hersteller B.Pro - Los 6: Diverse Artikel - Los 7: Elektrogeräte 1 - Los 8: Transport und Lagerartikel - Los 9: Diverse Küchenutensilien - Los 11. Reinigungs-, Hygieneartikel und diverse Utensilien - Los 12: Combidämpfer - Los 13: Kaffeemaschinen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Referenznummer: 2022000012
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von Küchenausstattung für die Mensa am Hubland gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Die Vergabe erfolgt in den Losen
- Los 1: Geschirr und Gläser
- Los 2: Besteck Hersteller Amefa
- Los 3: Tabletts Hersteller Cambro
- Los 4: Gastro-Normbehälter und Zubehör
- Los 5: Artikel Hersteller B.Pro
- Los 6: Diverse Artikel
- Los 7: Elektrogeräte 1
- Los 8: Transport und Lagerartikel
- Los 9: Diverse Küchenutensilien
- Los 11. Reinigungs-, Hygieneartikel und diverse Utensilien
- Los 12: Combidämpfer
- Los 13: Kaffeemaschinen.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von Küchenausstattung für die Mensa am Hubland gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Die Vergabe erfolgt in den Losen
- Los 1: Geschirr und Gläser
- Los 2: Besteck Hersteller Amefa
- Los 3: Tabletts Hersteller Cambro
- Los 4: Gastro-Normbehälter und Zubehör
- Los 5: Artikel Hersteller B.Pro
- Los 6: Diverse Artikel
- Los 7: Elektrogeräte 1
- Los 8: Transport und Lagerartikel
- Los 9: Diverse Küchenutensilien
- Los 11. Reinigungs-, Hygieneartikel und diverse Utensilien
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von Küchenausstattung für die Mensa am Hubland gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung von Küchenausstattung für die Mensa am Hubland gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Die Vergabe erfolgt in den Losen
- Los 1: Geschirr und Gläser
- Los 2: Besteck Hersteller Amefa
- Los 3: Tabletts Hersteller Cambro
- Los 4: Gastro-Normbehälter und Zubehör
- Los 5: Artikel Hersteller B.Pro
- Los 6: Diverse Artikel
- Los 7: Elektrogeräte 1
- Los 8: Transport und Lagerartikel
- Los 9: Diverse Küchenutensilien
- Los 11. Reinigungs-, Hygieneartikel und diverse Utensilien
- Los 12: Combidämpfer
- Los 13: Kaffeemaschinen.
Bezeichnung des Loses: Geschirr und Gläser
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Besteck Hersteller Amefa
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Besteck Hersteller Amefa
Bezeichnung des Loses: Tabletts Hersteller Cambro
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Tabletts Hersteller Cambro
Bezeichnung des Loses: Gastro-Normbehälter und Zubehör
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Gastro-Normbehälter und Zubehör
Bezeichnung des Loses: Artikel Hersteller B.Pro
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Artikel Hersteller B.Pro
Bezeichnung des Loses: Diverse Artikel
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Diverse Artikel
Bezeichnung des Loses: Elektrogeräte 1
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Elektrogeräte 1
Bezeichnung des Loses: Transport und Lagerartikel
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Transport und Lagerartikel
Bezeichnung des Loses: Diverse Küchenutensilien
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Diverse Küchenutensilien
Bezeichnung des Loses: Elektrogeräte 2
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Elektrogeräte 2
Bezeichnung des Loses: Reinigungs-, Hygieneartikel und diverse Utensilien
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Reinigungs-, Hygieneartikel und diverse Utensilien
Bezeichnung des Loses: Combidämpfer
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Combidämpfer
Bezeichnung des Loses: Kaffeemaschinen
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: Kaffeemaschinen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen…
… (§123 GWB)
… (§ 124 GWB)
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Mindeststandards:
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nennung Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Eigenerklärung russische Unternehmen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Erklärung, dass die angebotenen Produkte / Leistungen für den EU-Raum bestimmt sind und über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den zum Lieferzeitpunkt aktuellen EU-Vorschriften entsprechen.
- Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Erklärung des Bieters, dass die Gebrauchstauglichkeit der vom Bieter angebotenen Produkte/Leistungen gewährleistet ist. Alle Produkte/Leistungen entsprechen den angegebenen technischen Anforderungen (DIN EN und ISO-Normen) und den europäischen und deutschen technischen Regeln, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei.
- Die angebotenen Produkte/Leistungen enthalten im Regelfall keine gesundheitsgefährdenden bzw. umweltschädlichen Stoffe oder Stoffmischungen. Notwendige Ausnahmen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Ein Produktdatenblatt liegt in diesen Fällen der Sendung bei.
- Produkte/Leistungen mit anerkanntem Umweltsiegel sind deutlich zu kennzeichnen.
- Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
- Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Referat 3.3 Einkauf
Postanschrift: Sanderring 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de📧
Quelle: OJS 2022/S 099-273372 (2022-05-18)
Ergänzende Angaben (2022-05-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-298508
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 099-273372
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Unter Produkte / Leistungen Pos. 1.23 wurden die Mengenangaben geändert.
Quelle: OJS 2022/S 107-298508 (2022-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 684260.81 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge