Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Die Ausführung und der Lieferumfang müssen nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Richtlinien entsprechen:
- StVZO Deutschland
- Unfallverhütungsvorschriften
- Bei der Ausrüstung des Fahrzeuges sind zum Zeitpunkt der Produktion die EG / ECE- Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung sowie die darauf basierenden und ergänzenden Richtlinien, Normen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und soweit nicht EG-Recht, Vorschriften des deutschen Rechts zu berücksichtigen und anzuwenden (siehe hierzu auch Punkt III 2. Der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)). Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen um eine Klärung herbeizuführen.
- Ausbau und Ausrüstung des Fahrgestells müssen entsprechend der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers erfolgen und auch die Insassensicherheit auf sämtlichen, in der Einzelabnahme ein-zutragenden Sitzplätzen gewährleisten sowie die Anforderungen an Sichtverhältnisse und Bedienmöglichkeiten des Fahrzeugführers auch während des Fahrbetriebs erfüllen. Die jeweils relevanten Rechtsgrundlagen und Regelungen (UN/ECE, StVZO, FZV...) sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer benennt jede an der Fertigstellung des Fahrzeugs tätige Firma sowie den Ort, an dem die Tätigkeiten am Fahrzeug durchgeführt werden (siehe auch Punkt III 4. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)).
Der Bieter hat seinen Angebotsunterlagen eine Übersicht beizufügen, unter welchen Voraussetzungen Service-Leistungen in polizeieigenen Werkstätten durchgeführt werden können (siehe Punkt III 14. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)) sowie eine Eigenerklärung über die Gewährleistung über Lieferungen von Ersatzteilen (siehe Punkt III 13. Der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)).
Weiterhin hat der Bieter seinem Angebot Prospekte und Datenblätter des angebotenen Gefangenentransportbus seinen Angebotsunterlagen beizufügen.
Der Auftragnehmer kann nachweisen, dass jede dieser an der Fertigstellung des Fahrzeuges tätige Firma über ein in dem Umfang ihrer Tätigkeiten entsprechendes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 verfügt. Die Nachweise sind bei Angebotsabgabe vorhanden und den Ausschreibungsunterlagen bei-gefügt.