Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FORUM im Innenstadtbereich von Jena, zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Der Neubau muss als fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community sowie durch Verankerung des Welcome Services der FSU Jena als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner dienen. Im Rahmen der Maßnahme soll das "Griesbachsche Auditorium" denkmalgerecht umgebaut und mit dem Neubau verbunden werden. Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen eine Nutzungsfläche von rund 1.450 qm. Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: FORUM VgV 03/2022
Kurze Beschreibung:
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FORUM im Innenstadtbereich von Jena, zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Der Neubau muss als fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community sowie durch Verankerung des Welcome Services der FSU Jena als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner dienen.
Im Rahmen der Maßnahme soll das "Griesbachsche Auditorium" denkmalgerecht umgebaut und mit dem Neubau verbunden werden. Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen eine Nutzungsfläche von rund 1.450 qm.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung.
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FORUM im Innenstadtbereich von Jena, zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Der Neubau muss als fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community sowie durch Verankerung des Welcome Services der FSU Jena als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner dienen.
Im Rahmen der Maßnahme soll das "Griesbachsche Auditorium" denkmalgerecht umgebaut und mit dem Neubau verbunden werden. Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen eine Nutzungsfläche von rund 1.450 qm.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien (Stufe 2): Die Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation bewertet (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix); eine erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot, ist nicht vorgesehen.
Bewertung der qualitativen (nichtpreislichen) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 220 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
(7) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(8) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYYT
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien (Stufe 2): Die Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation bewertet (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix); eine erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot, ist nicht vorgesehen.
Bewertung der qualitativen (nichtpreislichen) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 220 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
(7) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(8) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYYT
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FORUM im Innenstadtbereich von Jena, zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Der Neubau muss als fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community sowie durch Verankerung des Welcome Services der FSU Jena als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner dienen.
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FORUM im Innenstadtbereich von Jena, zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Der Neubau muss als fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community sowie durch Verankerung des Welcome Services der FSU Jena als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner dienen.
Im Rahmen der Maßnahme soll das "Griesbachsche Auditorium" denkmalgerecht umgebaut und mit dem Neubau verbunden werden. Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen eine Nutzungsfläche von rund 1.450 qm.
Im Rahmen der Maßnahme soll das "Griesbachsche Auditorium" denkmalgerecht umgebaut und mit dem Neubau verbunden werden. Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen eine Nutzungsfläche von rund 1.450 qm.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung.
Die geplante Baumaßnahme umfasst im Einzelnen:
1. Neubau eines Kommunikationszentrums - Im Neubau sind neben Räumen für den Veranstaltungs-/ Konferenzbereich (Empfangsbereich, Mehrzweck-/Seminarräume) auch Räume für die Gastronomie (Zubereitungsküche mit andienenden Räumen wie Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräumen sowie einem Gastraum), Appartements mit einem gemeinschaftlichen Raum mit Küche sowie Büroräume angeordnet; Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug.
1. Neubau eines Kommunikationszentrums - Im Neubau sind neben Räumen für den Veranstaltungs-/ Konferenzbereich (Empfangsbereich, Mehrzweck-/Seminarräume) auch Räume für die Gastronomie (Zubereitungsküche mit andienenden Räumen wie Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräumen sowie einem Gastraum), Appartements mit einem gemeinschaftlichen Raum mit Küche sowie Büroräume angeordnet; Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug.
2. Denkmalgerechter Umbau des "Griesbachschen Auditoriums" als Teil des neuen Kommunikationszentrums und Verbindung mit dem Neubau - Nutzung: Foyer-, Büro-, Lager- und Sanitärflächen. Das "Griesbachsche Auditorium" besteht aus einem Erd-, einem Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Das 3-geschosssige Gebäude wurde in Mauerwerksbauweise mit Holzbalkendecken errichtet (ca. 400 qm BGF). Das Dach ist als Schrägdach mit hölzernem Dachstuhl, Ziegeleindeckung und ohne Dachgauben ausgeführt. Für die Umnutzung sind nach mehrjährigem Leerstand nun Sanierungs-/ Umbauarbeiten geplant; Umbau/ Herrichtung der Flächen für eine Nutzung entsprechend des Architektenentwurfs. Zudem soll eine Anbindung an den Neubau erfolgen. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung im Bestand betreffen u.a. insbesondere:
2. Denkmalgerechter Umbau des "Griesbachschen Auditoriums" als Teil des neuen Kommunikationszentrums und Verbindung mit dem Neubau - Nutzung: Foyer-, Büro-, Lager- und Sanitärflächen. Das "Griesbachsche Auditorium" besteht aus einem Erd-, einem Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Das 3-geschosssige Gebäude wurde in Mauerwerksbauweise mit Holzbalkendecken errichtet (ca. 400 qm BGF). Das Dach ist als Schrägdach mit hölzernem Dachstuhl, Ziegeleindeckung und ohne Dachgauben ausgeführt. Für die Umnutzung sind nach mehrjährigem Leerstand nun Sanierungs-/ Umbauarbeiten geplant; Umbau/ Herrichtung der Flächen für eine Nutzung entsprechend des Architektenentwurfs. Zudem soll eine Anbindung an den Neubau erfolgen. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung im Bestand betreffen u.a. insbesondere:
- Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Bereich Elektro-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß aktuellem Stand der Technik;
3. Die Wärmeversorgung des Neubaus / des Bestandsgebäudes soll über das Fernwärmenetz erfolgen. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz erfolgen. Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Möglichkeiten zur Erreichung eines ggf. über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Energiestandards soll untersucht werden und ist ggf. in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Im Bereich der nutzungsspezifischen Anlagen sind neben Feuerlöschanlagen eine Zubereitungsküche inklusive Sekundärräume wie Anlieferung, Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräume vorgesehen. Alle haustechnischen Anlagen müssen über die zentrale Gebäudeleittechnik der Universität gesteuert werden.
