Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell

Landkreis Aschaffenburg

Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell für die Schülerinnen und Schüler der in der Trägerschaft des Landkreis Aschaffenburg und des Marktes Mömbris befindlichen allgemeinbildenden Schulen nebst Zubehör und Versicherung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: 15-2022
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell für die Schülerinnen und Schüler der in der Trägerschaft des Landkreis Aschaffenburg und des Marktes Mömbris befindlichen allgemeinbildenden Schulen nebst Zubehör und Versicherung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstraße 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLR7F4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLR7F4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-240592
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Auf das vorliegende Verfahren finden die Regelungen des Vergaberechts, insbesondere des GWB-Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe keine Anwendung. Auch die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe findet keine Anwendung. Der Schwellenwert für die Vergabe einer Konzession nach der KonzVgV wird nicht erreicht. Die Auswahl des Konzessionsnehmers erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, das lediglich punktuell an die Vorgaben der vergaberechtlichen Bestimmungen angelehnt wird, ohne dass diese hierdurch zur Anwendung gelangen. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an die vergaberechtlichen Bestimmungen ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden. Subjektive Rechte der Unternehmen auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen entstehen nicht. Die Verwendung des Formulars über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt lediglich aus technischen Gründen, da für die gewählte Verfahrensart kein spezielles Formular zur Verfügung steht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Konzession ist die Belieferung der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen fünften Jahrganges der in der Trägerschaft des Landkreises Aschaffenburg und der Gemeinde Markt Mömbris befindlichen allgemeinbildenden Schulen mit Tablet-Computern des Herstellers Apple (iPads) nebst Zubehör und Versicherung.
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Abrufberechtigt ist ferner die Gemeinde Markt Großostheim.
Der Einsatz der iPads erfolgt im Rahmen des Digitalisierungskonzeptes "one2one". Auszugehen ist von einem Volumen von ca. 700 iPads pro Schuljahr (unverbindlich).
Anzubieten sind auch Finanzierungsmöglichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung.
Die im Rahmen der Konzession zu erbringenden Leistungen werden durch den Konzessionsnehmer auf dessen alleiniges wirtschaftliches Risiko gegenüber den Bestellern der iPads erbracht. Vertragliche Beziehungen im Rahmen des Erwerbs und der Finanzierung der Geräte einschließlich des Zubehörs und der sonstigen Leistungen entstehen somit ausschließlich zwischen den Eltern bzw. Schülern und dem Konzessionsnehmer.
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Der Konzessionsgeber wird die Anschaffung der Geräte durch Eltern bzw. Schüler im Rahmen seiner Förderrichtlinie zur digitalen Bildung an Schulen im Landkreis Aschaffenburg finanziell fördern. Die Förderung erfolgt ausschließlich durch unmittelbare Zahlung an die Eltern bzw. Schüler. Zahlungen des Konzessionsgebers an den Konzessionsnehmer sind nicht vorgesehen.
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Hinweis: Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, vgl. hierzu die Hinweise im Feld II.2.14) "Zusätzliche Angaben".
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Konzession hat eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (2022/2023 und 2023/2024). Sie endet also mit Ende des Schuljahres 2023/2024 (= letzter Schultag in Bayern).
Optional können die Schulträger die Laufzeit der Konzession um bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Die Erklärung über die Ausübung der Verlängerungsoption muss dem Konzessionsnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des jeweiligen Schuljahres (= letzter Schultag in Bayern) in Schriftform zugehen.
Zusätzliche Informationen:
Auf das vorliegende Verfahren finden die Regelungen des Vergaberechts, insbesondere des GWB-Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe keine Anwendung. Auch die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe findet keine Anwendung. Der Schwellenwert für die Vergabe einer Konzession nach der KonzVgV wird nicht erreicht.
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Die Auswahl des Konzessionsnehmers erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, das lediglich punktuell an die Vorgaben der vergaberechtlichen Bestimmungen angelehnt wird, ohne dass diese hierdurch zur Anwendung gelangen. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an die vergaberechtlichen Bestimmungen ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden. Subjektive Rechte der Unternehmen auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen entstehen nicht.
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Die Verwendung des Formulars über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt lediglich aus technischen Gründen, da für die gewählte Verfahrensart kein spezielles Formular zur Verfügung steht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019, 2020 und 2021 insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Im Angebot sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte zu benennen und zu beschreiben, die seit dem 01.01.2018 erfolgreich durchgeführt worden sind. Ob die von den Bietern genannten Referenzprojekte mit der vorliegenden Konzession von Art und Komplexität her zu vergleichen sind, wird der Konzessionsgeber im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens feststellen. Dabei kommt es dem Konzessionsgeber insbesondere darauf an, ob im Rahmen der Referenzprojekte die Belieferung von Bildungseinrichtungen (oder direkt der dort unterrichteten Schüler) mit Tablet-Computern nebst Zubehör in ähnlicher Größenordnung einschließlich der Abwicklung der gesamten Auslieferungslogistik und des Supports stattgefunden hat. Vorteilhaft ist es, wenn ein Referenzprojekt auch Finanzierungsangebote an die Besteller und die Umsetzung eines Webshopangebots für die Schüler und Eltern zum Gegenstand hat.
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2. Nachweis der Zertifizierung als Apple Authorized Education Specialist.
3. Eigenerklärung zur Möglichkeit direkter VPP- und DEP-Buchungen. Der Konzessionsnehmer muss die Möglichkeit direkter VPP- und DEP-Buchungen und zur Vornahme von Vororderoptionen der konzessionsgegenständlichen Menge an iPads haben.
4. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe analog § 47 VgV).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLR7F4/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vorzulegen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (in entsprechender Anwendung) sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (in entsprechender Anwendung). Gilt im Falle der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR7F4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landkreis Aschaffenburg
Postort: Aschaffenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es keinen öffentlichen Auftrag und keine Konzession im Sinne der RL 2014/024 und 2014/023 zum Gegenstand hat.
Quelle: OJS 2022/S 089-240592 (2022-05-04)