Lieferleistungen von Hygieneartikeln an teilnehmende Justizbehörden

Oberlandesgericht Dresden

Lieferung von Hygienematerial (Toilettenpapier; Einweghandtücher und Rollenhandtücher; Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremseife) an teilnehmende sächsische Justizbehörden im Zeitraum 1. November 2022 bis zum 30. Oktober 2023

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Referenznummer: E_5400-VI.3-1/22
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Hygienematerial (Toilettenpapier; Einweghandtücher und Rollenhandtücher; Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremseife) an teilnehmende sächsische Justizbehörden im Zeitraum 1. November 2022 bis zum 30. Oktober 2023
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Toilettenpapier 📦
Papierhandtücher 📦
Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Dresden
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg 🌏
E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de 📧
Fax: +49 351446-1299 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1827d65308c-498001689c028508 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-440565
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Musterprodukte sind bis zum 21. September 2022 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Toilettenpapier
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen:
Musterprodukte sind bis zum 21. September 2022 an die Vergabestelle zu übersenden; nähere Angaben in den Vergabeunterlagen
Bezeichnung des Loses: Einweghandtücher/Rollenhandtücher
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Hygienebeutel/Müllbeutel/Seife
Losnummer: 3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:35
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Justiz
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1827d65308c-498001689c028508 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 155-440565 (2022-08-08)