3. Die Wärmeversorgung des Neubaus / des Bestandsgebäudes soll über das Fernwärmenetz erfolgen. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz erfolgen. Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Möglichkeiten zur Erreichung eines ggf. über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Energiestandards soll untersucht werden und ist ggf. in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Im Bereich der nutzungsspezifischen Anlagen sind neben Feuerlöschanlagen eine Zubereitungsküche inklusive Sekundärräume wie Anlieferung, Lager-, Abstell-, Müll- und Sozialräume vorgesehen. Alle haustechnischen Anlagen müssen über die zentrale Gebäudeleittechnik der Universität gesteuert werden.
4. Außerdem sind die allgemeinen Aufgabenstellungen zur Planung und Ausführung der hier ausgeschrieben Anlagengruppen im Verantwortungsbereich der Universität Jena zu beachten
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal, Institutsgebäude); 2. Art der Baumaßnahme: Neubau / Bauen im Bestand (denkmalgerechter Umbau); 3. Größenordnungen: rd. 2.620 qm BGF insgesamt (davon ca. 390 qm Bestandsgebäude); 4. Geschätzte Bauwerkskosten (Summe KGr 440-460 und 480 nach DIN 276): ca. 0,79 Mio. EUR brutto.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal, Institutsgebäude); 2. Art der Baumaßnahme: Neubau / Bauen im Bestand (denkmalgerechter Umbau); 3. Größenordnungen: rd. 2.620 qm BGF insgesamt (davon ca. 390 qm Bestandsgebäude); 4. Geschätzte Bauwerkskosten (Summe KGr 440-460 und 480 nach DIN 276): ca. 0,79 Mio. EUR brutto.
Die Planung muss in enger Zusammenarbeit mit der Objektplanung sowie weiteren Fachplanungen erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 gem. HOAI §53: Grundleistungen LPh 1-9, soweit erforderlich (z.B. LPh 4), sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 gem. HOAI §53: Grundleistungen LPh 1-9, soweit erforderlich (z.B. LPh 4), sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11.
Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Das Projekt wird teilweise mit Spendengeldern der Carl-Zeiss-Stiftung finanziert. Die entsprechenden Finanzierungsbedingen sind zu beachten.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie; im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch für NU) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (sofern zutreffend auch für NU) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie; im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch für NU) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (sofern zutreffend auch für NU) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 08/2022; 2. Realisierung bis 4. Quartal 2025; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer II.2.7: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit).
Dauer: 41 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI 2021 §55 zu beauftragen (Stufe 1), soweit dies nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung ist.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(3) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (auch für NU, sofern zutreffend) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (auch für NU, sofern zutreffend) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (auch für NU, sofern zutreffend) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (auch für NU, sofern zutreffend) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07743 Jena
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2), dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen.
c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021 [ggf. Prognose]) sowie zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55, Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021 [ggf. Prognose]) sowie zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55, Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu o.g. Bedingungen nachzuweisen.
Mindeststandards:
Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55, Anlagengruppen 4-6 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53, im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 [ggf. Prognose]): Mindestanforderung: größer/gleich 100.000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55, Anlagengruppen 4-6 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53, im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 [ggf. Prognose]): Mindestanforderung: größer/gleich 100.000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben ev. Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gem. VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben ev. Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gem. VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 4.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieuren (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) aufgeschlüsselt in
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 4.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieuren (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) aufgeschlüsselt in
- Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55…
… insgesamt;
… mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre sowie in den Anlagengruppen 4-5 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) mindestens 2 und maximal 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) mindestens 2 und maximal 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land des Bauvorhabens;
- Auftraggeber/in (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer/in;
- Datum Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §55 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
- Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 440-460 und 480 nach DIN 276) in Euro netto;
- Bruttogrundfläche BGF in qm;
- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2 (Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme / Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme / Andere).
- Bearbeitete Anlagengruppen / Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §§53 und 55.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/ Projektmerkmalen in den mind. 2 und max. 3 Referenzprojekten (siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 - 5.2.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/ Projektmerkmalen in den mind. 2 und max. 3 Referenzprojekten (siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 - 5.2.3) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft (inklusive Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Anzahl (Vollzeitäquivalent) der jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt, davon mindestens 2 in den AGr 4-5 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53 pro Jahr im Durchschnitt.
