Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen und ggf. weitere Referenz) der EU-Auftragsbekanntmachung sowie der Zahl der Mitarbeiter im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" gem. Ziffer III.1.3 zu (1) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Auswahlkriterium 1: Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
In diesem Zusammenhang werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Fördervolumen, Anzahl der Förderprojekte und Art der Zuwendungsempfänger bei bisheriger Tätigkeit als Projektträger, Beleihung des Projektträgers, Tätigkeitsumfang des Projektträgers
- Zielgruppen des betreuten Referenzprogramms, insbesondere hohe Diversität der Zielgruppen in Kommunen, kommunale Unternehmen, Institute von Universitäten bzw. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (insbesondere KMU)
- Erfahrung mit den Schwerpunktbranchen Forst- und Holzwirtschaft, Bauwesen, Architektur, Forschung und Entwicklung, Fortbildung, IT,
Für die Bewertung im Rahmen der Bewerberauswahl werden maximal drei als priorisiert gekennzeichnete Referenzen entsprechend der nachfolgenden Zielerreichungs-grade bewertet. Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte Referenz (Mindestreferenzen und ggf. vorgelegte weitere Referenz) gesondert.
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber in besonderem Maße und in allen Bereichen über einschlägige Erfahrungen verfügt (4 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über sehr gute einschlägige Erfahrungen verfügt (3 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über gute einschlägige Erfahrungen verfügt (2 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über einschlägige Erfahrungen verfügt (1 Punkte)
- Die Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes anhand der oben dargestellten Aspekte lässt erkennen, dass der Bewerber über keine relevanten einschlägigen Erfahrungen verfügt (0 Punkte)
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren.
Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist grundsätzlich nicht erwünscht.
Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte Referenz (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 12 Punkte erzielt werden.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen"
Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen"
Bis zu 50 Mitarbeitende 1 Punkt
50 bis 250 Mitarbeitende 2 Punkte
Über 250 Mitarbeitende 3 Punkte
Insgesamt können somit maximal 15 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.