Beschreibung der Beschaffung
AUFTRAGSGEGENSTAND
Produktion und Lieferung von 500.000 Stück der nachstehend näher spezifizierten Baumwolltaschen natur (Lesestart-1-Taschen) mit 9-farbiger Bedruckung, Größe ca. 23 cm (Breite) x 26 cm (Höhe), Abweichung darf maximal +/- 1 cm betragen, mit zwei kurzen, gelben (wie Pantone 121 C) Tragegriffen (sichtbare Länge: ca. 25 cm, Breite ca. 2 cm), 100% GOTS-zertifizierte Baumwoll-Cretonne ca. 135 g/m², an einen zentralen, noch zu benennenden Ort in Deutschland (voraussichtlich im PLZ-Bereich 55***).
Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen:
1. Ausführung
Einseitige 9-farbige Direktbedruckung (Druckfläche/-größe ca. 18 x 18 cm).
2. Farben
Baumwolltaschen natur; einseitige Bedruckung des Motivs mit 9 Farben:
1. Schwarz
2. Rot
3. Gelb (inkl. Raster)
4. Dunkelblau
5. Dunkelgrün
6. Grün (inkl. Raster)
7. Magenta (inkl. Raster)
8. Blau
9. Braun (inkl. Raster)
3 Daten
Reprofähige Motivdaten werden als VEKTOR-Grafik (bzw. PDF-Datei) von der Auftraggeberin (im Folgenden AG) per E-Mail übermittelt.
4 Korrekturen
Digitale Korrektur wird vom Auftragnehmer übermittelt; Freigabe erfolgt nach Begutachtung eines Ausfall-/Andruckmusters. Dieses erhält die AG in zehnfacher Ausfertigung.
5. Druckverfahren
Die Bedruckung der Baumwolltaschen ist im Direktdruckverfahren mit wasserlöslichen Pigmentfarben vorzunehmen und zwar im Textilsiebdruckverfahren. Eine manuelle Produktion (table-printing, Plastisole oder Rotationsdruck) ist nicht zugelassen.
6 Label
Die fertigen Taschen sind mit einem eingenähten Label zu versehen, das die folgenden Informationen enthält:
- Inverkehrbringeranschrift, Stoffart/Zusammensetzung, Pflegehinweise, Ökotex-Logo, GOTS-Logo
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt frei Haus einheitlich an einen zentralen Ort (voraussichtlich im PLZ-Bereich 55***) in Deutschland, der dem Bieter rechtzeitig - d. h. mindestens acht Wochen vor Lieferung - mitgeteilt wird. Die Lieferung erfolgt zwischen dem 01.07.2023 und spätestens zum 15.09.2023. Teillieferungen sind möglich (z.B. 300.000 Stück zum 30.07.23 und 200.000 Stück zum 01.09.23), müssen jedoch mit der AG eng abgestimmt werden. Eine verspätete Lieferung führt zu Ansprüchen der AG, die in Punkt 5 des Angebotsschreibens dieser Ausschreibung definiert sind.
Der Ausschuss für die Produktion muss so kalkuliert werden, dass eine Unterlieferung zu 100% ausgeschlossen wird. Es wird eine max. Überproduktion von 1% akzeptiert. Des Weiteren sind die Produktionszeiten so zu planen, dass eventuelle Störungen, wie klimatisch bedingte Ausfallzeiten, Verzögerungen beim Transport o. Ä. berücksichtigt werden.
Die Lieferung muss für die AG nachvollziehbar sein, dazu stellt der Auftragnehmer mit Versand der Ware eine Tracking-Nummer bereit.
Die Ware muss auf genormten Euro-Paletten zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten (siehe auch Anlieferungsbedingungen im Dokument anbei):
- Größe 1.200 x 800 mm, max. Gewicht inkl. Palette 800 kg, max. Höhe inkl. Palette 1.400 mm
- Kein Überstand (inkl. des Sicherungsmaterials), Transportschutz gegen Verrutschen durch Metall- oder Plastikbänder, Schutzfolie als Umverpackung je Palette, Kennzeichnung jeder Palette mit Menge, Artikelnummer, Artikelbezeichnung und Druckstand
- Mengenangaben an den Paletten: jeweils Menge pro Palette, Gesamtmenge der Lieferung sowie Gesamtzahl der Paletten.
- Artikel verpackt in Kartons oder sonstigen handlichen Gebinden (z. B. Packs in Folie).
- Versetzte Ausrichtung je Lage.
PRODUKT- UND HERSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Produkte aus dem Ausland müssen unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein. Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung nachzuweisen.
Ebenfalls vorausgesetzt ist die GOTS-Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes der Taschen sowie Öko-Tex-Zertifizierung und Kennzeichnung (auf dem Label) des verwendeten Baumwollstoffes (Öko-Tex-Logo sowie GOTS-Logo gemäß den geltenden Vorgaben).