Lehrerdienstgeräte für die Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau – gefördert aus dem Sonderprogramm Lehrerdienstgeräte (SoLD) des Freistaats Bayern - Vollausstattungsrunde 2022

Große Kreisstadt Dachau

Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör aus dem „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung der Hardware sowie die Dienstleistung zur Installation und Inbetriebnahme der Geräte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-14 Auftragsbekanntmachung
2023-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 2022/040
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör aus dem „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung der Hardware sowie die Dienstleistung zur Installation und Inbetriebnahme der Geräte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Postleitzahl: 85221
Postort: Dachau
Kontakt
Internetadresse: http://www.dachau.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dachau.de 📧
Telefon: +49 813175-335 📞
Fax: +49 813175-44982 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=257336 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-18 📅
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 223-641362
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Festlegung auf Acer-Geräte. Da in den Schulen aus der ersten Runde des Sonderbudgets Lehredienstgeräte Geräte des Herstellers Acer beschafft wurden, werden in der nun anstehenden Vollausstattungsrunde aus Kompatibilitätsgründen nur Acer-geräte ausgeschrieben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör (z. B. Eingabestifte, gepolsterte Notebookhüllen) sowie die Installation und Inbetriebnahme der Geräte im Rahmen des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte (SoLD) - Vollausstattungsrunde 2022 für die Lehrkräfte an den Dachauer Grund- und Mittelschulen.
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Die Lehrerdienstgeräte werden unentgeltlich als personenbezogene digitale Dienstgeräte zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung gestellt und in die vorhandene digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen integriert.
Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot, das alle vom Auftraggeber geforderten Mindeststandards erfüllt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die Lieferung ist möglichst zeitnah nach Auftragserteilung gewünscht, sie sollte möglichst bis 31.05.2023 abgeschlossen sein.
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) in der Fassung vom 17.Oktober 2022 ist abrufbar unter folgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-612/
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Zusätzliche Informationen:
Festlegung auf Acer-Geräte.
Da in den Schulen aus der ersten Runde des Sonderbudgets Lehredienstgeräte Geräte des Herstellers Acer beschafft wurden, werden in der nun anstehenden Vollausstattungsrunde aus Kompatibilitätsgründen nur Acer-geräte ausgeschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dachau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I) Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gemäß § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
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2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gemäß § 124 Abs. 2 vorliegen,
3. BI/MB erklärt, dass er:
a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes. zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
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d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt,
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e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder darin eingetragen ist, Angabe von Nr./Register und
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben:
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— für BI/MB Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail),
— bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt zur BG o. deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
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II) Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschließender Wertung):
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— Einverständniserklärung mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden,
— für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden,
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt,
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— Vgl. auch nach III.1.2) u III.1.3) erforderliche Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2019-2021 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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II) Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. vgl. auch nach Ziff.III.1.1) u III.1.3) erforderliche Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I)
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, nämlich: kurzfristige Lieferung und Installation von Convertibles/2-in1 Notebooks in ähnlichen Stückzahlen, jeweils aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbarkeit. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz o. teilweise durch einen NU o. einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o. Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o. ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
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— Erklärung zu NU und Einrichtung entsprechende Erklärung u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentlichen Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
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II) Ziff. II unter III.1.1) gilt entspr.
Vgl. auch nach Ziff. III.1.1) u III.1.2) erforderliche Angaben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.dachau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=257336 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Süd
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer Straße 2-6
Postort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Telefon: +49 813175-335 📞
E-Mail: vergabestelle@dachau.de 📧
Fax: +49 813175-44982 📠
Internetadresse: www.dachau.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 223-641362 (2022-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör aus dem "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)". Die Ausschreibung umfasst die Lieferung der Hardware sowie die Dienstleistung zur Installation und Inbetriebnahme der Geräte.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 813175-336 📞
Fax: +49 813175441982 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 026-075574
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 223-641362
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Festlegung auf Acer-Geräte. Da in den Schulen aus der ersten Runde des Sonderbudgets Lehredienstgeräte Geräte des Herstellers Acer beschafft wurden, wurden in dieser Vollausstattungsrunde aus Kompatibilitätsgründen nur Acer- geräte ausgeschrieben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör (z. B. Eingabestifte,
gepolsterte Notebookhüllen) sowie die Installation und Inbetriebnahme der Geräte im Rahmen des
Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte (SoLD) - Vollausstattungsrunde 2022 für die Lehrkräfte an den Dachauer
Grund- und Mittelschulen.
Die Lehrerdienstgeräte werden unentgeltlich als personenbezogene digitale Dienstgeräte zur dienstlichen
Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung gestellt und in die vorhandene digitale
Bildungsinfrastruktur der Schulen integriert.
Detaillierte Angaben waren dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Zuschlag erging an das wirtschaftlichste wertbare Angebot, das alle vom Auftraggeber geforderten
Mindeststandards erfüllte.
Einziges Zuschlagskriterium war der Preis.
Die Lieferung ist möglichst zeitnah nach Auftragserteilung gewünscht, sie sollte möglichst bis 31.05.2023
abgeschlossen sein.
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung
von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) in der Fassung vom 17.Oktober 2022 ist
Zusätzliche Informationen:
Da in den Schulen aus der ersten Runde des Sonderbudgets Lehredienstgeräte Geräte des Herstellers Acer
beschafft wurden, wurden in dieser Vollausstattungsrunde aus Kompatibilitätsgründen nur Acer-
geräte ausgeschrieben.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-25 📅
Name: IT Media Consult AG
Postanschrift: Gut Retzenhöhe 1
Postort: Züsch
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland 🇩🇪
Trier-Saarburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Große Kreisstadt Dachau, Vergabestelle
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Telefon: +49 813175336 📞
Quelle: OJS 2023/S 026-075574 (2023-02-01)