Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes:
Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der oben genannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt.
Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
- Name (Firma), Anschrift, Kontaktstelle, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Registerart und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ggf. Präqualifikations-Nr.,
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können
- Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen
Bei Bietergemeinschaften sind zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.2 Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind zusätzlich einzureichen (Formblätter 4.4.Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und 4.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe Unteraufträge Eignungsleihe sind erst auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber einzureichen):
- Formblatt 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
Bei einer Eignungsleihe sind zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- Formblatt 4.4.Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 4.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe Unteraufträge Eignungsleihe
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien bzw. den geforderten Mindeststandards/Mindestbedingungen entsprechen (z.B. im Hinblick auf die Referenzen).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.