Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.) Eignungskriterien
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt durch Eignungskriterien.
5.1) Erfahrungen der Mitarbeiter
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen nachweislich mit Veranstaltungs- und Eventmanagement sowie den maßgeblichen Stakeholdern und Funktionsmechanismen der beruflichen Bildung vertraut sein.
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen über Erfahrungen im Bereich der Verhandlungsvergabe im öffentlichen Dienst verfügen.
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen über Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungskonzeption und -durchführung im öffentlichen Dienst verfügen.
Die Eignung ist mit entsprechenden Belegen bzw. Lebensläufen nachzuweisen.
5.2) Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
- Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung vergleichbarer Vorhaben im (Berufs-) Bildungsbereich sowie politischen Kontext. Nachzuweisen über Referenzprojekte aus dem öffentlichen Bereich aus den letzten 3 Jahren.
- Einreichung einer Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen (mit Ansprechpartner/-innen bei den jeweiligen AG der genannten Veranstaltungen) die aus Kundensicht erfolgreich und zufriedenstellend verlaufen sind. Der AG behält sich vor, die angegebenen Ansprechpartner/-innen diesbezüglich zu befragen. Zu beachten ist:
- Angaben über die vom AN durchgeführten Veranstaltungen/Projekte sind in Form einer Übersicht unter Angabe der Auftraggeber, Ansprechpartner/-innen, Veranstaltungsthema, Veranstaltungsort (mit Fotos), Veranstaltungsablauf, Rahmenprogramm, Referent/-innen, Moderator/-innen, Teilnehmendenzahl darzustellen.
- Erfahrungen im Bereich Konferenzdurchführung für öffentliche Auftraggeber (insbesondere nachweisbare, sehr gute Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit hochrangigen Personen aus Politik und Wirtschaft).
- Der AN muss über sehr gute Kenntnisse im Veranstaltungsmanagement verfügen.
- Erfahrungen im Umgang mit Personen des öffentlichen Lebens sind erforderlich. Nachweis durch Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit.