Ziel ist die Beauftragung eines/r Auftragnehmenden, der die übergreifende Projektleitung und Gesamtkoordination zur Herstellung von regelmäßigen Ausgaben des Kundenmagazins mit Themen zum Gesundheitsschutz verantwortet und die Herstellung bis einschließlich der chargengerechten Auslieferung an einen Versanddienstleistenden umsetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Layout und technische Herstellung BGW magazin 2022-32
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel ist die Beauftragung eines/r Auftragnehmenden, der die übergreifende Projektleitung und Gesamtkoordination zur Herstellung von regelmäßigen Ausgaben...”
Kurze Beschreibung
Ziel ist die Beauftragung eines/r Auftragnehmenden, der die übergreifende Projektleitung und Gesamtkoordination zur Herstellung von regelmäßigen Ausgaben des Kundenmagazins mit Themen zum Gesundheitsschutz verantwortet und die Herstellung bis einschließlich der chargengerechten Auslieferung an einen Versanddienstleistenden umsetzt.
Leistungsinhalte sind insbesondere, jedoch nicht abschließend: Leistungen des Layouts und der Fortschreibung, Optimierung und Weiterentwicklung des Grundgestaltungsrasters unter Berücksichtigung der Wiedererkennbarkeit, die Entwicklung der Bildidee, Bildrecherche, Auswahl einer sinnvollen Anzahl von Motiven sowie die Bildbearbeitung, ein Lektorat, die Produktions- und Druckvorbereitung, der Druck inklusive Qualitätssicherung, der chargengerechte Versand an den Versanddienstleister, die Erstellung und Übermittlung der Elemente für die digitale Umsetzung inklusive eines barrierefreien PDFs und der Archiv-Daten sowie die jährliche Erstellung eines Plakatkalenders. Das Magazin wird in vier Ausgaben pro Jahr erscheinen und dabei einmal im Jahr (IV. Quartal) einen im Rahmen dieses Auftrags mit zu produzierenden Plakatkalender als Beilage umfassen. Sonstige Beilagen, die von Dritten produziert werden, sind vom/von der Auftragnehmenden auf Verlangen in die (Teil-)Ausgabe einzuschießen. Das redaktionelle Gesamtkonzept des Magazins wird voraussichtlich unverändert weitergeführt. Das Magazin soll weiterhin in einem geringfügigen Unterformat zu DIN A4 (21 cm x 28,9 cm) erscheinen. Das Magazin wird derzeit im Rollenoffset-Druck produziert und ist mit einer 2-fach-Rückendrahtheftung versehen. Eine Ausgabe umfasst aktuell ca. 790.000 Exemplare mit nur geringer Abweichung. Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom/von der Auftragnehmenden eine zielorientierte und konstruktive Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin erwartet, die ein rechtzeitiges und qualitativ hochwertiges Erscheinen der Magazinausgaben ermöglicht. Dabei liegt die Projektleitung und Gesamtsteuerung des Herstellungs- und Umsetzungsprozesses in der Verantwortung des/der Auftragnehmenden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist viermal um jeweils 12 Monate vorgesehen.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollten mehr als 5 Bewerbende die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die 5 Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 5 Bewerbende die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die 5 Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auftraggeberin wendet unter den Geeigneten folgende objektive Kriterien für die Begrenzung der Anzahl an:
1. K1 – Teambesetzung, max. 200 Punkte (je 50 Punkte pro Unterkriterium (1) – (4)): (1) Die Projektleitung verfügt über mehr als 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung für die Projektsteuerung komplexer, kombinierter Layout- und Druckprojekte, (2) die Layoutleistungen werden durch eine Fachkraft mit über 7 Jahren Berufserfahrung im Editorial Design erbracht, (3) die Leistungen zur Produktions- und Druckvorbereitung mit Qualitätssicherung werden durch eine Fachkraft mit über 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung erbracht, (4) die eingereichte Arbeitsprobe wurde maßgeblich von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräften und der Projektleitung erbracht.
2. K2 – Vergleichbar komplexe Referenz, max. 425 Punkte: Die AG vergibt 200 Punkte (K2.1) für eine Referenz gemäß Ziffer III. 1.3) Nr. 2, bei der ein besonderes Maß an vergleichbarer Komplexität dadurch nachgewiesen ist, dass die Referenz zu einem weit überwiegenden Teil Themen des Gesundheitsschutzes behandelt und die Entwicklung des Gestaltungsrasters für das Layout von Zeitschriften sowie dessen regelmäßige Umsetzung in einzelnen Ausgaben betrifft. Für diese im besonderen Maß vergleichbare Referenz werden weitere 50 Punkte (K2.2) vergeben, wenn der Referenzgeber die öffentliche Hand, eine öffentliche Einrichtung oder eine Versicherung ist. Für diese im besonderen Maß vergleichbare Referenz eines vergleichbaren Referenzgebers vergibt die AG zusätzlich 125 Punkte (K2.3), wenn die verzahnte Leistungsdurchführung in der Herstellung der Druckauflage Teil der Referenz war (entweder durch Eigenleistung oder Einsatz eines Unterauftragnehmenden). Bei Erfüllung von K2.1 bis K2.3 können weitere 25 Punkte (K2.4) erzielt werden, wenn die Layoutgestaltung für die auch für die AG hier maßgebliche Zielgruppe "Unternehmerinnen/Unternehmer/Führungskräfte" erfolgte. Bei Erfüllung von K2.1 bis K2.4 können weitere 25 Punkte (K2.5) erzielt werden, wenn die Referenz auch Aspekte der Barrierearmut, z.B. durch Bereitstellung alternativer Zugangswege zu den Inhalten (z.B. barrierefreies PDF) und/oder eine barrierearme Layoutgestaltung beinhaltet. Berücksichtigt werden maximal 2 Referenzen pro Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaft. Nur die Referenz mit der höheren Punktzahl findet Eingang in die Bewertung.