1) Anzahl (Vollzeitäquivalent) der jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt, davon mindestens 2 in den AGr 4-5 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53 pro Jahr im Durchschnitt.
2) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mindestens 2 und maximal 3), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Abschluss Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §55 (mindestens Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 03/2016 bis 02/2022);
2. Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 440-460 und 480 nach DIN 276) mindestens 220.000,00 Euro netto pro Projekt;
Mit diesen Referenzprojekten (mindestens 2 und maximal 3) sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Zuordnung Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2;
c) mindestens ein Referenzprojekt mit Zuordnung Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2;
d) mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 440-460 und 480 nach DIN 276) größer/gleich 440.000,00 Euro netto;
e) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §55 in den Anlagengruppen 4 bis 5 im Sinne HOAI 2021 §53 mindestens je einmal abgedeckt sein;
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren (maximal 3) Referenzprojekten erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Bundes und des Freistaats Thüringen.
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegende Erklärungen (s. Ziffer II.2.11).
(7) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2021): Einschätzung AG bzgl. Honorarzone gem. §56: AGr 4-5: HZ II (jeweils Basissatz); AGr 6: HZ I (Basissatz); AGr 8: HZ III (Basissatz); Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen gem. HOAI 2021 §56 Absatz 5 = max. 30%;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 einschließlich geforderter Anlagen.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt: 700 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 145 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 555 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt: 700 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 145 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 555 Punkte).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei):
1.1 Nettojahres-Gesamtumsatz im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: größer 270.000 EUR netto; Nettojahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55, Anlagengruppen 4-6 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53: größer 190.000 EUR netto;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.1 Nettojahres-Gesamtumsatz im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: größer 270.000 EUR netto; Nettojahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55, Anlagengruppen 4-6 und 8 im Sinne HOAI 2021 §53: größer 190.000 EUR netto;
2.1.1 Anzahl (Vollzeitäquivalent) der Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre (2021, 2020, 2019): größer 8;
2.1.2 Anzahl (Vollzeitäquivalent) der Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2021 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (2021, 2020, 2019): größer/gleich 6;
2.2.4 Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI §2: Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme und Neubau und/oder Erweiterungsbaumaßnahme;
2.2.5 Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §53 / Anlagengruppen im Sinne HOAI 2021 §55: 36 LPh/AGr;
2.2.6-2.2.19 Zusätzliche Angaben (je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein):
2.2.6 Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal-, Seminar-, Institutsgebäude o.vgl.); 2.2.7 Planung/Realisierung einer denkmalverträglichen Demontage alter Installationen / Installationsführungen;
2.2.8 Planung/Realisierung von Licht- und Beleuchtungstechnik für Veranstaltungsräume;
2.2.9 Planung/Realisierung von Licht- und Beleuchtungstechnik für Restaurantbereich;
2.2.10 Planung/Realisierung von Licht- und Beleuchtungstechnik für Foyer-/Loungebereich;
2.2.11 Planung/Realisierung von Licht- und Beleuchtungstechnik für Konferenzbereich;
2.2.12 Planung/Realisierung von Licht- und Beleuchtungstechnik für Büroräume;
2.2.13 Planung/Realisierung von audiovisioneller Kommunikationstechnik;
2.2.14 Planungsleistungen für Nutzungen, die der Arbeitsstättenverordnung (o.vgl.) unterliegen;
2.2.15 Planung/Realisierung Gefahrenmelde- und/oder Alarm- und Sicherheitsanlagen;
2.2.16 Planung/Realisierung BUS-System zur Steuerung von Sonnenschutz, Licht, Heizung u.ä.;
2.2.17 Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz-und Durchbruchsplanung;
2.2.18 Erstellen/Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches;
2.2.19 Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand (Erstellen der Revisionspläne);
Detaillierte Angaben zur Bewertung können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Vergabeunterlagen [Hyperlink s. Ziff. I.3], Dokument "Teilnahmeantrag" [Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"]).
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. (§75 [6] VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. (§75 [6] VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien (Stufe 2): Die Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation bewertet (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix); eine erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot, ist nicht vorgesehen.
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien (Stufe 2): Die Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation bewertet (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix); eine erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot, ist nicht vorgesehen.
Bewertung der qualitativen (nichtpreislichen) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 220 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
(7) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(8) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
(8) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitte an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle wenden.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYYT
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 061-160881 (2022-03-23)
Ergänzende Angaben (2022-03-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYW7T6J5D0
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYW7T6J5D0
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, hier: Dokument "Zuschlagskriterien" im Ordner "Sonstiges" [Zuschlagskr-FSU-FORUM-FSU_VgV-TGA-4-6,8_3])
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strukturelle Herangehensweise / Konzept für konkrete Projektabwicklung (s.o.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen [mit Reflektion auf den zu vergebenden Auftrag] (s.o.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Preis (Gewichtung): 22.73
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-14 📅
Name: Ingenieurbüro Hanusch
Postanschrift: Wilhelm-Heine-Straße 22
Postort: Oschersleben
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 394951498-0📞
E-Mail: buero.oc@ib-hanusch.com📧
Land: Börde
🏙️
Internetadresse: https://www.ib-hanusch.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYW7T6J5D0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).