Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Laborequipment zur hybriden Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung und Energieversorgung
101526”
Produkte/Dienstleistungen: Stromerzeugungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Laborequipment zur hybriden Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung und Energieversorgung inklusive Anlieferung nach Niamey, Niger, Afrika”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 320424.61 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffzellen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Windenergieerzeuger📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Université Abdou Moumouni de Niamey Harobanda Quarter BP 237/10896 Niamey, Niger (Afrika) Lieferung nach Niger (Université Abdou Moumouni de Niamey (UAM),...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Université Abdou Moumouni de Niamey Harobanda Quarter BP 237/10896 Niamey, Niger (Afrika) Lieferung nach Niger (Université Abdou Moumouni de Niamey (UAM), Harobanda Quarter, BP 237/10896 Niamey, Niger (Afrika)
Das Equipment soll vollständig bis nach Niger geliefert werden. Die Lieferung bis zum Flughafen von Niamey ist zwingend erforderlich. Ab dort wird die UAM den Transport übernehmen.
Hinweis:
Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort einschließlich der Entladung. Darüberhinaus hat er die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Die TH Köln übernimmt die Einfuhrabwicklung und zahlt die Einfuhrabgaben.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Teststand Hybride Energieerzeugung mit zusätzlichem Experimentierkit
Teststand Energiespeicher” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfache und intuitive Bedienung, Software enthalten, Dokumentation vorhanden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferung nach Niger
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mobilität und Flexibilität der Energieerzeugungsmodule
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Peakleistung der Energieerzeugung durch Photovoltaik
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Peakleistung der Energieerzeugung durch Windkraft
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Brennstoffzelle
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wasserstofferzeugung und -speicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Elektronische Last
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzliches Experimentierkit
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 320424.61 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-25 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt "Wissenschaft trifft Schule - Erneuerbare Energien angetriebener...”
Zusätzliche Informationen
Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt "Wissenschaft trifft Schule - Erneuerbare Energien angetriebener Wasser-Nahrung-Ökonomie Nexus zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Dosso-Region in Niger"
hier: Teilvorhaben "Erneuerbare Energie für Wirtschaftszentrum".
Die TH Köln ist an einer möglichst zügigen Auftragsabwicklung höchst interessiert (ca. Ende Oktober 2022).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Bitte geben Sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensangaben" die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten an.
2) Bitte stellen Sie auf dem Formblatt "Unternehmensangaben" kurz Ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensangaben" für folgende Erklärungen:
1) Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensangaben" für folgende Erklärungen:
1) Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der zurückliegenden zwei Geschäftsjahre
2) Anzahl der Beschäftigten in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf das Unternehmen bzw. bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
3) Daten über das Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung/ Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktüblichen Versicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei denen sie einen der ausgeschriebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei denen sie einen der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Auftrag (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
2) Weisen Sie durch aktuell gültige Zertifikate der Gerätehersteller nach, dass ihr Unternehmen für die Konfiguration, zum Vertrieb und Lieferung sowie zur Inbetriebnahme der Systeme ausreichend sachkundig und technisch leistungsfähig ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Alle beschriebenen Komponenten der Laborausstattung werden von einer Firma bereitgestellt, auf vollständige Funktionalität geprüft und geliefert. Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Alle beschriebenen Komponenten der Laborausstattung werden von einer Firma bereitgestellt, auf vollständige Funktionalität geprüft und geliefert. Der einwandfreie Betriebszustand und Funktionalität ist auch vor Ort an der UAM von der Firma nachzuweisen (nach Installation komplettes Labor). Der Auftragnehmer ist ebenso Ansprechpartner für Rückfragen während der Experimente im Labor für mindestens die ersten 6 Monate nach Inbetriebnahme.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-24
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): www.evergabe.nrw.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bietende sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD9RP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055/3045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055/3045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 040-101129 (2022-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-07) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 040-101129
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 101526
Titel: Laborequipment zur hybriden Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Laborequipment zur hybriden Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung und Energieversorgung
101556”
Kurze Beschreibung:
“Laborequipment zur hybriden Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung und Energieversorgung”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 337174.61 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Hochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Inbetriebnahme des Laborequipments an der Universite Abdou Moumouni de Niamey (UAM),...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Technische Hochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Inbetriebnahme des Laborequipments an der Universite Abdou Moumouni de Niamey (UAM), Harobanda Quarter BP 237/10896 Niamey, Niger (Afrika). Die Lieferung erfolgt vollständig bis Zum Flughafen von Niamey. Nach Entladung dort erfolgt der Weitertransport zur UAM durch die TH Köln. Idealerweise wird das Laborequipment bis zur UAM geliefert.
Hinweis: Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort, einschließlich Freimachen der Ware zur Ausfuhr, Transportversicherung und Entladung. Die TH Köln übernimmt die Einfuhrabwicklung und zahlt die Einfuhrabgaben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Peakleistung der Energieerezeugung durch Photovoltaik
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt "Wissenschaft trifft Schule - Erneuerbare...”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt "Wissenschaft trifft Schule - Erneuerbare Energien angetriebener Wasser-Nahrung-Ökonomie Nexus zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Dosso-Region in Niger"
hier: Teilvorhaben "Erneuerbare Energie für Wirtschaftszentrum"
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 101556
Titel:
“Laborequipment zur hybriden Energieerzeugung sowie zur Energiespeicherung und Energieversorung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heliocentris Academia International GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30340601624📞
E-Mail: nadjia.thomas@heliocentrisacademia.com📧
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.heliocentrisacademia.com/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 322424.61 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 337174.61 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: unbekannt
“Im gegenseitigen Einvernehmen mit allen Bewerbern kann die Angebotsfrist verkürzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDL2N” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 107-297659 (2022-05-31)