Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Maximalpunktzahl ab durchschnittlich 25 Beschäftigten).
5. Büroorganisation und Projektteam:
Mindestanforderung: Zeugniskopie zur geforderten Qualifikation (Kammermitglied, Diplom, Master oder vergleichbar) im Bereich Architekt / Ingenieur liegt bei, ansonsten keine Wertung.
Bewertung: Berufserfahrung Projektleiter (10%): volle Punktzahl ab 10 Jahren Berufserfahrung
Berufserfahrung stellv. Projektl. (10%): volle Punktzahl ab 5 Jahren Berufserfahrung
6. Technische Büroausstattung:
Bewertung: volle Punktzahl für Nennung im Büro verwendeter Planungstools in Bezug auf alle fünf u. g. Arten.
BIM-Software
Software für Terminplanung
Software für Kostenplanung
Sonstige EDV-Software (projekttauglich)
7. Drei vergleichbare Referenzen
Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projektsteuerungsleistungen (Referenz 1-3) gemäß § 46 Abs.3 Nr. § 76 Abs. 5 VgV /AHO Stufe 1-5.
2. Projektfertigstellung in den letzten 8 Jahren
3. Mindesthonorarzone III nach AHO oder höher
4. Herstellungskosten von mind. 40 Mio. € netto
5. Baubeschreibung mit Bildnachweis
6. Eigenerklärung zur Termin - und Kosteneinhaltung
7. Öffentlicher AG mit Benennung Ansprechpartner
Erfüllt eine Referenz die o.g. Ziffer 1-7 erhält sie 14%, weitere 6% werden auf die nachfolgenden Auswahlkriterien (je 3%) vergeben:
8. Berufsschule oder berufsbildende Einrichtung
9. Nachhaltigkeitsanforderung (z. B. DGNB-Zertifizierung, Holz-Hybrid-Bauweise, Recycelbarkeit Baukonstruktion)
In Summe können je Referenz 20% erlangt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß (insb. Kosten- und Termintreue) ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bewerben wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
8. Zertifizierung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
BIM Qualifikation
DGNB Zertifizierung liegt vor