Für die Abwicklung der bestehenden und geplanten Förderangebote der Holzbau-Offensive sucht das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einen Projektträger zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Holzbau-Offensive.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich Holzbau-Offensive abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Referenznummer: 2022/154
Kurze Beschreibung:
“Für die Abwicklung der bestehenden und geplanten Förderangebote der Holzbau-Offensive sucht das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und...”
Kurze Beschreibung
Für die Abwicklung der bestehenden und geplanten Förderangebote der Holzbau-Offensive sucht das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg einen Projektträger zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Holzbau-Offensive.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2022/S 038-098677 (2022-02-18)