Auftragsbekanntmachung (2022-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: I/6/1/OU-URB_Vergabe_KAT
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rödermark plant eine Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden (siehe dazu Website BVWP: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B486-G10-HE/B486-G10-HE.html).
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Aktuell verläuft die Bundesstraße B486 durch den Stadtteil Urberach mit Anbindung an den Odenwald und das Rhein-Main-Gebiet.
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Ziel der Maßnahme ist die Vervollständigung der ortsdurchfahrtsfreien Trasse zwischen A5/A661 und der B45 und einem damit einhergehenden Lückenschluss im überregionalen Straßenverkehrsnetz. Zudem soll die verkehrliche Entlastung innerstädtischer Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe erzielt werden.
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Im Vorfeld der Planungen zur Ortsumfahrung beabsichtigt die Stadt Rödermark nun die Leistungen einer faunistischen Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei FFH-Gebiete zu beauftragen. Die Kartierungs- und Vorprüfungsergebnisse bilden einen Baustein der Umweltverträglichkeitsstudie unter deren Zuhilfenahme verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 2.700 ha, davon sind 1.870 ha Wald und 843 ha Offenland bzw. Siedlung (siehe Anlage zum Leistungsbild). Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung zweistufig erfolgen, indem zunächst eine stichprobenartige Kartierung und auf Basis der o.g. Trassenvarianten eine ergänzende Nachkartierung durchgeführt wird.
Die Stadt Rödermark plant eine Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden (siehe dazu Website BVWP: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B486-G10-HE/B486-G10-HE.html).
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Aktuell verläuft die Bundesstraße B486 durch den Stadtteil Urberach mit Anbindung an den Odenwald und das Rhein-Main-Gebiet.
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Ziel der Maßnahme ist die Vervollständigung der ortsdurchfahrtsfreien Trasse zwischen A5/A661 und der B45 und einem damit einhergehenden Lückenschluss im überregionalen Straßenverkehrsnetz. Zudem soll die verkehrliche Entlastung innerstädtischer Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe erzielt werden.
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Im Vorfeld der Planungen zur Ortsumfahrung beabsichtigt die Stadt Rödermark nun die Leistungen einer faunistischen Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei FFH-Gebiete zu beauftragen. Die Kartierungs- und Vorprüfungsergebnisse bilden einen Baustein der Umweltverträglichkeitsstudie unter deren Zuhilfenahme verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 2.700 ha, davon sind 1.870 ha Wald und 843 ha Offenland bzw. Siedlung (siehe Anlage zum Leistungsbild). Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung zweistufig erfolgen, indem zunächst eine stichprobenartige Kartierung und auf Basis der o.g. Trassenvarianten eine ergänzende Nachkartierung durchgeführt wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Eine Information zur Datenerhebung des Verfahrensbetreuers gem. Art. 13 DSGVO kann den Anlagen zur Bekanntmachung entnommen werden (Anlage 01).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rödermark plant eine Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden (siehe dazu Website BVWP: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B486-G10-HE/B486-G10-HE.html).
Die Stadt Rödermark plant eine Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden (siehe dazu Website BVWP: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B486-G10-HE/B486-G10-HE.html).
Aktuell verläuft die Bundesstraße B486 durch den Stadtteil Urberach mit Anbindung an den Odenwald und das Rhein-Main-Gebiet.
Ziel der Maßnahme ist die Vervollständigung der ortsdurchfahrtsfreien Trasse zwischen A5/A661 und der B45 und einem damit einhergehenden Lückenschluss im überregionalen Straßenverkehrsnetz. Zudem soll die verkehrliche Entlastung innerstädtischer Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe erzielt werden.
Ziel der Maßnahme ist die Vervollständigung der ortsdurchfahrtsfreien Trasse zwischen A5/A661 und der B45 und einem damit einhergehenden Lückenschluss im überregionalen Straßenverkehrsnetz. Zudem soll die verkehrliche Entlastung innerstädtischer Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe erzielt werden.
Im Vorfeld der Planungen zur Ortsumfahrung beabsichtigt die Stadt Rödermark nun die Leistungen einer faunistischen Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei FFH-Gebiete zu beauftragen. Die Kartierungs- und Vorprüfungsergebnisse bilden einen Baustein der Umweltverträglichkeitsstudie unter deren Zuhilfenahme verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
Im Vorfeld der Planungen zur Ortsumfahrung beabsichtigt die Stadt Rödermark nun die Leistungen einer faunistischen Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei FFH-Gebiete zu beauftragen. Die Kartierungs- und Vorprüfungsergebnisse bilden einen Baustein der Umweltverträglichkeitsstudie unter deren Zuhilfenahme verschiedene Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 2.700 ha, davon sind 1.870 ha Wald und 843 ha Offenland bzw. Siedlung (siehe Anlage zum Leistungsbild). Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung zweistufig erfolgen, indem zunächst eine stichprobenartige Kartierung und auf Basis der o.g. Trassenvarianten eine ergänzende Nachkartierung durchgeführt wird.
Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 2.700 ha, davon sind 1.870 ha Wald und 843 ha Offenland bzw. Siedlung (siehe Anlage zum Leistungsbild). Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung zweistufig erfolgen, indem zunächst eine stichprobenartige Kartierung und auf Basis der o.g. Trassenvarianten eine ergänzende Nachkartierung durchgeführt wird.
Projektbeschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die faunistische Kartierung sowie die FFH-Vorprüfung dreier FFH-Gebiete gemäß Leistungsbild (Anlage 08) im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark.
Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen mit etwa 2.700 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich drei FFH-Gebiete, bei denen die Auswirkungen der hier vorliegenden Planung auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Sandrasen bei Urberach (6018-304)", "Neuwiese und Wald nördlich von Messel (6018-307)" sowie "Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen (6018-305)."
Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen mit etwa 2.700 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich drei FFH-Gebiete, bei denen die Auswirkungen der hier vorliegenden Planung auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Sandrasen bei Urberach (6018-304)", "Neuwiese und Wald nördlich von Messel (6018-307)" sowie "Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen (6018-305)."
Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung in zwei Stufen erfolgen: Im Rahmen der Voruntersuchung sollen 2023 nur die planungsrelevanten Arten kartiert werden. Dabei erfolgt die Kartierung stichprobenartig entlang/innerhalb zuvor im Rahmen einer durch den AN durchgeführten Übersichtsbegehung ermittelter Referenzlinien und -flächen. Innerhalb dieser werden vom AN für die zu untersuchenden Artgruppen Probeflächen für die Kartierungen festgelegt. Die Probeflächen sind in die spezifischen Lebensräume der Arten zu legen. Die Lage der Referenzlinien und -flächen sowie der Probeflächen erfolgt in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil.
Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung in zwei Stufen erfolgen: Im Rahmen der Voruntersuchung sollen 2023 nur die planungsrelevanten Arten kartiert werden. Dabei erfolgt die Kartierung stichprobenartig entlang/innerhalb zuvor im Rahmen einer durch den AN durchgeführten Übersichtsbegehung ermittelter Referenzlinien und -flächen. Innerhalb dieser werden vom AN für die zu untersuchenden Artgruppen Probeflächen für die Kartierungen festgelegt. Die Probeflächen sind in die spezifischen Lebensräume der Arten zu legen. Die Lage der Referenzlinien und -flächen sowie der Probeflächen erfolgt in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil.
Nach Fertigstellung weiterer begleitender Untersuchungen (u. a. UVS) sollen für die fortlaufende Planung relevante Korridore innerhalb des Untersuchungsraumes ermittelt werden. In diesen Bereichen sind in Abhängigkeit zur Lage der Probeflächen im Jahr 2024 ergänzende Nachkartierungen durchzuführen. Der Umfang der Nachkartierung ist in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil festzulegen.
Nach Fertigstellung weiterer begleitender Untersuchungen (u. a. UVS) sollen für die fortlaufende Planung relevante Korridore innerhalb des Untersuchungsraumes ermittelt werden. In diesen Bereichen sind in Abhängigkeit zur Lage der Probeflächen im Jahr 2024 ergänzende Nachkartierungen durchzuführen. Der Umfang der Nachkartierung ist in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil festzulegen.
Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumfahrung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen. Die Ergebnisse der Kartierung werden in die Umweltverträglichkeitsstudie integriert.
Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumfahrung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen. Die Ergebnisse der Kartierung werden in die Umweltverträglichkeitsstudie integriert.
Leistungsumfang:
Es ist beabsichtigt Leistungen der faunistischen Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen zu beauftragen.
Die Untersuchungsaufwände für die stichprobenartige Voruntersuchung in 2023 sowie die ergänzende Nachkartierung in 2024 lassen sich bedingt durch die Größe des Untersuchungsraumes zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig ermitteln. Daher ist nach der Beauftragung der tatsächliche Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Hessen Mobil sowie den zu beteiligenden Fachbehörden abzustimmen. Grundlage dafür bilden der festgelegte Untersuchungsrahmen und das in diesem Verfahren abgefragte Honorarangebot.
Die Untersuchungsaufwände für die stichprobenartige Voruntersuchung in 2023 sowie die ergänzende Nachkartierung in 2024 lassen sich bedingt durch die Größe des Untersuchungsraumes zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig ermitteln. Daher ist nach der Beauftragung der tatsächliche Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Hessen Mobil sowie den zu beteiligenden Fachbehörden abzustimmen. Grundlage dafür bilden der festgelegte Untersuchungsrahmen und das in diesem Verfahren abgefragte Honorarangebot.
In weiteren Vergabeverfahren werden die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie, eine Verkehrsuntersuchung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Projektzeitraum:
Es wird ein Unternehmen gesucht, welches an dem im Dezember 2022 vorgesehenen Scoping-Termin teilnehmen kann. In 2023 soll dann zunächst eine stichprobenartige Untersuchung durchgeführt werden und darauf aufbauend in 2024 eine vertiefende Nachkartierung. Dabei bestehen zeitliche Abhängigkeiten hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsstudie sowie Verkehrsuntersuchung.
Es wird ein Unternehmen gesucht, welches an dem im Dezember 2022 vorgesehenen Scoping-Termin teilnehmen kann. In 2023 soll dann zunächst eine stichprobenartige Untersuchung durchgeführt werden und darauf aufbauend in 2024 eine vertiefende Nachkartierung. Dabei bestehen zeitliche Abhängigkeiten hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsstudie sowie Verkehrsuntersuchung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Sofern zur Auftragserfüllung erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
Eine Information zur Datenerhebung des Verfahrensbetreuers gem. Art. 13 DSGVO kann den Anlagen zur Bekanntmachung entnommen werden (Anlage 01).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die zu untersuchenden Kartierungsflächen befinden sich innerhalb eines Untersuchungsraums von ca. 2.700 ha, der das Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen sowie Teile des Stadtgebiets Urberach und des Stadtgebiets Messel umfasst.
Die zu untersuchenden Kartierungsflächen befinden sich innerhalb eines Untersuchungsraums von ca. 2.700 ha, der das Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen sowie Teile des Stadtgebiets Urberach und des Stadtgebiets Messel umfasst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Nachweise/Erklärungen sind einzureichen bzw. abzugeben:
- vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit vollständiger Erklärung zu Punkt 2.1 sowie die erforderlichen ausgefüllten Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
- bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
- bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
- bei juristischen Personen die Erklärung, dass eine Eintragung in dem Handelsregister o.ä. vorliegt,
- Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) zu führen,
- Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) zu führen,
- Erklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied) besteht und im Auftragsfall die Deckungssumme von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- Erklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied) besteht und im Auftragsfall die Deckungssumme von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB. Diese Erklärungen sind unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG). Diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG). Diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten.
- Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung).
- Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung).
HINWEISE:
- Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
- Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
- Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
- Fehlende Erklärungen zu 2.1 des Teilnahmeantrages können zum Ausschluss führen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
UMSATZ:
Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindesteignung:
Umsatz für vergleichbare Leistungen von 0,1 Mio. Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
FACHKRÄFTE:
- Anzahl der qualifizierten Bürofachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand.
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Avifauna
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Fledermäuse
Hinweis: Mehrfachnennungen von qualifizierten Fachkräften bzw. Spezialisten sind zulässig.
REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Max. 100 Punkte werden für Referenzen in den folgenden Kategorien wie folgt vergeben:
- 60 Punkte ab 2 Referenzen über die Durchführung einer faunistischen Kartierung mit mind. 5 der hier vorliegenden Artengruppen in den Lebensräumen Wald und Offenland mit einem Auftragswert von mind. 25.000 Euro netto
- 15 Punkte ab 1 Referenz über die Durchführung einer Kartierung von Wildkatzen
- 25 Punkte ab 1 Referenz über die Durchführung einer FFH-Vorprüfung oder FFH-Prüfung.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
- mindestens 4 Bürofachkräfte
- mindestens 2 Spezialisten für Avifauna
- mindestens 2 Spezialisten für Fledermäuse
- mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz in der Kategorie 'vergleichbare Leistung einer faunistischen Kartierung'
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Umsatz:
- Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Fachkräfte:
- Anzahl der qualifizierten Bürofachkräfte, bezogen auf den Auftragsgegenstand
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Avifauna
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Fledermäuse
Referenzen:
- Referenzen über die Durchführung einer faunistischen Kartierung, Kartierung von Wildkatzen sowie einer FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Prüfung
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: nicht älter als 6 Jahre (Abschluss nicht vor 2017)
- erbrachter Leistungsumfang bis zum Stichtag der Bekanntmachung: mind. 80% abgeschlossener Leistungsumfang (Kartierungen) bzw. vollständig abgeschlossener Leistungsumfang (FFH-Prüfung)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-08-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse / Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt, zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt, zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (Anlagen 06 bis 08 werden auch Vertragsbestandteil):
- Anlage 01 Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
- Anlage 13 Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338
- Anlage 14 - Formblatt Eigenerklärung zum 'Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen' in der Fassung vom 23.10.2020 (StAnz 48/2020 S. 1216)
- Anlage 15 Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören.
C) Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
- Nachweise zu denen im Teilnahmeantrag geleisteten Eigenerklärungen
Rückfragen zum Verfahren sind über das Bietercockpit zu an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 /+49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64295
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2022/S 117-330767 (2022-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 210033.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Projektbeschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die faunistische Kartierung sowie die FFH-Vorprüfung dreier FFH-Gebiete gemäß Leistungsbild (Anlage 08) im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen mit etwa 2.700 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich drei FFH-Gebiete, bei denen die Auswirkungen der hier vorliegenden Planung auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Sandrasen bei Urberach (6018-304)", "Neuwiese und Wald nördlich von Messel (6018-307)" sowie "Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen (6018-305)." Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung in zwei Stufen erfolgen: Im Rahmen der Voruntersuchung sollen 2023 nur die planungsrelevanten Arten kartiert werden. Dabei erfolgt die Kartierung stichprobenartig entlang/innerhalb zuvor im Rahmen einer durch den AN durchgeführten Übersichtsbegehung ermittelter Referenzlinien und -flächen. Innerhalb dieser werden vom AN für die zu untersuchenden Artgruppen Probeflächen für die Kartierungen festgelegt. Die Probeflächen sind in die spezifischen Lebensräume der Arten zu legen. Die Lage der Referenzlinien und -flächen sowie der Probeflächen erfolgt in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil. Nach Fertigstellung weiterer begleitender Untersuchungen (u. a. UVS) sollen für die fortlaufende Planung relevante Korridore innerhalb des Untersuchungsraumes ermittelt werden. In diesen Bereichen sind in Abhängigkeit zur Lage der Probeflächen im Jahr 2024 ergänzende Nachkartierungen durchzuführen. Der Umfang der Nachkartierung ist in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil festzulegen. Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumfahrung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen. Die Ergebnisse der Kartierung werden in die Umweltverträglichkeitsstudie integriert. --- Leistungsumfang: Es ist beabsichtigt Leistungen der faunistischen Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen zu beauftragen. Die Untersuchungsaufwände für die stichprobenartige Voruntersuchung in 2023 sowie die ergänzende Nachkartierung in 2024 lassen sich bedingt durch die Größe des Untersuchungsraumes zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig ermitteln. Daher ist nach der Beauftragung der tatsächliche Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Hessen Mobil sowie den zu beteiligenden Fachbehörden abzustimmen. Grundlage dafür bilden der festgelegte Untersuchungsrahmen und das in diesem Verfahren abgefragte Honorarangebot. In weiteren Vergabeverfahren werden die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie, eine Verkehrsuntersuchung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen ausgeschrieben. --- Projektzeitraum: Es wird ein Unternehmen gesucht, welches an dem im Dezember 2022 vorgesehenen Scoping-Termin teilnehmen kann. In 2023 soll dann zunächst eine stichprobenartige Untersuchung durchgeführt werden und darauf aufbauend in 2024 eine vertiefende Nachkartierung. Dabei bestehen zeitliche Abhängigkeiten hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsstudie sowie Verkehrsuntersuchung.
Projektbeschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die faunistische Kartierung sowie die FFH-Vorprüfung dreier FFH-Gebiete gemäß Leistungsbild (Anlage 08) im Rahmen der Planungen zur Ortsumfahrung des Stadtteils Urberach in Rödermark. Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet zwischen Rödermark, Offenthal, Messel und Eppertshausen mit etwa 2.700 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich drei FFH-Gebiete, bei denen die Auswirkungen der hier vorliegenden Planung auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Sandrasen bei Urberach (6018-304)", "Neuwiese und Wald nördlich von Messel (6018-307)" sowie "Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen (6018-305)." Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes soll die Untersuchung in zwei Stufen erfolgen: Im Rahmen der Voruntersuchung sollen 2023 nur die planungsrelevanten Arten kartiert werden. Dabei erfolgt die Kartierung stichprobenartig entlang/innerhalb zuvor im Rahmen einer durch den AN durchgeführten Übersichtsbegehung ermittelter Referenzlinien und -flächen. Innerhalb dieser werden vom AN für die zu untersuchenden Artgruppen Probeflächen für die Kartierungen festgelegt. Die Probeflächen sind in die spezifischen Lebensräume der Arten zu legen. Die Lage der Referenzlinien und -flächen sowie der Probeflächen erfolgt in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil. Nach Fertigstellung weiterer begleitender Untersuchungen (u. a. UVS) sollen für die fortlaufende Planung relevante Korridore innerhalb des Untersuchungsraumes ermittelt werden. In diesen Bereichen sind in Abhängigkeit zur Lage der Probeflächen im Jahr 2024 ergänzende Nachkartierungen durchzuführen. Der Umfang der Nachkartierung ist in Abstimmung mit dem AG/Hessen Mobil festzulegen. Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumfahrung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen. Die Ergebnisse der Kartierung werden in die Umweltverträglichkeitsstudie integriert. --- Leistungsumfang: Es ist beabsichtigt Leistungen der faunistischen Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen zu beauftragen. Die Untersuchungsaufwände für die stichprobenartige Voruntersuchung in 2023 sowie die ergänzende Nachkartierung in 2024 lassen sich bedingt durch die Größe des Untersuchungsraumes zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig ermitteln. Daher ist nach der Beauftragung der tatsächliche Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Hessen Mobil sowie den zu beteiligenden Fachbehörden abzustimmen. Grundlage dafür bilden der festgelegte Untersuchungsrahmen und das in diesem Verfahren abgefragte Honorarangebot. In weiteren Vergabeverfahren werden die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie, eine Verkehrsuntersuchung sowie Objektplanung Verkehrsanlagen ausgeschrieben. --- Projektzeitraum: Es wird ein Unternehmen gesucht, welches an dem im Dezember 2022 vorgesehenen Scoping-Termin teilnehmen kann. In 2023 soll dann zunächst eine stichprobenartige Untersuchung durchgeführt werden und darauf aufbauend in 2024 eine vertiefende Nachkartierung. Dabei bestehen zeitliche Abhängigkeiten hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsstudie sowie Verkehrsuntersuchung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-04 📅
Name: Simon & Widdig GbR
Postanschrift: Hannah-Arendt-Str. 24
Postort: Marburg
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6421971290📞
E-Mail: buero@simon-widdig.de📧
Land: Marburg-Biedenkopf
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 210033.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 197-560321 (2022-10-07)