3. K3 – Arbeitsprobe Layout für vergleichbar komplexe Referenz, max. 375 Punkte: Die AG vergibt für die Arbeitsprobe aus dem bewerteten Referenzprojekt mit nachgewiesenem besonderem Maß an vergleichbarer Komplexität gemäß K2 (1) bis zu 200 Punkte, wenn die Arbeitsprobe die Erreichbarkeit der bei diesem Referenzprojekt avisierten Zielgruppe durch den optischen Gesamteindruck, die Bildsprache und die passgenaue, themengerechte Umsetzung einzelner Beiträge vollumfänglich nachvollziehbar macht (weit überwiegend und sehr gut nachvollziehbar = 200 Punkte; in großen Teilen und durchschnittlich nachvollziehbar = 120 Punkte; in einigen Teilen und unterdurchschnittlich nachvollziehbar = 50 Punkte; gar nicht nachvollziehbar = 0 Punkte) und (2) bis zu 175 Punkte, wenn in besonderem Maß ein den Standards zur Gestaltung von Zeitschriften entsprechendes Grund-Gestaltungsraster vorhanden, mediengerecht umgesetzt und durchgängig eingehalten ist (weit überwiegend und sehr gut eingehalten = 175 Punkte; in großen Teilen und durchschnittlich eingehalten = 110 Punkte; in einigen Teilen und unterdurchschnittlich eingehalten = 50 Punkte; gar nicht eingehalten = 0 Punkte).
Ausgewählt werden die Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften mit der insgesamt höchsten Punktzahl (maximal 1000 Punkte). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Punktgleichheit ihre Entscheidung per Los durchzuführen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Redaktionelle Tätigkeiten, zusätzliche Dienstleistungen und Erstellung E-Paper. Redaktionelle Tätigkeiten werden grundsätzlich durch die BGW selbst...”
Beschreibung der Optionen
Redaktionelle Tätigkeiten, zusätzliche Dienstleistungen und Erstellung E-Paper. Redaktionelle Tätigkeiten werden grundsätzlich durch die BGW selbst erbracht. Der Bieter soll für den Fall personeller Engpässe jedoch die redaktionelle Tätigkeit optional mit anbieten, um das Erscheinen des Kundenmagazins zu gewährleisten. Für zusätzliche Dienste aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag soll ein optionales Dienstleistungskontingent vereinbart werden. Als Option zum Pauschalpreis pro Ausgabe soll der Bieter zudem die Erstellung eines E-Papers pro Ausgabe für die Veröffentlichung auf der Website der BGW anbieten (d.h. die Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bewerbers/in. Der/die Bewerber/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze, prägnante Beschreibung Ihrer Struktur (einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen möchten (unter Einbindung Dritter Unternehmen), Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
3. Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bewerber/in bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen.
4. Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Fall der Auswahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2 bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2 bis 4 von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden können. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht bzw. bestehen wird. Fügen Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bzw. eine entsprechende Eigenerklärung bei.
2. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bewerbers/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen;
3. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bewerbers/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen;
4. Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren, bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber/in bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen, wobei die Anforderungen unter Nr. 2. und Nr. 3. von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden können. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. (a) Angabe der für die Projektleitung eingesetzten Person unter Benennung von deren einschlägiger Berufserfahrung in kombinierten Layout- und Druckprojekten.
(b) Angabe der für den Bereich Layout sowie den Bereich Produktions- und Druckvorbereitung mit Qualitätssicherung verantwortlichen technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unter Benennung von deren Berufserfahrung und Qualifikationen in den Bereichen Grafikdesign oder Mediengestaltung (Digital und Print). Die AG behält sich vor, Nachweise über die angegebenen Qualifikationen zu verlangen. Aufgrund der qualitativen Zusammenarbeit ist eine einschlägige Berufserfahrung im Editorial Design für die für das Layout verantwortliche Fachkraft von mindestens 5 Jahren Mindestanforderung.
Die AG weist darauf hin, dass bei Austausch der angegebenen Personen im weiteren Verfahrensverlauf ein erneuter Einstieg in die Eignungsprüfung erfolgen wird.
