Beschreibung der Beschaffung
In enger Abstimmung mit den verantwortlichen Mitarbeitern des AG ist das Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN schuldet die Bauleitung (Objektüberwachung) in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB/H-Netzinfrastruktur ermöglicht wird einschließlich der Abwichlung und Koordinierung der Zahlungsströme mit dem Fördergeber. Im Einzelnen sind insbesondere nachfolgende Leistungen zu erbringen:
1. Durchführung der Gesamtprojektleitung (Bauausführung) und Koordinierung aller fachlich Beteiligten zur Errichtung der Netzinfrastruktur mit stufenweiser Inbetriebnahme, betriebsfertig gestellter Netzteile und Endkundenanschlüsse, gem.der festgelegten Ausbau- und Erschließungskonzeption.
2. Steuerung und Koordinierung bei der Klärung von Grundsatzfragen zum Ausbau der Netzinfrastruktur mit dem AG, dem Netzbetreiber, den bauausführenden Firmen, den Behörden und weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere bzgl. des Zeit- und Projektplanes.
3. Für die Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung hat der AN einen Verantwortlichen, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, als Ansprechpartner, sowie einen Vertreter, zu benennen, welcher für die Vertragsbetreuung für die AG zur Verfügung steht.
4. Erstellen einer systematischen und übersichtlichen Liste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Angabe des Beginns und des Endes der jeweiligen vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
5. Prüfen von Plänen (auf Grundlage der Ausführungsplanung) auf Übereinstimmung mit der Ausführung der Baumaßnahmen und Mitwirken bei der Freigabe zur Ausführung
6. Der AN wird etwaig notwendige Aufmaße der Leistungen der ausführenden Unternehmen gemäß § 14 Abs. 2 VOB
7. Überwachung des detaillierten Bauzeitenplanes (Balkendiagramm) in Abstimmung mit dem AG, dem Pächter, dem/den ausführenden Bauunternehmen und allen fachlich Beteiligten.
8. Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungs-unterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
9. Der AG fordert eine arbeitstägliche Anwesenheit des AN auf der Baustelle der einzelnen Bauabschnitte.
Arbeitszeit Unternehmer: Mo – Fr. 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
10. Anzeigen von Behinderungen bei der Bauausführung.
11. Dokumentation der Bauabläufe in Übereinstimmung mit den Nebenbestimmun-gen zur Projektförderung, insbesondere mit dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, in der aktuell gültigen Version.
12. Veranlassen und Mitwirken bei der in Verzug Setzung der bauausführenden Un-ternehmen.
13. Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen des/der Unternehmers/en, die vertraglich nicht fixiert sind. Prüfung auf Angemes-senheit der Preise inkl. Begleitung und Dokumentation von evtl. Nachtragsver-handlungen mit dem AG nach Maßgabe der Vorschrift des § 650 c BGB bzw. der VOB/B. Prüfen von Behinderungsanzeigen bauausführender Unternehmer. Freigabe der Leistungen nach Abstimmung mit dem AG durch die Bauoberleitung an den/die Bauunternehmer.
und weitere Leistungen
Alle weiteren noch zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.