Landkreis Aschaffenburg - Betriebskrippe

Landkreis Aschaffenburg

Betrieb der Betriebskrippe des Landratsamtes Aschaffenburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
Referenznummer: 177a-2021
Kurze Beschreibung: Betrieb der Betriebskrippe des Landratsamtes Aschaffenburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betreuung in Tagesstätten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstraße 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLRJFY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLRJFY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-103058
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
1. Es ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorzulegen. 2. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu § 20 Abs. 9 IfSG abzugeben (Masernschutzgesetz). 3. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Bieter haben im Nachunternehmerverzeichnis (Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung nachzuweisen. 4. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRJFY
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Aschaffenburg richtet auf dem Gelände des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstraße 18 in Aschaffenburg eine eingruppige Kindertageseinrichtung (Krippe) zur Betreuung von Kindern ab dem 6. Lebensmonat bis zum Übergang in den Kindergarten ein. Vorgesehen sind 12 Betreuungsplätze.
Mehr anzeigen
Die erforderlichen Räumlichkeiten sind im Gartengeschoss des Bestandsgebäudes des Landratsamtes vorhanden und werden aktuell für den Betrieb der Krippe hergerichtet. Neben den Räumlichkeiten steht eine ausreichend große Außenspielfläche zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Eine Inbetriebnahme der Krippe ist für den 01.09.2022 vorgesehen. Zielgruppe der Einrichtung sind vor allem die Kinder von Beschäftigten des Landratsamtes Aschaffenburg.
In diesem Vergabeverfahren sucht der Landkreis Aschaffenburg einen Auftragnehmer für den Betrieb der neuen Krippe in den vorhandenen, vom Auftraggeber bereit gestellten Räumlichkeiten. Die Grundmöblierung der Räume wird ebenfalls durch den Auftraggeber erfolgen. Die Ausstattung mit sonstigem Inventar, Spiel- und Verbrauchsmaterial erfolgt durch den Auftragnehmer.
Mehr anzeigen
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Grundlaufzeit von 60 Monaten gekündigt, verlängert er sich um jeweils zwei weitere Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.08. des Folgejahres gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburg Bayernstraße 18 63739 Aschaffenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Krippen und Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Mehr anzeigen
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der Versicherung von jedem Mitglied vorzulegen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
zu 2.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vor-genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Eigenerklärungen über mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Mindeststandards:
zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Krippen nach den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht) für öffentliche Auftraggeber für jeweils mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2017.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es dürfen für die Auftragsausführung nur Personen eingesetzt werden, die die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen. Sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen müssen beim Auftragnehmer vorgehalten werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLRJFY/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Es ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorzulegen.
2. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu § 20 Abs. 9 IfSG abzugeben (Masernschutzgesetz).
3. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Bieter haben im Nachunternehmerverzeichnis (Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung nachzuweisen.
Mehr anzeigen
4. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRJFY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 0981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 040-103058 (2022-02-22)