2. Liste mit Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbare (Teil-)Liefer- und (Teil-)Dienstleistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bewerber/in bzw. die Bewerbergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren (ab 2019) stammen, wobei eine Referenz nur eine abgeschlossene oder nahezu abgeschlossene erbrachte Leistung ist. Machen Sie dazu bitte folgende Angaben, welche insbesondere der Bewertung gemäß Ziffer II. 2. 9) dieser Bekanntmachung dienen. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich die Abfrage einer konkreten Ansprechperson beim Kunden zur Aufklärung vor:
- Angabe, ob Gesundheitsbranche sowie ob der Kunde die öffentliche Hand, eine öffentliche Einrichtung oder eine Versicherung war;
- Art des Erzeugnisses unter Angabe des Titels und der Erscheinungsweise;
- Leistungsumfang: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz zu den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich wird, insbesondere durch Aussagen zu folgenden Themen: Konzeption und Entwicklung des Grundgestaltungsrasters von Zeitschriften, Bildrecherche und -redaktion, regelmäßige Umsetzung des Layouts einzelner Ausgaben einer Zeitschrift, Anpassung an ein Corporate Design, Produktionsvorbereitung und Qualitätsmanagement Druck sowie die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Layoutprozess und die verzahnte Leistungsdurchführung in der Herstellung der Druckauflage und die Erbringung der Druckleistung;
- Angabe der Zielgruppe des erbrachten Produkts unter Angabe, ob es sich bei der Zielgruppe der Layoutleistungen um Unternehmerinnen/Unternehmer und Führungskräfte handelt und Erläuterung dazu;
- Angabe, welche Leistungen durch Unterauftragnehmende erbracht wurden;
- Angabe, ob Aspekte der Barrierearmut berücksichtigt wurden sowie kurze Erläuterung (barrierearme Layoutgestaltung und/oder Bereitstellung alternativer Zugangswege, z.B. barrierefreies PDF) hierzu.
- Zeitraum der Leistungserbringung.
3. Digitale Einreichung einer Arbeitsprobe Layout bestehend aus zwei Ausgaben einer regelmäßig erscheinenden Zeitschrift zu dem als Referenzprojekt mit nachgewiesener Komplexität der Leistungserbringung (vgl. Ziffer II.2.9)) vorgelegten Projekt unter Angabe, welches des zum Einsatz kommenden Personals (Fachkräfte und Projektleitung) an der Erstellung in welchem Umfang mitwirkte (die Arbeitsprobe dient auch der Bewertung gemäß Ziffer II.2.9)).
4. Beschreibung der vorhandenen technischen Ausrüstung für die zu erbringenden Leistungen des Layouts.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Einschlägige Berufserfahrung im Editorial Design für die verantwortliche Fachkraft Layout nach Ziffer 1(b) von mindestens fünf Jahren.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind nähere Angaben zu machen.
- über die Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind nähere Angaben zu machen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist der Nachweis zu führen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind nähere Angaben zu machen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen.
- dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
2. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-24
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-11-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb dient der Eignungsprüfung. Erst die Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt...”
1. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb dient der Eignungsprüfung. Erst die Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Angebotsaufforderung. Bitte beachten Sie die Kriterien für eine Begrenzung der Teilnehmenden gemäß Ziffer II.2.9).
2. Bei Austausch der angegebenen Personen im weiteren Verfahrenslauf erfolgt eine erneute Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten und Auskünfte werden ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochgeladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn sich das interessierte Unternehmen dort für dieses Verfahren registriert hat.
5. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link heruntergeladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Verfahrensbedingungen enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Bewerber/innen, im Fall einer Bewerbergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mittels Eigenerklärung darzulegen, dass Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen. Der/Die für den Zuschlag Vorgesehene wird das Nichtvorliegen zu aktualisieren und für die für die Auftragserfüllung vorgesehene Lieferkette darzulegen haben.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WReg durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2.2) Nr.1 dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 185-524290 (2022-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 316 896 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 185-524290
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2022-32
Titel: Layout und technische Herstellung BGW magazin 2022-32
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: in.signo GmbH
Postanschrift: Alter Teichweg 25a
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 316 896 💰
“1. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb dient der Eignungsprüfung. Erst die Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt...”
1. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb dient der Eignungsprüfung. Erst die Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Angebotsaufforderung. Bitte beachten Sie die Kriterien für eine Begrenzung der Teilnehmenden gemäß Ziffer II.2.9).
2. Bei Austausch der angegebenen Personen im weiteren Verfahrenslauf erfolgt eine erneute Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten und Auskünfte werden ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochgeladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn sich das interessierte Unternehmen dort für dieses Verfahren registriert hat.
5. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link heruntergeladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Verfahrensbedingungen enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Bewerber/innen, im Fall einer Bewerbergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mittels Eigenerklärung darzulegen, dass Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen. Der/Die für den Zuschlag Vorgesehene wird das Nichtvorliegen zu aktualisieren und für die für die Auftragserfüllung vorgesehene Lieferkette darzulegen haben.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WReg durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
- den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2.2) Nr.1 dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 035-104052 (2023-02-13)