Beschreibung der Beschaffung
Es werden Leistungen der Tragwerksplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung vergeben. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphase 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI ganz. Außerdem werden die Leistungen der Bauphysik in den Bereichen „Wärmeschutz und Energiebilanzierung“ und „Bauakustik (Schallschutz)“ in den Leistungsphasen 1-6 vollständig vergeben.
Die Grundleistungen der Tragwerksplanung beim Neubau erfolgen nach den Honorarsätzen der HOAI (2013), Teil 4, Abschnitt 1, § 52. Die Vergütung für die Leistungen aus dem Bereich der Bauphysik erfolgt nach den Honorarsätzen gemäß Anlage 1 Nrn. 1.2.3 und 1.2.4 der HOAI (2013) oder alternativ unter Zugrundelegung der anzugebenden Stundensätze und geschätzten Stundenaufwände als pauschale Vergütung.
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:
- 2 Vollgeschosse
- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche
- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach
Der Bauherr legt Wert auf eine Verbindung zwischen den Baukörpern durch einen zentralen Eingangsbereich.
Vom Bieter werden weitreichende Kompetenzen in den Bereichen
- Umsetzung öffentlicher Bauvorhaben mit vergleichbaren sozialen Nutzungseinheiten,
- Erfahrung mit einem Neubau mit weitspannenden Tragstrukturen und einem analogen Schwierigkeitsgrad
- und einem integralen Planungsprozess erwartet.
Im Jahr 2021 wurde der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V. im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens des Bezirkes Spandau als zukünftiger Träger einer dort vorgesehenen Kindertagesstätte verbunden mit einem privilegierten Erbbaurecht an dem o.g. Flurstück vorgesehen.
Das pädagogische Konzept der zukünftigen Kindertageseinrichtungen basiert auf der Reggio-Pädagogik. Nach dem Reggio Ansatz wird die frühkindliche Bildung als gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne wird die KiTa als ein weiterer Baustein der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil begriffen und soll baulich die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen ermöglichen. Insbesondere der Eingangsbereich ist als Ort der Begegnung auszugestalten, der auch ohne die sonstige pädagogischen Flächen funktioniert. Die Verteiler- und Spülküche ebenso wie ein Gäste-WC sollen für stadtteilbezogene Veranstaltungen separat vom regulären KiTa-Betrieb zu nutzen und vom Außenbereich zu erreichen sein.
Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Bauvorhaben ausstrahlen. Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist daher eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein Planungs- bzw. Baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, die Bauherrin, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller hier ausgeschriebenen Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanungsunterlagen
(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9-10 ). Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 4 der HOAI und ist möglichst bis zum 31.05.2022 fertigzustellen. (Sollte das nicht möglich sein, können die Leistungen der Tragwerkplanung auch nachgereicht werden.)
Stufe 2: Erbringung aller hier ausgeschriebenen Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages und Erstellung der Ausführungsplanung. Dies entspricht den Leistungsphasen 5-6 der HOAI.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 412. H F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
(einsehbar unter: Vergabeunterlagen und
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau)