Lieferung eines Digitalen Höhenmessgerätes

Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V.

Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung und Lieferung von einem Digitalen Höhenmessgerät.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Referenznummer: 05/2022
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung und Lieferung von einem Digitalen Höhenmessgerät.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V.
Postanschrift: Erzstraße 17
Postleitzahl: 09618
Postort: Brand-Erbisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafv.de 🌏
E-Mail: sekretariat@bafv.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2647852/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-12 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 197-558672
ABl. S-Ausgabe: 197

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brand-Erbisdorf, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
► Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB
124 GWB
► Eigenerklärung zu Verstößen nach § 21 Mindestlohngesetz
► Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
► Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
► Eigenerklärung zu Referenzobjekten
Angabe von mindestens zwei Lieferungen von digitalen Tafeln und PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör,
► Eigenerklärung mit Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er - soweit er nicht selbst Hersteller der digitalen Tafeln und PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör ist - zertifizierter Systempartner der für die im Angebot vorgesehenen digitalen Tafeln und PC-Komplettsystemen inkl. Zubehör ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.bafv.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2647852/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 197-558672 (2022-10-07)