Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(1.) Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers. Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Leistungen über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre mit einem Kostenvolumen für die Kunstlogistik ab 100.000 Euro netto je projektbezogene Kunsttransportleistung eigenverantwortlich durchgeführt haben. Der Nachweis ist für den Bewerber zu erbringen. Leistungen, die über verbundene Unternehmen erfolgt sind, sind aus der Wertung ausgeschlossen.
(2.1.) Personal; Alle Mitarbeiter*innen im Unternehmen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Leistung eingesetzt werden oder die davon Kenntnis erhalten können, dürfen nicht vorbestraft sein, es müssen aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse oder gleichwertige Dokumente vorliegen und die Vorstrafenfreiheit muss jährlich überprüft werden. Der Auftraggeber behält sich Überprüfungen vor.
Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter müssen dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor dem Einsatz beim Auftraggeber namentlich bekannt gegeben werden. Beim Einsatz müssen sie ein amtliches Ausweisdokument sowie eine Kopie des Führungszeugnisses zur Überprüfung mit sich führen. Das als Projektleiter*in / Projektmanager*in einzusetzende Personal sowie dessen Vertretung in Urlaubs- und Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie für unvorhergesehene Abwesenheiten im Teilnahmeantrag namentlich zu nennen. Das Personal darf nicht aus einem verbundenen Unternehmen gestellt werden. Auch für das als Vertretung genannte Personal sind die hier genannten Anforderungen bindend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur für den Transport von hochwertigen Kunstgegenständen entsprechend geeignetes und qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen, für das sämtliche gesetzliche Versicherungen für Arbeitnehmer bestehen. Der Einsatz von Aushilfen oder geringfügig Beschäftigten oder Tagespersonal, z.B. von Mitarbeitern aus Zeitarbeitsfirmen ist aufgrund der Besonderheiten des Transportgutes verboten.
Der Auftragnehmer hat die ihm obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen Pflichten einzuhalten. Der Auftraggeber wird entsprechend Prüfungen vornehmen.
(2.2.) Projektleiter;
Es muss 1 Projektleiter*in und eine Vertretung für dieses Projekt zur Verfügung stehen. Eine Berufsausbildung als Kaufmann/ Kauffrau und/oder Studium im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/ kaufmännische Ausbildung/ relevante Ausbildung ist notwendig. Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Kunstlogistik von mindestens 5 Jahren sowie eine 5-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung.
(2.3.) Projektmanager;
Es muss 1 Projektmanager*in und eine Vertretung für dieses Projekt zur Verfügung stehen.
Berufsausbildung als Kaufmann/ Kauffrau im Bereich Speditions- und Logistikdienstleistung/ kaufmännische Ausbildung/ relevante Ausbildung notwendig.
Berufserfahrung als Projektmanager im Bereich Kunstlogistik von mindestens 5 Jahren sowie eine 3-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung.
Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass mindestens 1 Projektleiter und/oder 1 Projektmanager im Leistungszeitraum vor allem während der gesamten Zeit der Transporte zur Verfügung steht/stehen.
(2.4.) Kunstpacker;
Für das Verpacken/Auspacken an den jeweiligen Einsatzorten muss das Unternehmen des Bewerbers über wenigstens 8 qualifizierte Kunstpacker verfügen.
Die einzusetzenden Kunstpacker müssen über eine Berufsausbildung sowie über mindestens 1 Weiterbildung/ Schulung im adäquaten Handling, sachgerechten Verpacken, Bewegen, Laden und Fixieren von Kunstgütern nach abgeschlossener Grundausbildung alle 2 Jahre über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre verfügen. Eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Kunstpacker sowie eine 3-jährige Firmenzugehörigkeit sind Voraussetzung. Restaurator*innen, Ausstellungsmanager*innen und Kurator*innen der SKD sind den Kunstpackern gegenüber weisungsbefugt.
(2.5.) Kraftfahrer für LKWs;
Das Unternehmen des Bewerbers muss über wenigstens 8 qualifizierte Fernfahrer für Lastkraftwagen verfügen mit einer Mindestberufserfahrung im Bereich Kunstlogistik von 5 Jahren sowie einer 3-jährigen Firmenzugehörigkeit. Die Kraftfahrer müssen über eine entsprechende Berufsausbildung sowie über mindestens 1 Weiterbildung/ Schulung im adäquaten Handling, sachgerechten Verpacken, Bewegen, Laden und Fixieren von Kunstgütern nach abgeschlossener Grundausbildung alle 2 Jahre über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre verfügen.
Die Kraftfahrer dürfen gleichzeitig Kunstpacker sein.
