Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leasing von 10 PKW obere Mittelklasse Limousine (M1 AA), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
B7020”
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Leasing von 10 PKW obere Mittelklasse Limousine (M1 AA), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen”
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden oder innerhalb des Freistaates Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Leasing von 10 PKW obere Mittelklasse Limousine (M1 AA), neutrale Farbgebung, gemäß Leistungsbeschreibung für die Polizei Sachsen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-06 📅
Datum des Endes: 2023-06-20 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei dem unter II.2.7) genannten Zeitraum handelt es sich um den frühsten und spätesten Lieferzeitpunkt für die Fahrzeuge. Im Rahmen des Verfahrens ist ein...”
Zusätzliche Informationen
Bei dem unter II.2.7) genannten Zeitraum handelt es sich um den frühsten und spätesten Lieferzeitpunkt für die Fahrzeuge. Im Rahmen des Verfahrens ist ein 1-, 2- und 3-Jahresleasing anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- Bestätigung der Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe VOL/B und Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-21
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Ausschreibung kann teilweise oder ganz aufgehoben werden, wenn zum...”
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Ausschreibung kann teilweise oder ganz aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des Zuschlages die erforderlichen Haushaltsmittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2022/S 161-458418 (2022-08-18)
Ergänzende Angaben (2022-09-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 161-458418
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.2
Alter Wert
Datum: 2022-09-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-10-07 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.6
Alter Wert
Datum: 2022-10-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-04 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Datum: 2022-09-21 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-10-07 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2022/S 174-491302 (2022-09-05)
Ergänzende Angaben (2022-10-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.2
Alter Wert
Datum: 2022-09-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-10-14 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.6
Alter Wert
Datum: 2022-10-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-11 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Datum: 2022-09-21 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-10-14 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2022/S 196-556157 (2022-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lebenszykluskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 70,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 161-458418
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Leasing von 10 PKW obere Mittelklasse Limousine (M1 AA), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bmw ag
Postanschrift: Lilienthalallee 26
Postort: München
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8938220📞
E-Mail: behoerdenausschreibungen@bmw.de📧
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 225-647485 (2022-11-17)