Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader)

Stadt Weimar, Stadtverwaltung (für Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar)

Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Restmüll sowie Papier/ Pappe/ Kartonagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-16 Auftragsbekanntmachung
2022-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall
Kurze Beschreibung:
Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Restmüll sowie Papier/ Pappe/ Kartonagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Stadtverwaltung (für Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar)
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Telefon: +49 3643/762277 📞
Fax: +49 3643/762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E88853896 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E88853896 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-21 📅
Datum des Beginns: 2022-11-22 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 182-514530
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung 1 St. Abfallsammelfahrzeug mit Abfallsammelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Restmüll sowie Papier/ Pappe/ Kartonagen - Fahrgestell
- Abfallsammelbehälter
- Schüttung für Abfallbehälter gem. DIN 840-1 und DIN 840-3
- Identifikationssystem
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99427 Weimar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 44 VgV - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise gemäß § 45 VgV - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
Nachweise nach § 46 VgV -Absatz 3 Nr.1: Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre, vergleichbare Lieferungen betreffend (mit Angabe Ansprechpartner, Art
der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum) - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Internetadresse: www.weimar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88853896 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
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Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Telefon: +49 3643762277 📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2022/S 182-514530 (2022-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-656251
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 182-514530
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach §39 Absatz 6 Nummer 2-4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-22 📅
Name: FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland 🇩🇪
Osterholz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a.
Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 228-656251 (2022-11-22)