Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV):
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter in folgendem Bereich:
Mindestens 2 MA (VZÄ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Ingenieurwesen oder vergleichbarer Studienabschluss mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Beratungs und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“. In jedem vorgenannten Bereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet. Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblatt 6.1 der Vergabeunterlagen).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2) Angabe der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Der Bieter benennt ein Kernprojektteam aus (mind.) 2 Personen:
Alle Mitglieder des Kernteams müssen namentlich festgelegt werden und über einen akademischen Grad Dipl.Ing. oder M.Eng. oder B.Eng. oder gleichwertig verfügen. Entsprechende Angaben und Nachweise zur persönlichen Qualifikation des jeweiligen Projektteammitgliedes (Lebenslauf und Qualifikationsnachweise), insb. für den vorgesehenen Projektleiter und seinen Stellvertreter, sind für die spätere Zuschlagswertung bereits mitvorzulegen (s. Ziff. 5.2.7.1 der Vergabeunterlagen).
Projektleiter:
Der Projektleiter muss namentlich festgelegt werden und über mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ verfügen. Diese Person muss nachweislich als Projektleiter bereits über Erfahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich der Leistung „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Objekte verfügen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs, Büro, Parlaments oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.
Die beiden persönlichen Referenzen der jeweiligen Projektleitung für die spätere Zuschlagswertung (s. Ziff. 5.2.7.1) müssen einen Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010 ausweisen, müssen jedoch nicht abgeschlossen sein. Projektkosten der Referenzprojekte müssen in der Kostengruppe 400 nach DIN 276 1:2008 12 mindestens 20 Mio. EUR brutto betragen. Die Referenzen müssen mindestens die Beratungs und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungsleistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild ausweisen.
stv. Projektleiter:
Der stv. Projektleiter muss ebenfalls namentlich festgelegt werden und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Leistung „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ verfügen. Diese Person muss nachweislich (mind.) als stv. Projektleiter bereits über Erfahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich der Leistung „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Objekte verfügen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.
Die beiden persönlichen Referenzen des stv. Projektleiters für die spätere Zuschlagswertung (s. Ziff. 5.2.7.1) müssen einen Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010 ausweisen und dürfen noch nicht abgeschlossen worden sein. Projektkosten der Referenzprojekte müssen in der Kostengruppe 400 nach DIN 276 mindestens 20 Mio. EUR brutto betragen. Die Referenzen müssen mindestens die Beratungs und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungsleistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ zum auftragsgegenständlichen Leistungsbild ausweisen.
Nachweis jeweils durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblätter 6.1 und 6.2 der Vergabeunterlagen). Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
3) Geeignete Referenzen (§ 46 Abs. 3 S. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 5 VgV): Zugelassen sind Referenzprojekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Referenzen im Hauptleistungsbereich
Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen im Bereich der Leistung „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ einzureichen, die den Mindestanforderungen entsprechen. Nachzuweisen sind also mindestens zwei auftragsgegenständlich vergleichbare Referenzen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ beim Neubau oder Sanierung eines vergleichbaren Objekts und Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.
b) Projektkosten von mind. 20 Mio. EUR brutto in der Kostengruppe 400 nach DIN 276.
c) Referenzen müssen mindestens die Beratungs- und Prüfsachverständigenleistungen „Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen M“ in den Leistungsstufen „Vorprüfung Technische Anlagen / Beratungsleistung“ und „Prüfung / Ausführung Technische Anlagen / Beratungsleistungen“ ausweisen.
Ergänzend steht es dem Bewerber frei, zusätzliche Angaben zu machen. Deren Umfang soll zwei .ppt Charts oder eine DIN A4 Seite je Referenz nicht überschreiten.
Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5, Formblätter 6.1 und 6.2 der Vergabeunterlagen).
ACHTUNG: Für eine mögliche Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb nach § 51 VgV (vgl. Ziff. 5.2.5. der Vergabeunterlagen) hat der Bewerber zwei von ihm eingereichte Unternehmensreferenzen als „wertungsrelevant“ zu benennen (deutlich sichtbar auf der jeweiligen Referenzunterlage). Ausschließlich diese beiden „Wertungsreferenzen“ werden der referenzbasierten Auswahlentscheidung dann später zugrunde gelegt. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4) Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage 9 „Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ der Vergabeunterlagen auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.