Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet. Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen: Ebene 0 (Straße, öffentlicher Gehweg) - Abbruch von vorhandenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster - Bodenabtrag nicht tragfähiger Bodenschichten - Entsogung Aushubmaterial - Herstellung von gebundenen und ungebundenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster - Herstellung von Asphaltbelägen - Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen - Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten Ebene 1(unterbaute Flächen im Innenhof) - Einbau von Winkelsteinen und Gitterrosten an Attika - Einbau von Vegetationssubstraten - Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen - Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
Referenznummer: Verg_EU-084_22
Kurze Beschreibung:
Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet.
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
Ebene 0 (Straße, öffentlicher Gehweg)
- Abbruch von vorhandenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Bodenabtrag nicht tragfähiger Bodenschichten
- Entsogung Aushubmaterial
- Herstellung von gebundenen und ungebundenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Herstellung von Asphaltbelägen
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Ebene 1(unterbaute Flächen im Innenhof)
- Einbau von Winkelsteinen und Gitterrosten an Attika
- Einbau von Vegetationssubstraten
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet.
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
Ebene 0 (Straße, öffentlicher Gehweg)
- Abbruch von vorhandenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Bodenabtrag nicht tragfähiger Bodenschichten
- Entsogung Aushubmaterial
- Herstellung von gebundenen und ungebundenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Herstellung von Asphaltbelägen
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Ebene 1(unterbaute Flächen im Innenhof)
- Einbau von Winkelsteinen und Gitterrosten an Attika
- Einbau von Vegetationssubstraten
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-09 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 216-619768
ABl. S-Ausgabe: 216
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet.
Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet.
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
Ebene 0 (Straße, öffentlicher Gehweg)
- Abbruch von vorhandenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Bodenabtrag nicht tragfähiger Bodenschichten
- Entsogung Aushubmaterial
- Herstellung von gebundenen und ungebundenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Herstellung von Asphaltbelägen
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Ebene 1(unterbaute Flächen im Innenhof)
- Einbau von Winkelsteinen und Gitterrosten an Attika
- Einbau von Vegetationssubstraten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freising
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=236831
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=236831
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts124EU(Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,übe die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,übe die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 216-619768 (2022-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 301222.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-16 📅
Name: Franz Schelle GmbH & Co.KG
Postort: Pfaffenhofen
Land: Deutschland 🇩🇪 Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 301222.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.