1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich,
weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der
Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download
bereitgestellten Unterlagen sind auf
www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/
Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich.
Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem
Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den
technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor
Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die
anrechenbaren Kosten sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber geht
derzeit davon aus, dass die Planungsleistungen der Tragwerksplanung in der im Formblatt eingetragenen Honorarzone einzuordnen sind. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone
vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit
anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht
in die Bewertung mit ein.
7. Ortsbesichtigung: Es wird den Bietern empfohlen, das Grundstück vor der Angebotsabgabe zu besichtigen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus fehlender Ortskenntnis ergeben, wird seitens des
Auftraggebers abgelehnt.