Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ich/Wir erkläre/n, dass
mein/unser Unternehmen schon mindestens 3 Jahre in der Branche am Markt tätig ist.
ich/wir über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren verfügen, die den Nachweis über Kunsttransport, die nach konservatorischen und sicherheitsrelevanten Museumsstandards auf dem Gebiet des internationalen Kunsttransports realisiert wurde, verfüge/n.
dass ich/wir über entsprechendes Personal verfügen, um einen Sachbearbeiter als ständiger Ansprechpartner sowie mindestens zwei Vertreter bereitzustellen.
dass ich/wir über eine Personalreserve von mind. 6 Kunstpackern verfügen, die im Falle von engen Lieferfristen und zeitlichen Engpässen eingesetzt werden kann.
dass wir die Implementierung eines Umwelt- und/oder Energiemanagements durch Zertifikate wie ISO 14001, ISO 50001, EMAS oder die Veröffentlichung eines Umweltberichts vorgenommen haben
dass wir ressourcenschonend arbeiten (Wiederverwendung von Verpackungsmaterial soweit möglich und in Absprache mit dem Auftraggeber, Verwendung von Verpackungsmaterial mit Recycling-Anteil, Weiterverwertung von Verpackungsmaterial durch Abgabe an Kreislaufwirtschaftssysteme)
mein/unser Unternehmen ausreichend qualifiziertes (befähigtes) Personal beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht auszuführen. D.h. mindestens 2 Fahrer bei Überlandtransporten, bei auf- und Abbau 2 Teams mit je 2 Kunstpackern und 1 variabel einsetzbarer Kunstpacker für Arthandling vor Ort.
der von mir/uns eingesetzte ständige Ansprechpartner und seine Vertreter über eine abgeschlossene Ausbildung im Logistikbereich verfügen und fließend Deutsch sprechen.
die von mir/uns eingesetzten Kunstpacker einen Abschluss als Fachlagerist/-in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder einer vergleichbaren Ausbildung besitzen.
meine/unsere Mitarbeiter über Erfahrung in der Handhabung von fragilen Kunstgütern verfügen und sie mit den Methoden der Kunstverpackung speziell für archäologische und historische Objekte aus unterschiedlichen Materialien sowie historische Bücher, Fotos und Objekte des 19. Jh. der Materialgruppen Papier, Holz, Metall und vertraut sind.
ich/wir über Erfahrungen mit Kunsttransporten, die von Sicherheitspersonal begleitet werden verfügen.
das zum Einsatz kommende Personal über hinreichende Deutschkenntnisse verfügt, so dass die vereinbarte Leistung problemlos erbracht werden kann.
das zum Einsatz kommende Personal geschult und erfahren in der Ladungssicherheit ist.
der Transport ausschließlich über die unter Pkt. 4.1 in der Leistungsbeschreibung benannten Fahrzeuge mit den formulierten Mindestbedingungen durchgeführt wird.
dass ich/wir über für Kunsttransporte geeignete (klimatisierte) Fahrzeuge inkl. technischer Ausstattung verfügen.
dass ich/wir über entsprechende weitere technischer Hilfsmittel für den Transport verfügen.
ich/wir über eine Lagerhalle verfügen, in der Transportkisten unterschiedlicher Größe zwischengelagert werden können.
dass ich/wir über Transport- sowie Klimakisten verfügen, wie sie für die Durchführung des Auftrages von den Leihgebern verlangt werden oder ich/wir diese nach den Vorgaben der Leihgeber für die Durchführung des Auftrags anfertigen/bereitstellen können.
Ich/Wir erkläre/n, dass
keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Bitte separate Anlage 108_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende ausfüllen.
ich/wir das gesetzliche Mindestentgelt zahle/n.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zur bezeichneten Leistungsart, davon müssen mindestens zwei von verschiedenen Auftraggebern sein. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zu vergleichen.
Die Referenzen können im Rahmen der Angebotsauswertung anhand der Kontaktdaten durch die Vergabestelle überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
Die Referenzgeber müssen bei der Überprüfung durch die Vergabestelle bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste.