Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Formale Eigenerklärung (Formblatt 4.1 EU) mit folgendem Inhalt:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.
Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem
Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
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2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
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3. Eigenerklärung Sanktionsliste Russland (Formblatt)
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4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabege-
setz (Formular 5.3 EU)
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5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften
und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (sofern relevant) (Formular 5.4 EU)
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6. bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
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7. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und
Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (Formular 4.4 EU).