(3.) Verpackung;
Insgesamt müssen circa 55 Bilderkisten/Bildersammelkisten, 115 Transportrahmen, 175 Transportkisten und 1 Klimakiste angefertigt bzw. leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die genauen Angaben ergeben sich aus der Werkliste, die im zweiten Verfahrensschritt an die geeigneten Bieter ausgehändigt wird. Die Verpackung muss in konservatorischer Hinsicht den derzeit üblichen Museumsstandards entsprechen (sog. „museum quality case“). Folgende Kriterien sollen erfüllt sein:
I. Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Außeneinwirkungen, besonders stabile Eckverbindungen;
II. Holzverbindungen sind geleimt und verschraubt, sowie gegen Schädlingsbefall behandelt;
III. Auskleidung mit geeignetem Dämmmaterial;
IV. geeignete Tragegriffe;
V. Unversehrtheit und Sauberkeit der Bilderkiste/Bildersammelkiste außen und innen;
VI. Verschraubung des Kistendeckels durch handelsübliche Gewindeschrauben;
VII. Distanzleisten oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden gegen Bodennässe bzw. bei Erfordernis Möglichkeit der Unterfahrbarkeit mit Hubwagen;
VIII. Im Innenausbau sind nur chemisch stabile und auf Unbedenklichkeit gegenüber Museumsobjekten getestete Materialien zu verwenden;
IX. Alle Kisten müssen ab Beginn einer Verwendung mit eindeutiger Außenbeschriftung hinsichtlich Spediteur, Abmessungen, Kistennummer und Handhabung versehen sein.
Außerdem gelten für die Klimakiste folgende zusätzliche Kriterien:
I. Temperaturhalbwertzeit von mindestens 2,5 Stunden bei einer Temperaturdifferenz von 20 K;
II. Feuchtigkeitsundurchlässiger Anstrich auf allen Außenflächen;
III. Auskleidung mit geeignetem Dämm- und Isolationsmaterial, beispielsweise Filzverkleidung und Faserdämmkleidung;
IV. Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung
(4.)Fahrzeuge/ Transport/ Fahrweisen;
Die Fahrzeuge müssen ausgestattet sein mit:
I. Luftfederung auf allen Achsen;
II. Klimakontrolliertem, vollisoliertem, geschlossenen, mehrwandigen Kofferaufbau für Fahrzeuge;
III. Die Klimatisierung des Laderaumes erfolgt durch zwei separat arbeitende Anlagen, die bei Fahrzeugstillstand über fahrzeugunabhängige Fremdversorgung verfügen, Regelbereich +18 Grad Celsius bis +22 Grad Celsius (unabhängig von der Außentemperatur) garantiert;
IV. Alarmanlage für Aufbau der Fahrzeuge und Anhänger, Ladebordwand, ABS-Antiblockiersystem, Antriebs Schlupfregelung, Elektronischer Wegfahrsperre;
V. GPS-Ortung;
VI. Jedes Fahrzeug ist zwingend mit mindestens zwei funktionierenden Mobiltelefonen ausgerüstet; die entsprechenden Telefonnummern sind vor Transportbeginn den projektverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Auftraggebers mitzuteilen;
VII. Navigationssystem, Feuerlöscheinrichtung. Dabei sind die Maßnahmen der jeweils aktuellen Coronabestimmungen umzusetzen;
VIII. Jedes Fahrzeug muss mit mindestens 1 Kuriersitz ausgestattet sein. Dabei sind die Maßnahmen der jeweils aktuellen Coronabestimmungen umzusetzen;
IX. Die Fahrzeugbeschreibungen für die verwendeten Fahrzeuge einschließlich der Beschreibungen der Ausstattung, Abbildungen und technischen Daten sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Fahrzeuge müssen für den Ausführungszeitraum mindestens zur Verfügung stehen:
3 Kunst-LKW (7,5 Tonnen und mehr),
1 Kunst-Sattel-LKW (Länge Laderaum mindestens 9 m),
2 Kunst-Sprinter (3,5 Tonnen).
-Transport/ Fahrweisen-
Alle Transporte sollen in Direktfahrt erfolgen. Kurierbegleitung des Transportes muss ermöglicht werden können.
Ein LKW ist immer mit zwei qualifizierten Fernfahrern für den Kunsttransportbereich im musealen Bereich besetzt.
Das Fahrzeug darf beladen mit Kunst zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt sein.
Wertung; Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den vier benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 1 und 3 oder 1 und 2 bewertet. Dabei werden die Punkte nach II.2.9 vergeben (s. L 1311).