Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (Aspekte für die Auswahlentscheidung, siehe auch S.24 ff. des Teilnahmeformulars):
1. Eignungserklärung Bau- und Lieferleistung:
Eigenerklärung über ein Referenzprojekt über die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit beweglicher Unterkonstruktion mit einem Auftragsvolumen (KG 300 bis 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 1 Mio. netto. Die Abnahme und Inbetriebnahme muss in den letzten 10 Jahren (frühestens 1. Januar 2012) stattgefunden haben.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
o Angabe des Auftragsvolumens (KG 300 bis 400 nach DIN 276) in Euro netto;
o Angabe der Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage in Wpeak pro m² Solarfläche;
o Innovative Ansätze in Bezug auf die bewegliche Unterkostruktion;
2. Eignungserklärung Planungsleistungen:
Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der Objekt-, Fach- und Tragwerksplanung über die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit beweglicher Unterkonstruktion mit einem Auftragsvolumen (KG 300 bis 400 nach DIN 276) von mindestens EUR 1 Mio. netto. Die ausführungsreife Planung muss in den letzten 10 Jahren (frühestens 1. Januar 2012) abgeschlossen sein.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
o Innovative Ansätze in Bezug auf die bewegliche Unterkonstruktion;
o Leistungserbringung erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber;
o Leistungserbringung erfolgte im Wege eines geförderten Projekts.
Hinweis der Vergabestelle:
Sofern ein Bewerber mehr als 2 Referenzen vorlegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die zwei Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.