Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Sonstige einzureichende Unterlagen/zu tätigende Angaben:
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept mit einem Umfang von maximal 2 Seiten (inkl. Anlagen) vorzulegen. Die Aufteilung der Seiten auf die einzelnen Teilkonzepte (Unterkriterien) obliegt dem Bieter.
Der Bieter soll in dem Konzept mind. auf folgende Punkte eingehen:
- Skizzierung der Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen (chemische und biologische Untersuchungen) gem. der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B);
- Auswertung und Bewertung für jede einzelne Kläranlage und Probenahmepunkte im Gewässer
- Aussagen und Einschätzungen der lokalen Belastung auf das Gewässer und der WRRL-Signifikanz für den gesamten Wasserkörper;
- Auswertung und Bewertung der chemischen und biologischen Untersuchungen nach OGewV 2016 bzw. chem. Güteklassifikation nach LAWA 1998 für Parameter, die nicht in der OGewV 2016 enthalten sind, nach AbwasserVO 2020, nach Einleitergenehmigung und vom Bund-Länder-AK Abwasser diskutierter eventuell zukünftiger Anforderungen (letzteres wird nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt)
- Statistische Auswertungen der Einzelwerte
- Graphische Darstellungen der Belastungssituation
- Grundsätzliche Maßnahmenempfehlungen für die Kläranlage anhand der vorliegenden Ergebnisse
Weitere Informationen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Konzeptdarstellungen fließen als Zuschlagskriterien mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 der Leistungsbeschreibung - Teil A sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage des Konzeptes führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung (vgl. auch Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Teil A).
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen, welche Angaben zum Management und Logistik der Probenahme/Auswertungen/Berichterstellung (Zeitplan) enthält.
Es sind ebenfalls Angaben zum benötigten Zeitaufwand für die Probenahmen und Bestimmungen der biologischen Untersuchungen detailliert als Arbeitsstunden anzugeben.
Folgende Angaben zu den Arbeitsstunden Biologie sind erforderlich:
-> Makrozoobenthos
Angabe der Einzelkosten (netto und brutto) getrennt für PERLODES- und ergänzend-halbquantitative Proben
o Stunden pro Probenahme getrennt für PERLODES- und ergänzend-halbquantitative Proben
o Stunden pro Datenerfassung,
o Stunden pro Auswertung und Bericht,
-> Phytobenthos-Diatomeen
Angabe der Einzelkosten (netto und brutto)
o Stunden pro Probenahme
o Stunden pro Aufbereitung
o Stunden pro Bestimmung,
o Stunden pro Datenerfassung,
o Stunden pro Auswertung und Bericht.
Folgende Angaben sind zur Chemie erforderlich:
In der "Anlage_Parameterumfang" müssen die Analysenmethoden und Bestimmungsgrenzen je Parameter sowie der jeweiligen Messunsicherheit angegeben werden.
Der Zeitaufwand Probenahme und Bestimmung (Biologie) sowie die Bestimmungsgrenzen (Chemie) fließen als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 der Leis-tungsbeschreibung - Teil A sowie die Bewertungsmatrix).
Sollten die Angaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage der Angaben führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung (vgl. auch Ziffer 1.15 der Leistungsbeschreibung - Teil A).
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Ausführungskonzept einzureichen, in welchem er Angaben zum Management und Logistik der Probenahmen/ Auswertungen/ Berichterstellung (Zeitplan) ma-chen muss.
Das eingereichte Konzept wird hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des Terminplans und der Termintreue bewertet. Nähere Informationen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Ausführungskonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 der Leistungsbeschreibung - Teil A sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine be-wertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage des Konzeptes führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.