Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen sind vom Auftragnehmer und etwaiger Nachunternehmer zwingend zu erfüllen.
Die Nichterfüllung eines der Kriterien führt zum direkten Ausschluss des Angebotes.
1. Sämtliche durch den AN verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen ein GS-Zeichen haben, sollen energieeffizient sein und bzgl. Stromverbrauch sparsam benutzt werden
2. Geräte, Maschinen und deren Benutzung haben insbesondere den rechtlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG, Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) und den geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zu entsprechen.
3. Die vom AN eingebrachten Desinfektionsmittel müssen in der jeweils gültigen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie eingetragen sein.
4. Für Verbrauchsmaterialien gilt grundsätzlich die Lieferqualität „Blauer Engel“, soweit im Einzelfall dazu Produkte verfügbar sind. Sind im Einzelfall keine Produkte mit „Blauer Engel-Qualität“ verfügbar, so hat sich der AN über den dann zu wählenden nachhaltigen Qualitätsstandard bzw. Produktempfehlungen beim AG (Abteilung Liegenschaften) zu erkundigen.
5. Dem AG ist an einem möglichst regionalen Bezug der verwendeten Produkte gelegen. Große Ressourcenverbräuche durch lange Transportwege, „billigen“ Einkauf in fernen Ländern oder Umgehung deutschen / europäischen Umweltrechts sind vom AN zu vermeiden.
6. Der AN stellt sicher, dass seine Mitarbeiter für die von ihnen gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Arbeiten geschult, unterwiesen und ausreichend qualifiziert sind. Dazu gehören ebenso die erforderlichen behördlich vorgeschriebenen Berechtigungen und Befugnisse.
7. Sämtliche Mitarbeiter des AN müssen mündliche und schriftliche Anweisungen in deutscher Sprache verstehen und befolgen sowie anderen Beschäftigten weitergeben können. Von allen Angestellten des AN wird ein gepflegtes Auftreten erwartet.
8. Die Objektleitung besitzt den für die Aufgabenstellungen erforderlichen Sach- und Fachverstand, das heißt sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen, souveräner Mitarbeiterführungsstil, Betriebserfahrung und Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung sowie der Darstellung der Tätigkeiten gegenüber dem AG.
9. Zu den Qualifikationen der Objektleitung bzw. seiner Stellvertretung gehören u. a.:
Mindestens 12-monatige Betriebszugehörigkeit,
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
sehr gute Kenntnisse im Gebäudereinigerhandwerk,
Kenntnisse der einschlägigen Normen und Richtlinien,
Kenntnisse der Anforderungen zur Arbeitssicherheit,
kaufmännische Erfahrungen,
Kenntnis der einschlägigen Hard- und Software (MS Office),
Sprachkenntnisse: Sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift