Lieferung eines Forstspezialschlepper

Stadt Wittstock/Dosse

Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde im Leasingmodell

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-12 Auftragsbekanntmachung
2023-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung
Referenznummer: 2022-06-01
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Forstspezialschlepper mit Rückekran und Seilwinde im Leasingmodell
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostprignitz-Ruppin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wittstock/Dosse
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 16909
Postort: Wittstock/Dosse
Kontakt
Internetadresse: http://www.wittstock.de 🌏
E-Mail: g.bischoff@stadt-wittstock.de 📧
Telefon: +49 3394/400974 📞
Fax: +49 3394/401340 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEP6RH9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEP6RH9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-699316
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEP6RH9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Lieferung eines betriebsfertigen Forstspezialschleppers mit Rückekran und Seilwinde für die Stadt Wittstock/Dosse im Leasingmodell.
Die technischen Mindestanforderungen an das Fahrzeug sind dem Teil B dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 72 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Wittstock/Dosse Markt 1 16909 Wittstock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Formale Eigenerklärung (Formblatt 4.1 EU) mit folgendem Inhalt:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
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Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.
Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem
Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
3. Eigenerklärung Sanktionsliste Russland (Formblatt)
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabege-
setz (Formular 5.3 EU)
5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften
und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (sofern relevant) (Formular 5.4 EU)
6. bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
7. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und
Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (Formular 4.4 EU).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters/ Bietergemeinschaftsmitglied/ des Unterauftragnehmers in den letzten drei Geschäftsjahren (2019,2020,2021) in EURO netto
2.
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/ Bietergemeinschaftsmitglied/ des Unterauftragnehmers im angefragten Leistungsbereich (Kommunal- und/oder Spezialfahrzeuge) in den letzten drei Geschäftsjahren (2019,2020,2021) in EURO netto
Mindeststandards:
zu 1.
keine Mindestanforderung
zu 2.
Als Mindestanforderung gilt ein Umsatz von durchschnittlich 500.000 Euro netto pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Referenz über die Lieferung eines vergleichbaren Schleppers mit folgenden Angaben:
Auftraggeber, Art und Typ des Fahrzeugs, An- und Aufbauten, Zeitpunkt der Auslieferung, Vertragsmodell, Kaufpreis
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz über die Lieferung eines vergleichbaren Schleppers mit folgenden Anforderungen:
a) Lieferung nach dem 31.12.2019
b) Lieferung von Fahrgestell und folgenden An- und Aufbauten: Rückekran, Seilwinde
Die Mindestanforderung zu b) kann auch durch mehrere Referenzen erfüllt werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Stadtentwicklung
Internetadresse: www.wittstock.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEP6RH9/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318660 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661533 📠
Internetadresse: http://mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Autraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Umwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluß des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 243-699316 (2022-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 251 124 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 086-263903
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 243-699316
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-15 📅
Name: Welte Fahrzeugbau GmbH
Postort: Umkirch
Land: Deutschland 🇩🇪
Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 251 124 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318660 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661533 📠
Internetadresse: http://mwe.brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 086-263903 (2023-04-28)